Wie in jedem Jahr folgt auch in diesem die Frage: Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss PKV 2024? Wie berechnet sich der Zuschuss? Lassen sich Zuschüsse auch für Kinder oder Familienangehörige nutzen und kann ich den Restzuschuss aus der Pflegeversicherung auch für die Krankenversicherung nutzen?
All diese Fragen klären wir heute hier im Beitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steht bisher nicht hundertprozentig fest. Glauben wir aber den Festsetzungen des Schätzkreises von Mitte Oktober, dann steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV im Jahr 2024 auf 1,7 % (bisher 1,6 %). Dieses hat Auswirkungen auf die privat Versicherten und den maximalen Arbeitgeberzuschuss PKV 2024.
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- Wie hoch ist der PKV Arbeitgeberzuschuss 2024?
- Gibt es den Zuschuss auch für die Pflegeversicherung (Pflicht- und Pflegezusatz)?
- Wie berechnet sich der maximale Arbeitgeberzuschuss?
- Wie hat sich der Arbeitgeberzuschuss in den vergangenen Jahren entwickelt?
- Bekomme ich auch einen Zuschuss für Kinder oder meine(n) Ehepartner(in)?
- Weitere Rechengrößen zur Sozialversicherung 2024
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss PKV 2024?
Der maximal mögliche
Arbeitgeberzuschuss PKV für Privatversicherte 2024 beträgt 421,76 €.
Arbeitgeberzuschuss Pflegeversicherung für Privatversicherte 2024 beträgt 87,98 €.
Zudem darf dieser maximal 50 % des tatsächlich zur PKV gezahlten Beitrages betragen, berücksichtigt wird dabei immer der kleinere Wert.
Dabei wurde die neue Beitragsbemessungsgrenze 2024 (BBG) in Höhe von 62.100 € und ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,7 % berücksichtigt. (Hinweis: Dieses ist der derzeitige Stand der Information des Schätzerkreises der GKV.) Final wird der durchschnittliche GKV Zusatzbeitrag erst am 1.11. veröffentlicht und betrug im Jahr 2023 derzeit 1,6 %.
Zur Verdeutlichung zwei Beispiele.
Max zahlt für seine private Krankenversicherung einen Monatsbeitrag in Höhe von 740 € und für die Pflegepflichtversicherung 60 €. Sein Arbeitgeber beteiligt sich nun an dem Beitrag mit 370 € für die Kranken- und 30 € für die Pflegepflichtversicherung.
Moritz hingegen, zahlt 900 € für die Kranken- und 80 € für die Pflegepflichtversicherung und erhält von seinem Arbeitgeber 421,76 € (da dieser Wert kleiner ist, im Vergleich zu 50 % des Beitrages, also 450 €.) Dazu kommen hier ebenfalls 40 € für die Pflegepflichtversicherung.
Zuschuss auch für die Pflegeversicherung (Pflicht- und Pflegezusatz)?
Die Pflegepflichtversicherung wird ebenfalls, wie im Abschnitt zuvor beschrieben, mit maximal 50 % des Beitrages und maximalen 87,98 € bezuschusst. Haben Sie hingegen eine (wichtige) Pflegezusatzversicherung, dann bekommen Sie hierfür KEINEN Zuschuss vom Arbeitgeber.
Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Sie den maximalen Zuschuss nicht ausgenutzt haben, eine Pflegezusatzversicherung ist nicht zuschussfähig nach Paragraf 257 SGB V.
Wie wird der maximale Arbeitgeberzuschuss PKV 2024 berechnet?
Die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses ist von drei wesentlichen Rechengrößen abgängig. Das sind:
- die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 62.100 € p. a. (5.175 € p. M.)
- der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse (14,6 %, Pflege 3,4 %)
- dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2024 (der gesetzlich festgelegt wird)
Da der Zusatzbeitrag um ein Zehntel auf dann 1,7 % im Jahr 2024 steigen soll, berechnet sich der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung wie folgt:
5.175 € * (14,6 % + 1,7 %) / 2 = 421,76 €
Würde der Zusatzbeitrag weiter bei 1,6 % liegen, so wären es 419,76 €.
Zum Vergleich: In 2023 bekamen privat versicherte Arbeitnehmer maximal einen Zuschuss von 403,99 €.
Wie hat sich der Arbeitgeberzuschuss in den letzten Jahren entwickelt?
Der Arbeitgeberzuschuss in der Entwicklung von 2009 bis 2024. Dabei ist zu beachten, dass der 2024er-Wert erst in den nächsten Tagen final wird, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag beschlossen ist.
Bekomme ich auch einen Zuschuss für Kinder und Familie?
Der Zuschuss ist immer ein Familienzuschuss. Das bedeutet, Kinder haben Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber der Eltern. Auch eine privat versicherter Ehepartner kann anspruchsberechtigt sein. Dabei gilt ein wesentlicher Grundsatz:
Der Zuschuss von 421,76 € ist der maximale Zuschuss für alle Versicherten gemeinsam.
Es wird auch hier vom Gesamtbeitrag maximal 50 % und zudem gedeckelt auf den Höchstzuschuss gezahlt. Detailliertere Informationen finden Sie auch in meinem Beitrag zum AG-Zuschuss für Familienangehörige.