Welche Kosten zahlt ein privat Versicherer oder Selbstzahler für Laboruntersuchungen?
In der Vergangenheit konnten Sie bereits einige Beiträge aus meiner Serie: „Was kostet eigentlich?“ lesen. Eine Kostenbetrachtung von einfachen, komplizierten oder auch sehr komplexen Leistungen in der Medizin. Heute geht es um Laborkosten. Hierbei geht es mir darum, ein Verständnis zu schaffen, welche Kosten für kleinere oder größere medizinische Eingriffe anfallen.
Wer aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) gewechselt ist, hat oftmals keine Vorstellung, mit welchen Kosten er rechnen muss. Oft heißt es: „Dann bezahle ich das schnell selbst“, oder kann ich als Kassenpatient auch in eine Privatpraxis und es dort selbst zahlen?
Laborkosten – kann ich das noch selbst zahlen?
Dabei geht es gar nicht um die großen und schlimmen Fälle wie einen Tumor an der Wange, sondern eben auch um die ganz alltäglichen Kleinigkeiten, die immer anfallen können. Nun muss niemand wegen allen Beschwerden direkt zum Arzt. Manchmal helfen Hausmittel oder der Besuch in der Apotheke auch. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, wo ein Arztbesuch unumgänglich ist, gerade wenn Beschwerden länger anhalten. Einen solchen Fall schauen wir uns hier etwas genauer an!
Dabei ist es auch für die Auswahl der passenden Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung wichtig, eine Vorstellung darüber zu bekommen, wie hoch die Kosten sind. Auch bei Überlegungen ob und wann sich eine Beitragsrückerstattung oder eine Bonuszahlung „rechnet“ stellt sich die Frage der Kosten, welche Sie gegebenenfalls selbst tragen müssen. In meinen anderen Beiträgen zum Thema Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung oder der Besonderheit bei der fallbezogenen Selbstbeteiligung der Continentale habe ich bereits ausführlich zu dem Thema Eigenanteil geschrieben.
Doch zurück zu unserem heutigen Fall.
Es handelt sich um etwas Alltägliches. Beschwerden, die wahrscheinlich jeder schon mal in seinem Leben hatte. Unser (jugendlicher) Patient wacht am Morgen auf und hat ein komisches Gefühl im Magen, mag nichts essen, hat etwas Temperatur. Er denkt sich nichts dabei und versucht es erst mal mit Zwieback und etwas warmem Tee. Die Beschwerden haben auf den ersten Blick keine besondere Ursache, zumindest keine, mit der es sich erklären lässt. Er hat weder etwas Besonderes gegessen, noch kann er sich erinnern, dass etwas schlecht war. Aus diesem Grund macht er sich keine weiteren Gedanken, sondern wartet erst einmal ab. Als nach vier Tagen immer noch keine nennenswerte Besserung eingetreten ist und auch der Appetit nicht wirklich da ist, entschließt er sich dann doch den Arzt aufzusuchen. Der kurze Besuch beim Hausarzt kostet schon nicht die Welt. Besser es schaut einmal jemand und klärt es ab. Der Hausarzt verordnet ein einfaches Mittel, in unserem Falle Iberogast.
Laborkosten – Stuhlprobe mit Test auf Parasiten und Viren
Die Kosten dafür sind überschaubar, knapp 13 EUR soll es kosten. Dennoch möchte der Hausarzt eine Labordiagnostik machen, da beim zweiten Besuch nach weiteren drei Tagen immer noch keine Besserung eingetreten ist. Bei dieser Diagnostik wird aus einer Stuhlprobe, welche in ein lokales Labor geschickt wurde, eine Stufendiagnostik aufgebaut und getestet, ob Parasiten oder andere Viren für die Beschwerden verantwortlich sind. Dabei soll ebenfalls auf das Norovirus getestet werden, um sicherzustellen, dass es keine ernstere oder meldepflichtige Erkrankung ist. Der Nachweis von Parasiten oder ähnlichem Befall dauert ein paar Tage und das Labor schickt im Anschluss eine Rechnung.
Wie auch bei Arztrechnungen üblich bekommt unser privat versicherter Patient die Rechnung direkt, der diese dann bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht und die Kosten dann im Rahmen des Vertrages erstattet bekommt. Schauen wir uns die Rechnung einmal genauer an.
Abgerechnet werden hier zunächst die Aufbereitung und die Züchtung mit dem Nährmedium. Danach wird auf Würmer und auf Parasiten getestet und auch auf das Norovirus, das Adenovirus und weitere. Als die Rechnung dann bei unserem Patienten ankommt, wundert er sich schon etwas, denn die Kosten sind beachtlich hoch, obwohl keine besonderen Steigungssätze berechnet werden.
Was Sie hier ebenfalls sehen, ist ein Zahlungsziel. Sie haben also 30 Tage Zeit die Rechnung zu prüfen, bei Ihrer privaten Krankenversicherung einzureichen (egal ob per App, Kundenportal oder Formular). Bevor diese also bezahlt werden muss, sollte Ihnen die Erstattung bereits vorliegen. Das schafft bzw. schont Ihre Liquidität.
Laborkosten – Nachweis von Noro-, Rota oder Adenovirus
Insbesondere der Nachweis des Norovirus ist. Mit (mehrfachen) 60,33 nicht gerade klein.
Insgesamt summieren sich die Laborkosten für die Auswertung und den Test auf Parasiten und Würmer immerhin auf 557,02 €.
An diesem Beispiel können Sie gut erkennen, wie schnell auch eine Selbstbeteiligung verbraucht werden kann oder warum Tarife ohne oder mit sehr kleiner Selbstbeteiligung eine deutlich höheren Prämienaufwand bedeuten. Der Versicherer wird hier sehr früh leistungspflichtig und muss auch diese Kosten zahlen.
Bei den Gedanken über die passende Selbstbeteiligung, sollten Sie auch solche, möglicherweise einfachen Erkrankungen, berücksichtigen. Unserem Patienten geht es mittlerweile wieder gut, es waren Parasiten, aber keine meldepflichtigen Viren, zum Glück. Dieser konnte mittlerweile behandelt werden. Jetzt könnte man noch eine weitere Kontrolle mit einem Labor machen, aber dieses hält der behandelnde Arzt für nicht notwendig.
Ich hoffe, Sie haben hiermit einen weiteren Einblick darüber bekommen, welche Kosten für die private Krankenversicherung entstehen können und warum Sie Ihre Selbstbeteiligung nicht zu hoch wählen sollten.