Was leisten die Tarife, wo bestehen Lücken? Ein ausführlicher Kommentar.
Dieses Jahr scheint das Jahr der neuen Tarife zu werden. Nachdem wir bereits zu Beginn des Jahres komplett neue Tarife der Allianz (Mein Gesundheitsschutz – was leisten die neuen Allianz-Tarife) und im Anschluss direkt den uni-Top Privat der Universa (Was leistet der Universa uni-Top privat Tarif) sahen, geht es nun weiter. Der kleine, feine Krankenversicherer aus dem beschaulichen Lüneburg startet nun mit seinen neuen Tarifen, LKH GesundheitsUpgrade Premium sollen diese heißen und revolutionieren die eigene Tarifwelt. Solche Wortspiele ohne Leerzeichen, Punkt und Komma scheinen gerade beliebt zu sein.
Mit dem neuen Tarifmodell setzt die LKH ihre Modernisierung der letzten Monate fort. Nachdem bereits Zusatzversicherungen und auch das Krankentagegeld neu sind, vereinfachen dazu weitere Veränderungen bei der Kunden App und beim Webzugang. Nicht nur nach Meinung der Landeskrankenhilfe ein überfälliger Schritt und damit hin zu einem modernen und weiterhin interessanten Versicherer.
In ihrer eigenen Zielgruppendefinition nennt die LKH gut verdienende Angestellte mit einem hohen Bewusstsein für Gesundheitsvorsorge und ebenso der Bereitschaft hierfür einen entsprechenden Beitrag zu zahlen. Dabei geht es sowohl bei den Angestellten, aber auch bei etablierten Selbstständigen nicht primär um eine Beitragsersparnis gegenüber der GKV, sondern vielmehr um einen hochwertigen Versicherungsschutz.
Was Sie hier erwartet: (Durch Klicken auf das Thema, gelangen Sie direkt zum Thema, mit dem kleinen Pfeil rechts unten direkt wieder hierher zurück)
- Tarifstruktur und Selbstbeteiligung
- Geltungsbereich und weltweiter Schutz
- ärztliche Honorare und deren Erstattung
- Sehhilfen, Heilmittel, Medikamente, Heilpraktiker und Hilfsmittel
- Psychotherapie
- Familienleistungen, Kinderwunsch, Beitragsbefreiung nach Geburt
- Anschlussheilbehandlung, Reha und Kuren
- Leistungen im Krankenhaus, Chefarzt, Einbettzimmer
- Transportkosten, Wunschverlegung, Rücktransport und Bergung
- Vorsorgeleistungen und Anrechnung auf SB und BRE
- Beitragsrückerstattung (BRE), der LKH-Benefit) und Gesundheitsbonus
- Zahnleistungen, Implantate, Kieferorthopädie und Zahnersatz
- Weitere Leistungen (Palliativleistungen, Soziotherapie, Frühförderung und mehr)
- Prämien der neuen Tarife LKH GesundheitsUpgrade Premium
- LKH im Beitragsvergleich zur Hallesche NK Select XL und L
- LKH im Beitragsvergleich zur ARAG MedBest und den ARAG-Bausteintarifen
- LKH im Beitragsvergleich zur Allianz „Mein Gesundheitsschutz Best/Plus“
- LKH im Beitragsvergleich zur Barmenia expert+
- LKH im Marktvergleich zur DKV, Hanse Merkur, Signal, Deutscher Ring und SDK und Universa
- Wechseloptionen zur Änderung der Tarife
- LKH GesundheitsUpgrade Premium, alle Bedingungen als PDF-Download
Tarifstruktur und Selbstbeteiligung
Bei dem Tarifaufbau der LKH GesundheitsUpgrade Premium Tarife hat sich die Landeskrankenhilfe hier für einen Kompakttarif entschieden. Im Gegensatz zu den früher einmal sehr üblichen und beliebten Bausteintarifen sind nun die Leistungen aus den Bereichen ambulant, stationär und Zahn in einem Tarif enthalten.
Auch wird es nur eine Tariflinie, die „Premium“ geben. Zumindest ist nichts anderes angekündigt und geplant. Dennoch lassen sich in der Zukunft bei Bedarf weitere, ggf. leistungsschwächere Tarife ergänzen, wenn denn hierzu am Markt Bedarf besteht und es in das eigene Konzept passt.
Die neuen Premiumtarife kommen mit vier unterschiedlichen Selbstbeteiligungsstufen daher, welche sich als absolute Beträge vereinbaren lassen.
Tarifname | Erwachsene 21 J. und älter | Kinder + Jugendliche bis 21 J. |
---|---|---|
GUP0 | keine SB | keine SB |
GUP500 | 500 € pro Jahr | 250 € pro Jahr |
GUP900 | 900 € pro Jahr | 450 € pro Jahr |
1.800 € pro Jahr | 900 € pro Jahr |
Wer sich hier ausgedacht hat, 1.8 statt 1800 zu schreiben, ich habe keine Ahnung, tut aber schon etwas beim Lesen weh. Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr gilt jeweils die halbe Selbstbeteiligung.
Ausgenommen von der Anrechnung bei der Selbstbeteiligung oder der Schädigung des Gesundheitsbonus (GB) sind hierbei
- Schutzimpfungen nach STIKO (ohne Reiseschutz)
- Vorsorge nach dem Katalog „LKH-Gesundheitsvorsorge“ (Seite 39 ff. der Bedingungen)
- Gezielte Vorsorge beim Zahnarzt (u. a. Zahnreinigung, PZR, Fluoridierung)
- Beitragsbefreiung bei Elternzeit für Eltern und Kind
Geltungsbereich und weltweiter Schutz
Zu unterscheiden ist hierbei die Frage, welche Flecken auf der Welt wir hier betrachten. Zunächst einmal besteht Versicherungsschutz in Europa, das ganz unbegrenzt. Aber und jetzt kommen wir zu einigen Einschränkungen, genauer geregelt ist das in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und hier auf der Seite 5. Die LKH schreibt einerseits, es besteht Versicherungsschutz in Europa und andererseits grenzt sie es wiederum ein und beschreibt Europa als Mitgliedstaaten der Europäischen Union und/oder des Europäischen Wirtschaftsraumes. (EU+EWR)
Möchten Sie sich außerhalb dieses Gebietes bewegen, so gilt Versicherungsschutz zunächst einmal für zwölf Monate, ohne eine besondere Vereinbarung zu treffen. Danach können Sie eine Vereinbarung verlangen, welche zunächst fünf Jahre für alle Staaten außerhalb der EU/ des EWR geschlossen werden kann. Ein entsprechender Zuschlag kann hier verlangt werden.
Im Anschluss ist eine weitere Verlängerung dieser Vereinbarung für den Versicherer verpflichtend, wenn Sie dieses verlangen, jedoch maximal um weitere fünf Jahre. Wichtig ist hierbei, egal ob bei den zwölf Monaten oder fünf Jahren, es muss immer innerhalb dieser Zeit die Ausdehnung beantragt werden.
Auf eine Begrenzung auf deutsche Kosten verzichtet die LKH hier, bezieht sich aber auf „Privatpatientenregelungen im jeweiligen Land“ (B13.2) genauer gesagt, falls solche nicht existieren, auf landesübliche Gebührensätze. Eine etwas schwammige Formulierung, da die Ergänzung „Was ist landesüblich“ fehlt, für mein Verständnis.
ärztliche Honorare und deren Erstattung
Leistungen für ärztliche und auch zahnärztliche Honorare sind zudem über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte erstattungsfähig. Dabei ist zu beachten, dass dabei natürlich eine rechtsgültige Honorarvereinbarung vorliegen muss, ohne die der Arzt Ihnen diese Kosten aber auch nicht berechnen dürfte. Bei Heilpraktikern gilt das nicht, mehr dazu weiter unten.
Sehhilfen, Heilmittel, Heilpraktiker, Medikamente und Hilfsmittel
Für die oftmals so geliebte Sehhilfe leistet die LKH in den neuen Tarifen bis zu einem Betrag von 1.000 € innerhalb von drei Jahren. Diese Grenze ist, im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern, etwas höher und dafür über einen längeren Zeitraum gestreckt, was all diejenigen freuen dürfte, die hier höhere Kosten auf einmal verursachen, die Brille aber dann länger behalten. Dabei werden ausdrücklich auch Sonnenbrillen oder Bildschirmarbeitsplatzbrillen genannt, ebenso ist hier keine ärztliche Verordnung nötig, sondern die Sehstärkebestimmung kann auch durch einen Optiker erfolgen. Wer sich entscheidet, zukünftig ganz auf eine Brille verzichten zu wollen und Lasik oder andere Verfahren zu nutzen, der hat innerhalb von zwei Jahren 2.500 € pro Auge zur Verfügung, wobei die Vor- und Nachuntersuchungen zusätzlich als ärztliche Leistungen erstattungsfähig sind.
Für die Erstattung von Heilmitteln (etwa Massage, Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie) gelten zwei Begrenzungen. Einerseits wird begrenzt auf den Leistungskatalog der Bundesbeihilfeverordnung (also die Begrenzung auf den Umfang der Leistung) und dann begrenzt auf die Erstattungshöhe, welche jedoch großzügig bei 150 % der dort genannten Höchstbeträge liegt. Wird ein entsprechend ausgebildeter Heilpraktiker oder Arzt genutzt, so ist auch die Osteopathie und die Chiropraktik erstattungsfähig. Die genauen Regelungen, welche Behandler was dürfen, um erstattet zu werden, finden Sie in. B. 3.4 auf der Seite 16 und 17.
Heilpraktiker können selbstverständlich aufgesucht werden. Erstattet werden die Kosten hierfür so lange, wie diese sich im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker bewegen und deren Höchstsätze nicht überschreiten. Es gilt eine maximale Leistung von 2.000 € pro Kalenderjahr. Wer weitergehende naturheilkundliche Leistungen aus dem Hufland-Verzeichnis nutzen möchte, kann das tun, hierfür sind die Kosten für ärztliche Leistungen der Kostenrahmen.
Die Medikamente unterteilt die LKH in den neuen Tarifen in einerseits verordnete Arznei- und Verbandsmittel, welche zu 100 % erstattet werden. Wer hingegen nicht verordnete, aber aus der Apotheke bezogene Arzneimittel nutzen möchte (das kann etwa ein Allergiepräparat im Frühjahr sein). Der bekommt hierfür zusätzlich ein Budget in Höhe von 100 € pro Kalenderjahr.
Wichtig hierbei noch zu beachten, die Medikamente, die der Heilpraktiker verordnet, fallen in sein Budget, und sind zusammen mit den anderen Leistungen dann auf 2.000 € begrenzt. Ausdrücklich nennt die LKH Medikamente, welche landläufig unter dem Begriff „Viagra“ bekannt sind, welche erstattungsfähig sind, falls entsprechende Indikationen vorliegen, Details dazu auf der Seite 16.
In diesem Zusammenhang ist es noch wichtig zu erwähnen, dass bei entsprechenden Enzymmangel-Krankheiten, Morbus Crohn oder zum Beispiel Mukoviszidose, auch die Kosten für diätische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Stärkungsmittel erstattungsfähig sind. Dazu kommt selbstverständlich auch die Erstattung für eine enteraler oder parenterale Ernährung.
Deutlich teurer wird es, wenn Hilfsmittel benötigt werden. Diese können entweder gekauft oder ausgeliehen werden, was teilweise auch von der Diagnose und der geplanten Nutzungsdauer abhängt. Dazu bedarf es in jedem Falle einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung. Hilfsmittel, zu denen in den LKH GesundheitsUpgrade Premium Tarifen auch der Blindenhund oder Kommunikationshilfen zählen, sind vollständig erstattungsfähig. (Ausnahme: Bei Heilpraktiker-Verordnung nur innerhalb der 2.000 € Höchstgrenze)
Bei der Formulierung wurde sich hier sowohl für die offene Formulierung entschieden, und zugleich auch nochmals die lebenserhaltenden Hilfsmittel separat genannt.
Das Heimdialysegerät hat einen eigenen Platz in den Bedingungen gefunden. Auf Seite 21 (B3.11) finden sich hier die entsprechenden Regelungen zur Erstattung der Kosten bei einer Heimdialyse (100 %).
Die vorherige Anfrage zur Kostenübernahme ist bei teuren Hilfsmitteln empfohlen, aber nicht leistungsbegrenzend.
Psychotherapie
Bei der Regelung für immer häufiger werdende psychotherapeutische Behandlungen wurde sich in den neuen Tarifen für den Verzicht einer Begrenzung entschieden. Weder die Anzahl der Sitzungen noch die Erstattungshöhe in Prozent wurde begrenzt. Neben Ärzten sind auch approbierte Psychotherapeuten erstattungsfähig.
Soll ein Heilpraktiker mit der Psychotherapie betraut werden, so gilt hier eine maximale Erstattung von zehn Sitzungen pro Kalenderjahr.
Familienleistungen, Kinderwunsch, Schwangerschaft
Nach einer Versicherungszeit von mindestens acht Monaten leistet der Tarif auch für künstliche Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Die genauen Regelungen dazu sind recht umfangreich und finden sich auf der Seite 32 ff. Dabei werden bei Insemination bei hormoneller Stimulation drei, im Spontanzyklus bis zu acht und bei IVI oder ICSI ebenfalls drei Versuche erstattet. Dabei beruft sich die LKH für eine Erstattungsfähigkeit auf die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer.
Eine einmalige Kryokonservierung (zum Beispiel vor einer Strahlentherapie) ist ebenfalls vollumfänglich erstattbar.
Wer nun das Gegenteil erreichen möchte, dem sei gesagt: Schwangerschaftsverhindernde Mittel für Versicherte bis zum 22. Lebensjahr, die Notfall „Pille danach“ auch darüber hinaus, und die Kosten einer med. notwendigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruches einer Schwangerschaft leitet die LKH ebenfalls.
Weiterhin gezahlt werden die Hausgeburt bis 2.000 €, eine Haushaltshilfe bis 100 € pro Tag nach Schwangerschaft und neben der Hebamme auch entsprechende Kurse zur Rückbildungsgymnastik geleistet. Nachzulesen all das unter Punkt B.9.4., Seite 32.
Beitragsfreiheit für Eltern und Kind
Auch hier warten die neuen LKH GesundheitsUpgrade Premium Tarife mit einem Upgrade im wahrsten Sinne auf. Hätte es die Allianz nicht gerade getan, wäre es fast ein Alleinstellungsmerkmal, aber nur fast.
- Das nachversicherte Kind ist beitragsfrei für den Geburtsmonat + sechs weitere Monate
- Der versicherte Elternteil ist beitragsfrei für den angebrochenen Monat der Elternzeit und weitere sechs Monate
Dabei zu beachten: Versicherungsschutz muss schon mind. acht Monate bestehen, Elternzeit (nicht zwingend der Bezug von Elterngeld) führt nur in den ersten 24 Monaten nach Geburt des Kindes zur Beitragsbefreiung. Weiterhin darf in dem Vertrag kein Beitragsrückstand bestehen.
Und wo wir gerade bei Kindern sind. Für diese darf auch bei der Nachversicherung eine andere Selbstbeteiligung (ohne Gesundheitsprüfung) gewählt werden. Eine Vorversicherungszeit ist hier nicht erforderlich.
Anschlussheilbehandlung, Reha und Kuren
Oft schließen sich nach einem Krankenhausaufenthalt weitere Behandlungen an. Die Regelungen für Reha und AHB (Anschlussheilbehandlungen) regeln die Punkte B.6. Die volle Erstattung wird dadurch gedeckelt, dass maximal 150 % der Kosten einer GKV erstattet werden. Ambulante (wohnortnahe) Rehabilitationen sind ebenfalls möglich.
Wird die Reha stationär durchgeführt, gelten auch die Kosten für die Wahlleistungen für das Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Leistungen als abrechenbar. Da es gerade bei diesen Leistungen auch zu Leistungsverpflichtungen anderer Träger (Rentenversicherung) kommen kann, die LKH dann nur nachrangig leistet, wird eine vorherige Anfrage empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Soll eine (ärztlich verordnete) Kur genutzt werden, gilt hier eine Höchstgrenze von 3.000 € innerhalb eines Dreijahreszeitraumes.
Leistungen im Krankenhaus, Chefarzt, Einbettzimmer
Wer im Krankenhaus behandelt wird, bekommt aus dem Tarif nicht nur die Leistungen für eine privatärztliche Behandlung (im Inland auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung, im Ausland begrenzt auf die ortsüblichen Kosten) erstattet, sondern selbstverständlich auch die Mehrkosten für ein Einzelzimmer oder das Zweibettzimmer. Alles andere würde auch einem Anspruch als Premiumtarif entgegenstehen.
Als kleine Besonderheiten wird auch das Familienzimmer bei Geburt genannt und erstattet.
Nutzen Sie versicherte Leistungen zur Unterkunft oder die privatärztliche Behandlung nicht, so gibt es stattdessen Geld, das sogenannte Ersatzkrankenhaustagegeld. 50 € pro Tag für den Verzicht auf „ein besseres Zimmer“ und 50 € für die nicht genutzte „Chefarzt“-Behandlung. Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren bekommen jeweils die halben Sätze. Entlassungs- und Aufnahmetag zählen als ein Tag.
Möchten Sie sich in einer Privatklinik behandeln lassen, welche nicht den Abrechnungsvorschriften der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und des Krankenhausentgeltgesetzes (KHeG) unterliegt, gilt ein erweiterter Erstattungsrahmen von 250 %. Diese Begrenzung auf das Zweieinhalbfache wird auf die Kosten eines Maximalversorgers in Wohnortnähe (Bsp. die nächste Uniklinik) berechnet. Für akute Behandlungen oder im Ausland gilt diese Begrenzung jedoch nicht.
Wunschverlegung und Transportkosten – ambulant wie stationär
Wie schon bei zwei anderen neuen Tarifen am Markt, dürfen Versicherte auch hier einmal pro Versicherungsfall, auf Kosten des Versicherers, die Wunschverlegung nutzen. Bei schon begonnenem Krankenhausaufenthalt können Sie somit einen „Umzug“ möglich machen, auch wenn es hierfür keinen medizinischen Hintergrund gibt. Hierbei ist das kostengünstigste Transportmittel zu wählen, bei Privat-Pkw gelten hier 0,30 €/ km. Aber auch der Intensivtransport ist hier eingeschlossen, wenn aus nicht med. Gründen näher an den Wohnort verlegt werden soll. Aus familiärer Erfahrung betrugen diese (bei knapp 90 km und einem intensivmedizinisch ausgestatteten Krankenwagen) immerhin 2.800 € Kosten des Transports.
Oft ist es in der Praxis nun einmal so. Wer zum Arzt muss und das nicht selbst kann, der benötigt ein Transportmittel. Dieses ist in B.8.2. auf der Seite 31 genauer geregelt. Positiv zu erwähnen sind hier auch Fahrten nach ambulanten Operationen und bei Fahruntüchtigkeit nach einer Behandlung oder bereits bei Pflegegrad drei. Auf der Seite 31 finden sich weitere Gründe, wie auch Chemo- oder Strahlentherapie, Dialyse und einige mehr.
Während bei den ambulanten Behandlungen von „Krankenfahrten“ die Rede ist, geht es bei dem Weg ins Krankenhaus um „Krankentransporte“, damit ist auch das fliegende Transportmittel samt Notarzt inbegriffen. Zum Hausarzt wird man eher selten geflogen werden wollen (und können).
Ist eine Bergung nötig, sind deren Kosten auf 5.000 € gedeckelt. Daher empfiehlt sich auch hier bei Bergwandern, Klettern oder Wintersport eine Zusatzabsicherung. Die Rücktransporte aus dem Ausland (geregelt in B13.3) sind hier mitversichert, zu den dort genauer definierten Regeln. Auch hier ist eine vorherige Anfrage empfehlenswert, zumal auch die Organisation eines solchen Transportes in der Praxis von Profis durchgeführt werden sollte. Dies schließt auch den Rücktransport von Kindern ein, falls ein versicherter Elternteil im Ausland erkrankt.
Gesundheitsbonus, Vorsorgeleistungen und Anrechnung auf SB und BRE
Wie bereits eingangs bei der Selbstbeteiligung erwähnt, halten nun auch in den LKH GesundheitsUpgrade Premium Tarifen die Vorsorgelisten Einzug. Mit einer detaillierten Nennung aller Untersuchungen und Behandlungen, welche unschädlich für Selbstbeteiligung, Gesundheitsbonus oder Beitragsrückerstattung sind, besteht Klarheit von Beginn an. Hierzu gehören (genauer genannt ab Seite 29 unter B.7.2. und im Anhang „Vorsorgekatalog“) ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Auch Schwangerschaftsvorsorge oder die U- bzw. J-Untersuchungen bei Kindern zählen hierzu.
Bei den, unter B7.4 genannten „400 € kalenderjährlichem Zuschuss zu Gesundheitskursen“ fehlt der Zusatz zur Beitragsrückerstattung (BRE) und SB Unschädlichkeit jedoch. Auch bei der Erstattung der Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe fehlt der Zusatz, sodass beides auf SB und Gesundheitsbonus angerechnet wird.
Der Gesundheitsbonus ist zudem eine spannende Neuerung. Werden von Versicherten für ein oder mehrere Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen (oder bleiben diese unter der SB), so werden hier 250, 500 oder 750 € als Bonus ausgezahlt. (Kinder und Jugendliche dann wieder halbe Beträge).
Wer sich als Neukunde der LKH (nicht Bestandswechsel) 2025 erstmalig substitutiv versichert, der startet direkt bei dem Maximalbetrag von 750 oder 375 €, falls im ersten Jahr keine Leistungen abgerechnet werden. Dabei ist aktuell nur die Rede vom Beginn im Jahr 2025, wobei es -habe ich aber erst angefragt – auch für Beginn am 1.12.2024 klappen sollte.
leistungsfreie Jahre / Jahre für BRE | Gesundheitsbonus Erwachsene | Gesundheitsbonus Kinder u. Jugendl. | Beitragsrückerstattung vom Jahresbeitrag |
---|---|---|---|
0 | 250 € | 125 € | keine |
1 (2025) | 500 € | 250 € | 2/12 |
2 (2024-25) | 750 € | 375 € | 3/12 |
3 (2023-25) | 4/12 |
Beitragsrückerstattung (LKH-Benefit)
Die Beitragsrückerstattung, welche sich im LKH GesundheitsUpgrade Premium nun passenderweise „LKH-Benefit“ nennt, startet bei einem leistungsfreien Jahr mit zwei Monatsbeiträgen, gefolgt von drei und vier, bei zwei oder drei Jahren der Leistungsfreiheit. Auch hier werden, zugunsten der Neukunden im Jahr 2025, direkt 4/12tel des Jahresbeitrages angenommen und im Jahr 2026 ausgezahlt. Wie bei dem Gesundheitsbonus auch dürfen keine Leistungen beansprucht worden sein und der Vertrag nicht rückständig.
Wer also zum 1. Januar 2025 startet, der hat bei Leistungsfreiheit im ersten Jahr einen Anspruch auf vier Monatsbeiträge PLUS 750 € Gesundheitsbonus. Die üblichen Regelungen (kein Zahlungsverzug, Vertrag besteht noch zum 30. Juni des Folgejahres, maximal eine Mahnung wegen Beitragsrückstand) gelten auch hier.
Beides sollte niemals Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen Tarif sein, jedoch ist es schon ein recht ordentlicher Betrag, welcher aber – das sollte bedacht werden – steuerschädlich ist.
Zahnleistungen, Implantate, Kieferorthopädie und Zahnersatz
Auch bei den Zähnen und deren Behandlung geht die LKH einen konsequenten Premium-Weg und löst hier die Allianz mit einem Alleinstellungsmerkmal ab.
- 100 % Zahnbehandlung (genauer geregelt ab Seite 24)
- 100 % Wurzelbehandlungen, Knochenaufbau
- 100 % Kieferorthopädie bis 21. Lebensjahr oder bei Unfall, schweren Erkrankungen
- 100 % Implantate und Zahnersatz (stationär nur, wenn med. notwendig)
- 300 € für zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching)
- 300 € innerhalb von drei Jahren für alternative, schmerzstillende Behandlungen (Hypnose, Lachgas etc.)
- Achtung: Zahntechnische Leistungen sind begrenzt auf „bundesweit übliche Preise“. Diese Regelung lässt Spielraum zur Interpretation, und das hätte sich besser lösen lassen.
Als Summenbegrenzung in den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn gelten 1.250 € im ersten, 2.500 € in den ersten beiden und 5.000 € in den ersten drei Jahren als Höchstgrenzen der Erstattung. Leistungen aufgrund eines Unfalls oder der zur Vorsorge und Prophylaxe fallen nicht hierunter.
Wie bereits zuvor erwähnt, sind Leistungen bei gültiger Honorarvereinbarung auch über den 3,5-fachen Höchstsatz hinaus abrechenbar, was auch für die zahnärztlichen Leistungen gilt.
Weitere Leistungen (Palliativ, Soziotherapie und mehr)
Natürlich finden sich in den neuen Versicherungsbedingungen auch detaillierte Regelungen zu Ihrem Leistungsanspruch für Organspender und Organempfänger, diese lesen Sie am besten auf der Seite 35, direkt nach. Auch die Entwöhnung von einer Sucht (unter anderem Alkohol, Drogen oder Medikamente, nicht jedoch die Abhängigkeit von Nikotin) sind als ambulante oder stationäre Behandlung erstattungsfähig, letztere maximal dreimal, wobei die erste ohne und alle anderen weiteren mit Zusage durch die LKH in Anspruch genommen werden können.
Spezielle Leistungen bei Entwicklungsstörungen bei Kindern (sozialpädiatrische Behandlung und Frühförderung) werden bis zu den GKV-Beträgen ebenfalls übernommen.
Ist bei Versicherten eine Soziotherapie nötig, sind auch hier 120 Stunden binnen drei Jahren erstattungsfähig und sollen die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ermöglichen.
Auch bei der palliativen Versorgung oder der Unterbringung in einem Hospiz orientieren sich die neuen LKH GesundheitsUpgrade Tarife an der GKV und leisten dort vergleichbare Sätze. Details hierzu bei Punkt B.5.4 auf der Seite 27.
Prämien der neuen Tarife LKH GesundheitsUpgrade Premium
Eintrittsalter | GUP0 ohne SB | GUP500 500 € SB (Ki 250) |
---|---|---|
0–15 | 313,66 € | 276,13 € |
16–20 | 380,83 € | 337,84 € |
25 | 685,64 € | 593,57 € |
30 | 726,39 € | 631,75 € |
35 | 770,01 € | 674,11 € |
40 | 830,31 € | 731,32 € |
LKH im Beitragsvergleich zur Hallesche NK Select XL und L
Hier bleibt zu erwähnen, dass die Tarife zum 1. Januar eine Anpassung bekommen und in der Tabelle noch die aktuell gültigen Prämien enthalten sind.
Angekündigt sind hier Anpassungen für ca. 8 % bei Erwachsenen, 13 % bei Kindern und 20 % in der Gruppe der Jugendlichen Versicherten. Genaue Zahlen liegen hier bisher nicht vor.
Zudem ist der Vergleich mit dem Select L nicht wirklich sinnvoll, da die Tarife auf der Leistungsseite nicht wirklich vergleichbar sind.
LKH im Beitragsvergleich zur ARAG MedBest und den ARAG-Bausteintarifen
Auch die Arag Tarifen bekommen zum 1. Januar eine Anpassung, konkrete Zahlen fehlen auch hier noch, dennoch sind 10 – 15 % im Gespräch, die das Bild dann noch etwas verändern.
LKH im Beitragsvergleich zur Allianz „Mein Gesundheitsschutz Best/ Plus“
Hier ist ein Vergleich am ehesten sinnvoll, da auch diese Tarife neu sind und keine Anpassung zu erwarten ist. Auch das Leistungsspektrum ist am einfachsten miteinander zu vergleichen, selbst anrechenbare BRE Modelle sind ähnlich.
Auch wenn der PLUS eher weniger Leistungen bietet, ist dieser als Wechseloption einen Vergleich bei der Allianz wert. Der BEST, auch hier existent, mit einem optionalen Zahn-100 Baustein, bietet dann vergleichbaren Schutz. Mehr Prämienbeispiele auch in meinem Allianz-Beitrag zur Tarifeinführung. Im Vergleich auch hier die 500 oder die Null Euro SB-Varianten.
LKH im Beitragsvergleich zur Barmenia expert+
Auch bei der Barmenia stehen, je nach Gruppe und Alter, unterschiedliche Anpassungen zwischen 10 und 16 % an. Genauere Daten dazu in meinem Beitrag zur Barmenia Beitragsanpassung 2025.
LKH im Marktvergleich zur DKV, Hanse Merkur, Signal, Deutscher Ring und SDK und Universa
In der PDF-Datei habe ich noch einige weitere Mitbewerber verglichen, welche natürlich auf der Leistungsseite unterschiedlich sind, aber am ehesten in die Richtung „hochwertiger Schutz“ gehen. Sollte Ihnen ein spezieller Tarif fehlen, kontaktieren Sie mich einfach.
LKH-Optionsrechte zur Änderung der Tarife
Es kann sich etwas verändern und somit werden Optionsrechte und flexible Lösungen in der Krankenversicherung immer wichtiger. Während eine Reduzierung des Versicherungsschutzes immer möglich ist, bedarf es bei Verbesserung (zu der auch eine Reduzierung der SB zählt) einer Gesundheitsprüfung oder eben einer Option.
Dieses ermöglichen die LKH GesundheitsUpgrade Premium Tarife gem. Punkt A4 (Seite 9 der Bedingungen) erstmalig nach drei Jahren. Dann jedoch ist ein solcher Wechsel jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres möglich, ohne Gesundheitsprüfung, versteht sich. Ein Endalter hierzu nennt die LKH nicht, was sehr positiv ist. Einzig die Universa bietet hier mehr Wechselrechte im hohen Alter.
Auch das Wechselrecht in eine Zusatzversicherung unter Anrechnung der erworbenen Rechte ist ebenfalls geregelt, solange dieser binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht beantragt ist. Hier wäre eine schönere Formulierung denkbar, dazu habe ich gerade einen umfangreichen Rechtsstreit mit der VKB, weil hier Pflicht rückwirkend eintrat. (dazu mehr nach Ende des Kunden-Rechtsstreites in einem anderen Beitrag)
LKH GesundheitsUpgrade Premium – mein Fazit
Sie haben bis hierhin durchgehalten. Gratulation! Glückwunsch geht aber auch an die LKH mit Ihrer neuen Tarifentwicklung als „Eigenentwicklung“. Hier haben sich einige gute und viele Gedanken gemacht und die Bedingungen sind, der Allianz und dem Markt folgend, klarer und großteils einfacher verständlich formuliert worden.
Jetzt sind sie einer der Ersten, die sich in allen Details mit den neuen Tarifen zur privaten Krankenversicherung der LKH beschäftigt haben. Was Ihnen wahrscheinlich aufgefallen ist, die LKH geht konsequent den Weg weiter, welchen wir für mein Verständnis, in der privaten Krankenversicherung auch benötigen. Den Weg der Leistung.
Die Tarife haben einen Premiumanspruch, der sich nicht nur im Namen wieder findet und sind daher in dieser Form nur mit wenigen Tarifen am Markt vergleichbar. Auch bei den Zahnleistungen von 100 % für Zahnersatz geht die LKH einen Weg mit, den die Allianz auch ging. Hier jedoch ohne Wahl, denn die 100 % sind Tarifleistung und kein austauschbarer Baustein. Ob dieser hohe Anspruch immer und dauerhaft gewünscht wird? Vielleicht kommen in einigen Jahren doch noch ergänzende Tarifstränge.
Was mir hervorragend gefällt, ist die übersichtliche und klare Formulierung von Versicherungsbedingungen. Ja, die sind lang und ja, die Regelungen sind umfangreich, gerade, wenn der Tarif leistungsfähig sein soll. Aber die LKH hat das getan, was andere Versicherer vergeblich versucht haben, nämlich verständliche und klar formulierte Bedingungen zu schreiben. Natürlich hätte man einige Formulierungen etwas kürzer gestalten können, vielleicht etwas anpassen, aber so sind Versicherungen nun einmal.
Insgesamt ist es ein absoluter Hochleistung-Tarif geworden, und ja, den muss man sich langfristig leisten können und auch wollen. Ein bisschen Steuerung verbleibt durch die unterschiedlichen Selbstbeteiligungen, wenn auch nicht viel, denn die Leistungen sind in allen Tarifstufen identisch. Wie genau die Vorselektion in der Risikoprüfung aussehen wird, warten wir ab.
Durch den Gesundheitsbonus und die doch recht üppige Beitragsrückerstattung ist auch die Zielgruppe wohl recht klar, die, die sich auch um ihre Gesundheit kümmern. Aber auch die, welche ein Interesse daran haben, diese beiden Bonusleistungen auch zu bekommen. Denn selbst bei der Tarifvariante ohne Selbstbeteiligung, aber einem Bonus von 750 € und noch vier Monatsbeiträge Rückerstattung muss schon viel passieren, bis ich diese Kosten aufgebraucht habe, selbst nach Steuern.
Ob das Modell so aufgeht oder ob es vielleicht in einigen Jahren doch noch eine etwas leistungsschwächere Tarifvariante unter dem Premium geben muss? Wir werden es erleben und wissen, es heute nicht. Schauen wir uns die Prämien einmal im Vergleich an, dann sind sie, im Gegensatz zu dem, was ich bei der Universa glaube, marktfähig und vorsichtiger kalkuliert.
Ganz oben in die Liste eines nach Beitrag sortierten Vergleichsprogramms wird man hier sicherlich nicht kommen, will man aber auch nicht. Vielleicht erwartet uns für einen späteren Wechsel dann noch eine Alternativserie, falls nicht, bleibt der Wechsel in die anderen Tarife der Gesellschaft. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dann kein Optionsrecht für die Rückkehr in diese Tarife mehr besteht, also ein Wechsel nur noch mit entsprechender Gesundheitsprüfung möglich ist.
Für meine typischen Kunden und mich ist der Tarif eine ganz großartige Bereicherung am Markt, denn wir kommen wieder in die Richtung der leistungsfähigen Tarife. Wer sich für die private Krankenversicherung aus Leistungsgründen entscheidet, wird hier sicherlich eine Alternative zu den zuletzt am Markt veröffentlichten Tarifen finden.
Bei dem Marktvergleich und den dort genannten Prämien sei jedoch noch erwähnt, dass die Prämien der Mitbewerber ohne die anstehende Beitragsanpassung zum 1. Januar dort ersichtlich sind. Zum Jahresende werde ich die Übersicht noch einmal aktualisieren, so wie dann bei den Mitbewerbern die finalen Beiträge für 2025 kennen. Aktuell ergibt sich daher ein etwas verzerrtes Bild. Der Tarif der Landeskrankenhilfe (LKH) wirkt auf den ersten Blick etwas teurer, hat aber natürlich keine Anpassung zum 1. Januar 2025. Im direkten Vergleich zu ähnlich leistungsstarken Tarifen ergeben sich nach den angekündigten Anpassungen (Barmenia ca. +13 %, Dt. Ring Prime ca. +15 %) vergleichbare Prämien, was nicht verwundert. Tarife mit weniger Leistung (Hallesche NK Select XL, Arag MedBest, Universa uni-Top privat) sind auch hier weiterhin günstiger, bieten aber in vielen Bereichen andere oder weniger Leistung.
Spannend wird es noch einmal auf der Seite 38 der Bedingungen, bei der Inflations- und Innovationsvorsorge. Hier ist die Anpassung von Betragsgrenzen (welche sich zum Beispiel bei der Zahnvorsorge finden) geregelt, welche eine Bereinigung zukünftiger Inflation sicherstellen soll.
Weiterhin möchte die LKH bei der Innovationsvorsorge dafür sorgen, dass auch bei bestehenden Versicherten möglichst zeitnah neue medizinisch anerkannte Heilbehandlungsmethoden ankommen. Obwohl viele Formulierungen schon offen gehalten sind, regelt der GesundheitsUpgrade Premium dieses erneut unter C.2. besonders.