Als Fortsetzung zu der Reihe von Blogbeiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung geht es heute um die Dauer der Versicherung.
Grundsätzlich kann man diese bei Vertragsbeginn festlegen oder auch Modelle mit einer lebenslangen Rente wählen.
Dabei müssen unterschiedliche Begriffe zunächst geklärt werden:
Versicherungsdauer: bezeichnet die Dauer des Versicherungsschutzes. Innerhalb dieser Zeit “muss” der Versicherungsfall eingetreten sein, damit eine Rentenzahlungs-/ Leistungspflicht ausgelöst wird.
Leistungsdauer: bezeichnet, anders als die Versicherungsdauer nicht den Zeitraum bis zu dem Versicherungsschutz besteht, sondern den Termin bis zu welchem eine Rente-/ Leistung erbracht wird. Der Leistungsfall muss aber in der Versicherungsdauer eingetreten sein. So können diese Termine unterschiedlich sein. Versicherungsschutz bis 65, Rente bis zum 67. Lebensjahr zum Beispiel.
Beitragszahldauer: bezeichnet den Zeitraum in welchem Beitragspflicht besteht
Nachdem die Begriffe klar sind, stellt sich oft die Frage welche Zeiträume gewählt werden sollen.
Pauschal kann auch hier keine Empfehlung gegeben werden, da es von einer Reihe von Faktoren abhängig ist. Wie bereits im Artikel zur Rentenhöhe gesagt, sind individuelle Umstände zu berücksichtigen.
– Wie sieht die eigene Vermögenssituation aus
– Welchen Zeitraum kann ich durch eigene Mittel überbrücken?
– Ist eine vorherige Inanspruchnahme (mit Abschlägen) der gesetzlichen Rente möglich?
– Auf welches Endalter ist meine private Altersvorsorge ausgerichtet und kann diese vorzeitig genutzt werden?
– Gibt es (Immobilien-)kredite bis zu einem bestimmten Endalter?
– Ist mietfreies Wohnen sichergestellt (falls eigene Immobilie vorhanden) und ab wann?
Bedenken Sie bitte auch, das im Fall einer Berufsunfähigkeit genug Mittel übrig sein sollten, um die Altersvorsorge zu sichern. Oft wird bei der BU vergessen, das dann keine Beiträge mehr in die (gesetzliche wie auch private) Altersvorsorge gezahlt werden und somit ein sehr kleiner Anspruch dort nur besteht. Dieses führt zu einer großen, finanziellen Belastung nach der BU Rentenzahlung.
Weiterführende Informationen: