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Meine Private Krankenversicherung (PKV) erhöht die Beiträge – darf sie das und was kann ich dagegen tun?

In den letzten Tagen haben viele privat Krankenversicherte Kunden Post bekommen. Dort ist, wie auch in der Vergangenheit, von Beitragsanpassungen die Rede. Dabei gibt es ganz humane Anpassungen von einigen Euro und wenigen Prozent und eben auch exorbitante Beitragssteigerungen wie bei der Central Krankenversicherung. Dort sind Anpassungen von 100 EUR oder auch bis 40% keine Seltenheit. Problematisch sind solche Anpassungen dann, wenn diese nicht nur einmalig, sondern mehrere Jahre hintereinander passieren, wie man in den vielen Kommentaren zur BAP im letzten und diesen Jahr sehen kann.

Die Frage die sich nicht nur die Central Kunden stellen ist aber eine andere:

Was kann ich bei einer Beitragsanpassung tun?” und “Darf der Versicherer das überhaupt?

Grundsätzlich ist es nicht nur eine Möglichkeit, sondern sogar eine Verpflichtung, eine Anpassung vorzunehmen wenn die kalkulierten Mittel nicht ausreichen. Geregelt ist es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dort heißt es dazu:

(…) ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist. (…)

Durch eine solche Anpassung ist die Leistungsfähigkeit gesichert und der Versicherer kann die vertraglichen Verpflichtungen weiter erfüllen.

Doch warum kommt es zu Anpassungen?

Gründe für einen Anpassungsbedarf gibt es einige. Das sind zum einen die Gründe, die der Versicherer nicht direkt beeinflussen kann, wie steigende Lebenserwartung oder steigende Kosten im Gesundheitswesen. Dazu kommen weitere Faktoren. Die Nichtzahlung von Beiträgen führte früher zur Kündigung der Krankenversicherung. Seit Einführung der gesetzlichen Versicherungspflicht ist das etwas anders. Der Versicherer muss Grundleistungen dennoch erbringen, auch wenn der Kunde keine Beiträge mehr zahlt. Dieses führt dazu, dass die Kosten exorbitant steigen können. Kommt dann noch dazu, das die Kalkulation nicht aufgeht, die Kunden nicht aus billigen Einstiegstarifen in höherwertige Tarife wechseln, dann passiert das, was in der Central jetzt Wahrheit wurde.

Doch was genau kann der Kunde bei einer Anpassung tun?

Generell gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die sich bei verschiedenen Situationen anbieten. Eine der Möglichkeiten ist zunächst die oftmals vorgeschlagene Erhöhung der Selbstbeteiligung. Den Selbstbehalt darf auch der Versicherer anpassen, wenn dieses aus seiner Sicht nötig ist. (Blogbeitrag: Selbstbeteiligungsanpassung in der Privaten Krankenversicherung)

1.) Anpassung der Selbstbeteiligung durch den Kunden

Doch dabei sind verschiedene Punkte zu bedenken. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung und somit eine Verschlechterung der Leistungen aus der PKV ist durch den Kunden immer möglich. Voraussetzung ist jedoch, das eine solche höhere Selbstbeteiligungsstufe in dem Tarif angeboten wird. Dieser Wechselwunsch kann formlos gegenüber dem Versicherer ausgeübt werden. Dabei bedenken Sie aber bitte unbedingt, das meist ein Rückwechsel in den alten Tarif und auch eine weitere neue Verringerung der SB nur mit neuer Risikoprüfung möglich ist. (Ausnahme: vorhandene Wechseloptionen in einem Tarif)

2.) Tarifwechsel in leistungsschwächere Tarife

Dieser Tarifwechsel ist ebenfalls ein verbrieftes Recht des Kunden. Dabei ist zu beachten, das ein solcher Wechsel verschiedene Gestalt haben kann. Zum einen ist ein Wechsel in Tarife mit weniger Leistung als der eigene Tarif möglich. Solange keine Mehrleistungen in dem Tarif vorhanden sind, ist auch hier keine Risikoprüfung möglich. Ist der neue Tarif leistungsfähiger, dann findet eine neue Risikoprüfung statt. Je nach Situation der Vorerkrankung ist dieses möglich, kann aber auch vom Versicherer abgelehnt oder mit Zuschlägen (für die Mehrleistungen) belegt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Beitrag “Tarifwechsel nach §204 VVG“.

3.) Soll ich kündigen und mich woanders neu versichern?

Auch das sollte wohl überlegt sein. Zu beachten ist dabei zunächst die Frage: “Warum haben Sie sich für den Tarif und die Gesellschaft entschieden?” und “Welche Auswahlkriterien lagen der Auswahl zugrunde?”.  Kommen Sie dann zu dem Entschluss, der Tarif und die Gesellschaft die richtige ist, dann denken Sie über die Möglichkeiten unter Punkt 1 und 2 nach. Stellt sich aber heraus, dass der Tarif nicht dem entspricht, was Sie sich vorstellen oder von Ihrem Versicherungsschutz erwarten, dann schauen Sie sich nach Alternativen um. Nachteile wie das höhere Eintrittsalter bei einem anderen Versicherer und ein veränderter Gesundheitszustand müssen dabei jedoch bedacht werden. Daher achten Sie genau darauf, wohin Sie wechseln und ob der neue Tarif dann tatsächlich dem Bedarf entspricht. Eine Garantie für ewig stabile Beträge werden Sie auch dort nicht bekommen, aber unter Umständen mehr Möglichkeiten der Tarifgestaltung und einen Tarif, wen dem entspricht was Sie brauchen.

Weitere Informationen:

Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenkasse

Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung

Beitragsentlastungsmodelle im Alter

Beitragsentlastung durch Riester?

4 Kommentare

  1. Hallo,
    die Gothaer erhöht ab 01.01.2012 den Tarif GS4V um sage und schreibe 59,6% (bei EUR 1.440,00 Selbstbeteiligung).
    Zusätzlich erhöht sie den Tarif SEA100V um 24,1.
    Dies ist eine Erhöhung von über 150,00 EUR im M;onat
    Geht das überhaupt?

    • Hallo Hr. Rackerbrandt,

      ja, das geht leider. Die Anpassung ist dem Bedarf und den steigenden Kosten geschuldet und nicht nach oben begrenzt. Wie lange sind Sie schon dort versichert und wie alt sind Sie?

      Gruß
      Sven Hennig

  2. Nun ja, welche Freude, meine PKV (AXA) hat den Beitrag um fast 27% erhöht.

    Meine Frage ist nicht wie ich wechseln oder sparen kann !

    Meine Frage ist, wie kann ich denn prüfen ob meine neuer Beitrag wirklich rechtens ist und genehmigt wurde ?

    Wo und wie kann ich das nachprüfen lassen ????

    Eine neuer Beitrag ist schnell erstellt und wo ist die Kontrolle ?

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