Diese Aussage habe ich in den letzten Tagen x-Mal gehört. Präferiert wurde dabei der Tarif KVE der Hanse Merkur Krankenversicherung. Ein Interessent schrieb dazu kürzlich:
Nach langem Recherchieren im Internet hab ich immer noch keine Antwort auf meine Frage gefunden. ich bin aktuell bei der Halleschen privat Krankenversichert. ( Tarif Primo SB 2). Jetzt wurde mir von unabhängigen Finanzberatern empfohlen zu der Hanse Merkur zu wechseln in den Tarif KVE 3.
Zunächst einmal stellen sich mehrere Fragen, welche vor einem eventuellen Wechsel zu klären sind. Zum anderen möchte ich Ihnen hieran zeigen, wo die Unterschiede liegen und wer genau von einem solchen Wechsel profitiert.
1.) Wenn Sie jemand direkt anruft und zu einem Wechsel Ihrer PKV überreden beraten will, ist Vorsicht geboten. In bestimmten Fällen kann es durchaus Sinn machen, wie derzeit bei einigen Kunden der Central Krankenversicherung, die von weitreichenden Änderungen betroffen sind.
2.) Was soll der Grund des Wechsels sein? Sind Sie augenblicklich unzufrieden mit Ihrem Tarif? Warum?
3.) Was war der Grund damals, sich für diese Gesellschaft und genau diesen Tarif zu entscheiden? Haben Sie sich mit den Auswahlkriterien vertraut gemacht und ist Ihnen nicht nur erklärt worden, wie “toll” der Tarif ist, sondern auch wo die Lücken und Leistungsschwächen liegen?
4.) Wie lange sind Sie schon in dem derzeitigen Tarif und bei der Gesellschaft?
5.) Wurde ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Gesellschaft geprüft?
Einige Gesellschaften versuchen, wechselwillige Kunden zu sich zu ziehen. Oftmals passiert dieses leider auch, indem dem Berater eine höhere Vergütung, Sonderboni oder was auch immer an Anreizen zahlen. Verkaufsförderung findet in allen Branchen statt, so auch in der PKV. Jedoch macht dieses alles keinen Sinn, wenn der Tarif nicht passt. In unserem Beispiel halte ist es für Fragwürdig (ohne die konkreten Bedürfnisse des Kunden zu kennen) vom Hallesche Primo in den KVE der Hanse Merkur zu wechseln. Schauen wir uns dazu mal einige Unterschiede an.
Versicherung und Kostenerstattung der Hilfsmittel:
Der Tarif PRIMO der Halleschen schreibt in die Bedingungen folgendes:
1.9 Hilfsmittel
Es besteht Versicherungsschutz für folgende Hilfsmittel:
– Bandagen, Bruchbänder, Elektronische Kehlköpfe, Gummi- und Kompressionsstrümpfe, Geh- und Stützapparate (einschließlich Liegeschalen),Hörgeräte – erstattungsfähig sind die Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 1.500,- je Hörgerät;ein Anspruch auf die Leistung für den erneuten Bezug eines Hörgerätes entsteht frühestens nach 5 Jahren seit dem letzten Bezug,
– Kunstaugen, Krankenfahrstühle – erstattungsfähig sind die Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 1.500,-, orthopädische Schuhe – erstattungsfähig sind die Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 250,- je Kalenderjahr, orthopädische Schuheinlagen, orthopädische Leibbinden, Prothesen – erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Brustprothesen,für Armprothesen bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 3.500,-, für Unterschenkelprothesen bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 3.500,-, für Oberschenkelprothesen bis zu einem Rechnungsbetrag von EUR 5.000,-, Stoma- Versorgungsartikel, lebenserhaltende Hilfsmittel(z.B. Miete und Sachkosten für ein Heimdialysegerät, Miete einesAtem-/Herzfrequenzmonitors, Miete von Sauerstoffkonzentratoren, Herzschrittmacher).
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 75% erstattet.
Bei Hilfsmitteln kommt es durch erstattungsfähige Rechnungshöchstbeträge bzw. den erstattungsfähigen Prozentsatz zu Selbstbehalten. Auch ist bei einigen Hilfsmitteln die Miete vorteilhafter als der Kauf. Daher wirdempfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Kaufbetrag von EUR 350,- dem Versicherer vor Bezug eines Hilfsmittels die ärztliche Verordnungvorzulegen – er bietet Unterstützung bei der Auswahl und Anschaffung. Kann der Versicherer in diesem Fall das Hilfsmittel beschaffen(Leihgeräte oder Kauf über seine Partner) und wird es über ihn bezogen,werden die dafür entstehenden erstattungsfähigen Aufwendungen zu 90% erstattet.
Dieser Katalog enthält zwar viele Hilfsmittel, ist aber meiner Meinung nach immer noch eher unterdurchschnittlich. Grund dafür ist zum einen die Begrenzung auf 75% (die bei Bezug über die Hallesche auf 90% erhöht wird) und vor allem aber das Vorhandensein von absoluten, betragsmäßig festen Höchstsätzen. Gerade bei den Prothesen halte ich die Grenzen für viel zu niedrig. Doch wie sieht es dann bei dem anderen Versicherer aus?
Die Hanse Merkur schreibt im Tarif KVE folgendes zu den Hilfsmitteln:
Hilfsmittel zu 90%. Als Hilfsmittel gelten ausschließlich:
Stoma-, Tracheostoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; Orthesen und Prothesen, jeweils in funktionaler Standardausführung; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädischen Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädischen Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Medikamentenpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte; Rollatoren und Krankenfahr- stühle. Hör- und Sprechhilfen sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR je Versicherungsfall erstattungsfähig.
Erstattungsfähig sind auch die Kosten für das Ausleihen und die Reparatur dieser Hilfsmittel. Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore sowie Pulsoxymeter für Säuglinge werden bei bestehender medizinischer Notwendigkeit vom Versicherer zur Verfügung gestellt.
Daher stellt sich die Frage, warum jemand hierhin wechseln sollte. Das ist aber sicher nicht der einzige Grund. Auch in den Bereichen Heilmittel, der Versorgung in gemischten Anstalten oder den Transportkosten gibt es weitere Unterschiede. Wogegen es bei den Wechseloptionen eine Verbesserung im KVE gibt. Hier ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Wechsel in höherwertige Tarife denkbar. Wohin man da wechseln sollte? Zum Beispiel in den Tarif Pro Fit, ASGZ der Hanse Merkur, so der Versicherer. Ob dieser “ASZG Tarif nun der passende Tarif ist” muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich hatte in einem der letzten Beiträge ausführlich dazu geschrieben.
Ds Problem für den Kunden ist meist ein anderes. Da kommt ein Vermittler, Vertreter oder Makler (Welcher Vermittlertyp macht eigentlich was?)und erzählt, man müsse unbedingt wechseln bei der Erhöhung. Dazu finden sich blumige Argumente und der “unabhängige” Fachmann weiss es ja. Dabei achten Sie aber zur eigenen Sicherheit einfach mal darauf, was denn besser und was genau schlechter wird. Nur wenn der Tarif zum eigenen Anforderungsprofil passt, nur dann macht diese Absicherung auch Sinn.
Sollte sich herausstellen das dem nicht so ist, so prüfen Sie auch einmal den Tarifwechseln innerhalb der Gesellschaft. Der §204 VVG schafft hierzu die Grundlage und ermöglicht einen solchen Wechseln auch bei bestehenden Vorerkrankungen.
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Sehr geehrter Herr Hennig,
was passiert eigentlich wenn man z.B. seit 2010 in der Versicherung ist und in 2010, 2011, 2012 und 2013 nicht wirklich krank war und vier Jahre die Beträge gestundet bekommen hat und man dann in 2014 erstmals einreicht und 2015 z.B. wegen Arbeitslosigkeit ausscheiden muss.
Muss man dann den gestundeten Betrag für den 01.01.2010 bis 31.12.2013 zahlen (für vier Jahre)?
Wie ist das dann wenn man z.B. fünf, sechs, sieben Jahre gestundet war. Ist in jungen Jahren wenn man sonst nichts hat ja durchaus nicht mal unüblich wenn man erst ab über 2000 Euro einreicht weil es sich vorher nicht lohnt.
Gruß,
Sven Finnern