Die Schule ist für viele nun zu Ende und die Ausbildung naht. Ein Grund mehr, sich zum Thema “Absicherung gegen Berufsunfähigkeit” Gedanken zu machen. Egal ob als (ehemaliger) Schüler, oder als Eltern. Der Nachteil? Viele Ausbildungsberufe sind deutlich schlechter eingestuft im Vergleich zur “Tätigkeit” als Schüler. Daher kann es sinnvoll sein, die aktuelle Altion der LV 1871 genauer anzusehen, denn hier besteht auch nach Ende der Schule und sogar bei bereits vorhandenem Ausbildungsvertrag die Chance auf eine bessere Einstufung.
LV1871 mit verbesserter Einstufung in der Schüler-BU – für wen?
Der Versicherungsschutz der Schüler BU ist nicht nur für die Schüler interessant, welche die Schule beendet haben. Auch alle bestehenden Schüler und Schülerinnen können einen solchen Schutz nutzen und durch den frühen Einstieg günstigere Prämien sichern.
Interessant dabei, die Einstufung bleibt auch dann bestehen, wenn später deutlich schlechter eingestufte Berufe ausgeübt werden. Eine Veränderung der Berufsgruppe erfolgt dann nicht mehr. Somit sichern sich Eltern und Schüler bei einem frühen Abschluss nicht nur den Gesundheitszustand, sondern auch die bessere Berufsgruppeneinstufung.
Es handelt sich zudem um eine echte BU Absicherung und keine abgestreckte Schüler-/ Erwerbsunfähigkeitsklausel.
LV1871 mit verbesserter Einstufung in der Schüler-BU – verbesserte Berufsgruppen
In einigen Ausbildungsberufen und für Schüler bestimmter Schulzweige hat die LV 1871 zudem ab 01. Juli die Einstufung verbessert.
LV1871 mit verbesserter Einstufung in der Schüler-BU – vereinfachte Gesundheitsfragen
Zusätzlich zu der Einstufungsverbesserung bietet die LV1871 derzeit ein veinfachte Risikoürfung für verschiedene Personengruppen an. Details dazu folgen in einem weiteren Beitrag. Auch Schüler, Azubis und Studenten können davon profitieren.