Ein MRT mit Kontrastmittel und allem “Drum und Dran”?
Zuerst war es eher eine spaßige Idee, als ich vor Jahren einfach anfing ab und zu einmal eine Rechnung zu posten. Dann wurden es, aufgrund des sehr positiven Feedbacks, einige Blogbeiträge, welche ich unter der Rubrik #waskosteteigentlich zusammengefasst habe. Dort zeige ich in unregelmäßigen Abständen Rechnungen oder Abrechnungen von Ärzten und Krankenhäuser, Zahnärzten oder anderen Behandlern. Heute MRT Kosten.
Es ist durchaus interessant (und auch immer einer Frage bei der Auswahl der richtigen Privaten Krankenversicherung und der Frage der passenden Selbstbeteiligung), was einzelne Leistungen überhaupt so kosten. Viele gesetzlich Krankenversicherte haben (woher auch) nicht ansatzweise eine Vorstellung, welche Kosten der Arzt berechnen kann. Auch erfolgt die Abrechnung in der GKV ganz anders und ist somit auch nicht vergleichbar.
Möchten Sie aber zum Beispiel als Selbstzahler zum Arzt, als Kassenpatient in eine Privatpraxis oder einfach nur wissen, was eine Leistung kostet, dann ist diese Information nicht ganz unwichtig.
MRT Kosten – Abrechnungsgrundlagen
Zuerst braucht es eine Überweisung. Auch wenn Sie die Untersuchung selbst zahlen möchten, muss der Radiologe hier wissen was er untersuchen soll und welche Aufnahmen der Arzt dann haben möchte. Hier in diesem Beitrag geht es ausschließlich um die Rechnung für den Radiologen. Also die Durchführung des MRT’s und alle damit zusammenhängenden Arbeiten. Der Besuch vorher beim Arzt und die weitere Besprechung und Behandlung ist in dieser Rechnung nicht enthalten.
Um zu verstehen wie sich eine solche Rechnung zusammensetzt, benötigen wir einige Grundlagen in der ärztlichen Abrechnung. Dazu der Verweis auf einen anderen Beitrag, hier erkläre ich den Aufbau der Rechnung und die Steigerungssätze.
In unserem Fall hat der Arzt nur “mittlere” Sätze, also den so genannten Regelhöchstsatz berechnet. Ein Überschreiten des Satzes ist nur möglich, wenn entsprechende Begründungen vorliegen und der Arzt diese Leistungen selbst ausführt oder direkt “delegiert und überwacht”. Die Gabe von Kontrastmittel machte bei mir aber die Assistentin (wie üblich) und daher auch nur 2,3fach in der 2. Rechnungsposition (Ziffer 346).
Doch bevor wir uns den wirklichen Rechnungsbetrag anschauen, schauen wir doch einmal wie getippt wurde. Bei twitter hatte ich gefragt.
Die Tipps dort starteten bei 325 € für diese Rechnung bis hin zu 1.400 €.
Eine doch große Bandbreite für eine identische Behandlung. Auch auf der Facebook Seite des Blogs hier hatte ich gefragt.
Die Tipps hier: 287 € als kleinster und 4.900 € als höchster Tipp.
Hier waren jedoch insgesamt mehr Menschen mit höheren und vierstelligen Tipps unterwegs. Eine Riesige Bandbreite, denn nehmen wir alle zusammen, unterscheiden sich die Tipps immerhin um fast um das 17fache.
MRT Kosten mit Kontrastmittel – die Rechnung
Eine Rechnung besteht also immer aus der Gebührenziffer. Hiermit lassen sich die Beträge (also die Grundbeträge) in der Gebührenordnung für Ärzte nachlesen. Ein Exemplar dafür habe ich im Downloadbereich hinterlegt. Wer also Zeit und Lust hat, der kann diese Rechnung dort auch selbst nachvollziehen.
Warum bei der Ziffer 5720 und 5731 nur der 1,8fache Satz statt dem 2,3fachen “Regelhöchstsatz” steht? Das erklärt uns auch die Gebührenordnung.
(3) Gebühren für die in den Abschnitten A (Gebühren in besonderen Fällen), E (Physikalisch-medizinische Leistungen) und O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie) des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen bemessen sich nach dem Einfachen bis Zweieinhalbfachen des Gebührensatzes. Absatz 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 2,3fachen des Gebührensatzes das 1,8fache des Gebührensatzes tritt.
Selbst wenn der Arzt nun mehr möchte, geht nicht. bei 1,8fach ist Schluss. Auch die Position 5733 ist begrenzt, diese ist nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig.
“Der Zuschlag nach Nr. 5733 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.”
Dazu kommt dann noch das Kontrastmittel selbst. Denn die zweite Position (346) ist nicht das Mittel, sondern die Gabe dieses Mittels. Insgesamt ergibt sich, zusammen mit den einzelnen Positionen und der ersten “Beratung, auch telefonisch” Position, ein
Gesamtbetrag von 789,20 €.
Sowohl bei twitter, aber auch bei Facebook lagen zwei unterschiedliche Leser mit 786 € am besten und haben daher den “Nagel auf den Kopf getroffen”.
MRT Kosten – Was kostet eigentlich… diese Untersuchung im Krankenhaus?
Es könnte ja durchaus sein, dass eine solche Untersuchung auch während eines stationären Aufenthalts als Wahlleistung berechnet wird. Also als Leistung eines speziell liquidationsberechtigten Arztes. (dazu einmal in einem anderen Beitrag mehr).
In einem solchen Fall liegen die Kosten bei ca. 591 €. Warum? Hier findet eine Minderung um 25% statt. Ein Radiologe, welcher im Krankenhaus ansässig ist und damit ständig Patienten von diesem bekommt und vielleicht auch insgesamt daher weniger Vorbereitungen treffen muss, bekommt diese Minderung “verordnet”. Das trifft auch auf andere Ärzte zu, welche Rechnungen an stationär aufgenommene Patienten stellen. Grundlage auch hier, richtig, die Gebührenordnung.
§ 6a
Gebühren bei stationärer Behandlung(1) Bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären privatärztlichen Leistungen sind die nach dieser Verordnung berechneten Gebühren einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25 vom Hundert zu mindern. Abweichend davon beträgt die Minderung für Leistungen und Zuschläge nach Satz 1 von Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten 15 vom Hundert. Ausgenommen von der Minderungspflicht ist der Zuschlag nach Buchstabe J in Abschnitt B V des Gebührenverzeichnisses.
Jetzt also nur noch meine Rechnung einreichen, von der PKV erstattet bekommen und dann dem Arzt seinen “Lohn” überweisen. Wie die Erstattung binnen weniger Tage zu erhalten ist, dazu mehr im Beitrag:
Hallo Herr Hennig,
aktuell rechechiere ich wg. einem PKV Wechsel. Durch die konkrekte Rechreche bzgl. MRT Erstattung ist ihr Beitrag bei googel erschienen.
Ich sehe bisher bei keiner PKV, dass ein MRT erstattet wird. Die Hallesche schreibt von Strahenldiagnositk und Strahlentherapie. Ein MRT basiert aber nicht auf Strahlen. Andere PKVs schreiben, dass sie Röntgendiagnostik erstatten.
Meine kurze Frage: Was muss in den Tarifbedinungen stehen, dass eine PKV auch ein MRT erstattet. Nicht nur CT ect.
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Krieg
Guten Tag,
diagnostische Maßnahmen sind Standardleistungen in der PKV, daher ist auch eine “Strahlendiagnostik eine solche”