UPDATE UND WEITERER BEITRAG:
Vielleicht haben Sie es durch die Medien bereits mitbekommen. Der Kasseler Finanzvertrieb MEG hat gestern Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht gestellt.
661 IN 381/09: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEG AG, Falderbaumstraße 41, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 13995), vertr. d.: 1. Ralph Konrad, (Vorstand), 2. Wulf Schütz, (Vorstand), 3. Michael Kopeinigg, (Vorstand), 4. Alexander Bräutigam, (Vorstand), 5. Patrick Drönner, (Vorstand), 6. Peter Eulitz, (Vorstand), 7. Idehen Nosa, (Vorstand) – Antragstellerin – ist am 28.10.2009 um 16:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: kassel@leonhardt-westhelle.eu bestellt. Amtsgericht Kassel, 28.10.2009, (Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de)
Laut eigenen Angaben war die MEG AG ein Spezialvertrieb für die Private Krankenversicherung. Viele Interessenten und Kunden sind nun verunsichert was mit den beantragten oder bereits abgeschlossenen Versicherungsverträgen passiert. Allein gestern und heute hatte ich einige Anfragen diesbezüglich.
Das sollten Sie als Kunde/ Interessent wissen:
Der Vertrag zur Privaten Krankenversicherung besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Dabei ist es unerheblich ob der Vermittler (hier die MEG AG) insolvent ist oder das Verfahren später wieder aufgehoben wird.
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt und ist dieser angenommen (also ist die Police bei Ihnen eingegangen) müssen Sie nichts weiter tun.
Ist erst der Antrag gestellt und noch keine Reaktion erfolgt, so klären Sie bitte dringend mit Ihrem Berater ob der Antrag weitergeleitet wurde und wenden sich an den Versicherer oder einen anderen Berater. Diese(r) wird klären wie weit die Bearbeitung ist und auch mit Ihnen besprechen was mit Rückfragen während der Risikoprüfung passiert.
Haben Sie eine Maklervollmacht erteilt, so überlegen Sie ob diese weiter bestehen bleiben soll und kündigen diese ggf. gegenüber der MEG AG und informieren den Versicherer schriftlich.
Ist Ihnen zu einem Wechsel der PKV geraten worden? Dazu lesen Sie im Artikel “Wechsel von der Halleschen zur Gothaer KV“mehr.
Wichtig: Leisten Sie KEINE Anzahlungen, Erst- oder Folgebeiträge an den Berater oder den Vermittler. Zahlen Sie nur direkt an den Versicherer, der ist Ihr Vertragspartner.
Zu guter Letzt:
Hinterfragen Sie durchaus die Entscheidung zu der Gesellschaft und dem Tarif. Fragen Sie sich ob die Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung (LINK) alle (und noch einige mehr) besprochen wurden und Sie sich bewusst und nachvollziehbar für den Tarif und die geltenden Bedingungen entschieden haben.
Auch der Kriterienfragebogen hilft Ihnen bei der weiteren Überprüfung.
Weitere Hinweise was nach dem Abschluss der PKV (falls das erst kürzlich der Fall war) noch zu bedenken ist und welche “Aufgaben” von Ihnen noch erledigt werden müssen können Sie im Kapitel “GKV in PKV – Wechsel geschafft und nun?” nachlesen.
Ich hatte einen Makler bei der MEG AG nun hbae ich einen anderen Makler gefunden und wollte zu diesem wechseln nun hat mein neuer Makler ein Schreiben bekommen er solle 150.-€ zahlen um mich als Kunde zu übernehmen ist das rechtlich OK ?
Die MEG ist doch schon wieder als dkk-24.de am Markt !
Stopppp!!!!! Die DKK hat ja wohl nichts mit der meg zu tun ! Nur weil die gf früher bei der meg gearbeitet hat heißt es Nicht sofort dass es wieder die meg ist! Bei der meg haben bis 1000 Leute gearbeitet, alle sind jetzt irgendwo anders als Makler tätig! Also kann man dann ja nicht direkt behaupten dass da die meg mit zu tun hat !!!
Guten Abend,
was wollen Sie uns mit dem Kommentar sagen? Wen meinen Sie mit DKK?