Die Pflegepflichtversicherung bekam zum 01. 01. 2010 einige Leistungsverbesserungen. Grund hierfür ist dei zum 01. 07. 2008 bereits in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung. (Pflegeweiterentwicklungsgesetz).
Daher sind für das Jahr 2010 wie auch 2012 Leistungsverbesserungen vorgesehen.
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Leistungen nach folgendem Schema. Die erste Zahl in Klammern stellt den Erstattungsbetrag ab 01. 07. 2008 dar, danach kommt der gültige Betrag für 2010. Als letzte Zahl (wieder in Klammern) folgt dann der Betrag, gültig ab 2012. Alle Leistungsbeträge in EURO.
Häusliche Pflegehilfe und teilstationäre Pflege
Stufe 1: bis zu (420), 440, (450) Euro monatlich
Stufe 2: bis zu (980), 1.040, (1.100) Euro monatlich
Stufe 3: bis zu (1.470), 1.510, (1.550) Euro monatlich
Pflegegeld
Stufe 1: (215), 225, (235)
Stufe 2: (420), 430, (440)
Stufe 3: (675), 685, (700)
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson und Kurzzeitpflege
(1.470), 1.510, (1.550)
Stationäre Pflege (vollstationär)
Stufe 1: UNVERÄNDERT bis zu 1.023 EUR
Stufe 2: UNVERÄNDERT bis zu 1.279 EUR
Stufe 3: (1.470), 1.510, (1.550)
in Härtefällen: (1.750), 1.825, (1.918)
In vielen Fällen sind aber auch die neuen Leistungen nach der Anpassung unzureichend. Das führt leider dazu, dass das eigene Vermögen und ggf. das Vermögen der Angehörigen genutzt werden muss.
Um einem solchen “Zugriff des Sozialamtes” entgegen zu wirken bieten sich so genannte Pflegeergänzungsversicherungen an. Mehr zu diesen Modellen im Blogbeitrag “Pflegekosten oder Pflegetagegeld“
Tja, leider kommen mittlerweile auf viele Verbesserungen bei den Pflegeversicherungen mind. genauso viele Verschlechterungen. Meiner Meinung nach bleibt eine private Pflegeversicherung immer noch unersetzlich!