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LVM Krankenversicherung mit neuen Produkten in der Zusatzversicherung, Augen, Ohren, Naturheilkunde und Vorsorge

Gar nicht lange her, da veröffentlichte die Nürnberger Krankenversicherung ihren neuen Tarife für die Bereiche sehen, hören, Vorsorge und mehr. Gerichtet ist das Angebot an Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am 1. Juli schon startete auch die LVM mit neuen Tarifen, darunter Versicherungsschutz für Sehhilfen und die lasergestützte Operation der Augen, Schutz für die Zuzahlung bei Hörhilfen, ergänzende Schutz für Naturheilkunde und Vorsorgeuntersuchungen.

Schon aus dem Tarifbezeichnungen lassen sich die jeweiligen Leistungsbereiche der einzelnen Tarife abschätzen, so heißt der Tarif für die Vorsorge LVM-Check, der Schutz für Sehhilfen und Hörgeräte LVM A&O und der ergänzende Schutz für die Naturheilkunde einfach LVM-Natur. Welche genauen Leistungsbereiche enthalten sind und welche Unterschiede es zu den Tarifen der Nürnberger gibt, schauen wir uns hier nun einmal genauer an.

LVM-Check

Dieser Tarif richtet sich an Kunden, welchen der Leistungsumfang ihrer gesetzlichen Krankenkasse speziell im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nicht ausreicht, und sie diesen daher verbessern möchten.

100 Prozent der Aufwendungen für Vorsorgeunter- suchungen und Schutzimpfungen. Maximal 600 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. \ Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, z. B. Audiocheck, Schielvorsorge \ Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, z. B. Sonographie oder PSA-Test, Hautscreening \ Schwangerschaftsvorsorge, z. B. 3D-Ultraschall \ Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen, z. B. Glaukom-, Schlaganfall- und Osteoporosevorsorge, Hirnleistungscheck \ Impfungen, auch reisebedingte Impfungen \ Rechnungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenord- nung für Ärzte anerkannt.

LVM Check

Die Höchstleistung liegt mit 600 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren etwas niedriger als bei der Nürnberger, welche einen Höchstsatz von maximal 400 € in zwölf Monaten festgelegt hat, dort steht zusätzlich eine Höchstgrenze von 100 € im ersten und 200 € im zweiten Versicherungsjahr.

LVM A&O

Auch die LVM hat den Bereich der Laseroperationen an den Augen „entdeckt” und möchte den gesetzlich Versicherten eine Möglichkeit der Kostenübernahme bieten. Dazu gelten verschiedene Begrenzungen, so werden maximal zwei dieser Operationen im Laufe der Vertragslaufzeit bezahlt, weiterhin gelten entsprechende Höchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahre. Damit soll verhindert werden, dass sich heute jemand versichert und morgen die Augenoperation ansteht.

LVM A und O

Zusätzlich zu den Leistungen für die Augen bietet der Versicherer einer Erstattung für Hörgeräte, welche bei 100 % der verbleibenden Restkosten der gesetzlichen Krankenkasse und einem Höchstbetrag von 800 € liegen.

LVM Natur

Und dabei vielen Kunden in der gesetzlichen Krankenkasse der Wunsch nach weiterer naturheilkundliche Medizin ansteigt, die gesetzlichen Krankenkassen aber solche Leistungen nur in besonderen Ausnahmefällen erbringen können und dürfen, möchte der Versicherer hier auch diese Kunden erreichen.

So bietet die LVM Versicherungsschutz für die naturheilkundliche Medizin, erstattet wird dieser mit 80 % des entsprechenden Rechnungsbetrages welches auch für dort verordnete Medikamente gilt. Natürlich gelten auch hier entsprechende Höchstsätze.

LVM Natur

Fazit

Wenn für sie solche Leistungen interessant sind, dann informieren Sie sich bitte ausführlich über die Möglichkeiten eines entsprechenden Versicherungsschutzes. Es gibt neben diesen beiden hier genannten Anbietern noch eine Reihe weiterer, so dass eine Empfehlung nur unter Kenntnis der persönlichen Umstände erfolgen kann.

Sie sollten sich ebenfalls darüber im klaren sein, dass der Versicherer eine entsprechende Antragsprüfung durchführt und durch die Höchstgrenzen gerade in den ersten Jahren ein sehr begrenztes Leistungspaket zur Verfügung steht. Wenn Sie weitere Fragen haben, so sprechen Sie mich gerne an.

Ein Kommentar

  1. Zum LVM-Check:

    Bei mir (GKV, < 50 Jahre) wurde nach einer Entfernung eines gutartigen Zwölffingerdarmpolypen im Krankenhaus (Whalleistung durch Zusatzversicherung) "zur Sicherheit" noch ein Bauchraum-Gesamt-MRT gemacht.

    Ergebnis: keine sichtbaren (größeren) Polypen im weiteren Verlauf des Dünndarms & Dickdarms.

    Zufälliger Fund: Ein kleiner Nierentumor, 1,x cm groß.

    Auf 2 modernen Ultraschallgeräten: nichts zu sehen. Aber auf dem MRT.

    Operativ nun (vollständig) entfernt. Histologie: war "bösartig".

    Wäre der "Zufallsfund" durch den MRT nicht passiert, hätte ich vielleicht in 5 oder 10 oder 15 Jahren Symptome bekommen. Und dann wäre es evtl. zu spät gewesen (Größe, Metastasen).

    So, was kostet so ein MRT, den man gerne von seiner Krankenversicherung so alle 4-6 Jahre (da diese Tumore teils langsam wachsen) bezahlt hätte?

    Die Rechnung der Radiologie waren … hm, ich glaube sowas um 500-600 EUR. Heruntergerechnet aufs einzelne Jahr ein kleiner Betrag – dafür was er "bewirkt" hätte.

    So, und nun gibt es Vorsorgeuntersuchungen, die von obiger Versicherung bezahlt werden….. ein Ultraschall.

    Ich vermute aber, ein MRT oder CT – und nur diese Art der Bildgebung hätte in meinem Fall was gefunden – ist da nicht dabei…. 😉

    Übrigens wird man einen der gefährlichsten Tumoren – Pankreas – sicherlich auch nicht mit einer einfachen Sonografie in einem Stadium entdecken, in dem er nicht schon so groß ist bzw. gestreut hat, daß man sein Kreuz bei den durchschnittlichen 3-6 Monaten Lebenserwartung nach Diagnose machen kann…. Mit einem CT, MRT, PET-CT oder einem Ultraschall über Magen/Darmspiegelung von ínnen vielleicht schon eher….

    ….aber scheinbar ist unser Gesundheitssystem zu unterfinanziert, jedem alle 5-7 Jahre einen *modernen* bildgebenden Komplett-Check zu bezahlen… 😉

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