Wer von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, der muss zunächst einmal seine gesetzliche Krankenversicherung beenden. Eine Doppelversicherung ist nicht möglich oder nur in sehr wenigen Fällen und bei speziellen Ausnahmen. Das “Kündigung der GKV Musterschreiben” finden Sie am Ende des Artikels.
Zunächst stellt sich also die Frage, wann eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist und ob eine vorsorgliche (vielleicht auch voreilige) Kündigung ein Risiko birgt.
Arbeitgeberwechsel und direkte GKV Kündigung
Wer innerhalb eines Jahres den Arbeitgeber wechselt und damit ein Arbeitsverhältnis beendet und ein neues begründet, kann unter Umständen direkt in die private Krankenversicherung wechseln. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, ob bereits zuvor eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bestand, oder ob der Versicherte versicherungspflichtig beschäftigt war.
Wer bisher bereits freiwillig gesetzlich versichert war, der muss die gesetzliche Krankenkasse regulär kündigen. Eine solche Kündigung ist möglich, zum Ende des übernächsten Monats.
Wer jedoch bisher in einem Arbeitsverhältnis war, welches eine Versicherungspflicht auslöste, bei dem ändert sich der Status. Der alte Arbeitgeber meldet also den Arbeitnehmer als versicherungspflichtiges Mitglied ab, und der neue Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer wieder an. Ist bei dieser Anmeldung in dem neuen Arbeitsverhältnis das hochgerechnete Arbeitseinkommen (auf 12 Monate) größer im Vergleich zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (2022: 64.350€), so kann der Arbeitnehmer sich direkt privat versichern.
Achtung: entscheidet sich der Arbeitnehmer zunächst einmal in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben, dann ist eine reguläre Kündigung erforderlich. Auch hier gelten dann wieder die üblichen Fristen, „zum Ende des übernächsten Monats“.
Dabei ist jedoch auch zu beachten, dass unterschiedliche Regelungen für einen Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen oder einen Wechsel in die private Krankenversicherung gelten.
Bindungsfrist von 12 Monaten gilt nicht bei PKV-Wechsel
Bereits in einigen älteren Artikeln habe ich darauf hingewiesen, dass, entgegen der Aussage einiger Krankenkassen, ein Wechsel aus der GKV in die PKV nicht an eine Bindungsfrist gebunden ist. Einige Krankenkassen versuchen es immer und immer wieder, und schreiben ihren Versicherten dann: “eine Kündigung wäre erst nach Ablauf der Bindungsfrist (Bis 2020 waren es 18 Monate, ab dem 2021 sind es nun 12 Monate) möglich”.
Diese Aussage ist falsch.
Wenn Sie die gesetzliche Krankenkasse in Richtung der PKV verlassen möchten, gilt die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats. Eine Besonderheit findet sich nur bei Wahltarifen. Wer mit seiner Krankenkasse Tarife mit Selbstbehalt, Rückerstattung oder besonderen Regelungen zu Krankengeld vereinbart hat, der muss teilweise lange Mindestlaufzeiten in Kauf nehmen. Doch nun zurück zur regulären Kündigung.
Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in dem Paragrafen 175 des Sozialgesetzbuches V.
Ist die Kündigung risikolos?
Wer sich mit dem Thema Private Krankenversicherung beschäftigt, der wird schnell merken, dass eine Beratung und Auswahl einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Nun gibt es verschiedene Gründe, die gesetzliche Krankenkasse rein vorsorglich zu kündigen. Betrachten wir die Vergangenheit, so galt generell vor 2009 der Rat, niemals kündigen, bevor nicht eine neue Krankenversicherung zustande gekommen ist. Schließlich wollte niemand ohne Versicherungsschutz dastehen, diese Sorge ist jedoch nicht mehr gültig.
Eine gesetzliche Krankenkasse kann gemäß SGB V risikolos und vorsorglich gekündigt werden. Mit Ihrer Erklärung zur Kündigung zum nächstmöglichen Termin (zum Ende des übernächsten Monats) erklären Sie gegenüber der GKV ihren Austrittswunsch. Die gesetzliche Krankenkasse wird ihnen die Kündigung zunächst einmal „vorsorglich“ bestätigen. Diese Kündigung wird jedoch erst dann rechtsverbindlich wirksam, wenn Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Folgeversicherung nachweisen. Dieser Nachweis einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall ist deshalb nötig, da der Gesetzgeber im Jahr 2009 eine allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung eingeführt hat. Bereits im Jahr 2007 gab es eine Verpflichtung für nicht versicherte Kunden im GKV System. Das Datum ist hier aber nicht entscheidend, denn heute besteht die Versicherungspflicht generell. (Ausnahmen bei Wegzug, wie bei Digitalen Nomaden). In der Praxis bedeutet das, dass ihre Kündigung schwebend unwirksam ist.
Erst wenn Sie also nachweisen, dass es zum Ende der Kündigungsfrist einen neuen Versicherungsschutz gibt (das kann eine andere gesetzliche oder eine private Krankenversicherung sein), erst dann wird die Kündigung final wirksam.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere, es vergesse oder gar krank bin?
Sollte Ihnen über den Kündigungstermin hinweg etwas passieren, Sie vielleicht keine private Krankenversicherung finden, krank sein, es vergessen haben oder einfach nicht mehr wechseln wollen, so müssen Sie theoretisch gar nichts unternehmen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist und dem Fehlen der Vorversicherungsbescheinigung wird ihnen die gesetzlichen Krankenkassen mitteilen, dass sie weiter bei denen versichert sind.
Ist Ihnen jedoch vor Ablauf der Kündigungsfrist klar, dass Sie nicht weiter woanders hin wechseln möchten, dann sollten Sie Kasse dennoch informieren. Das macht es in der Abwicklung etwas einfacher, da Ihre Versichertenkarte nicht deaktiviert wird und weiterhin gültig bleibt. Andernfalls würde man ihnen nach Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Versichertenkarte ausstellen.
Kann ich eine Kündigung verschieben?
Ja und nein. Generell ist die Kündigung ausgesprochen zum Ende des übernächsten Monats. Kündigen Sie zum Beispiel im Monat Januar 22, so wird diese wirksam zum 31.03.2022 und Sie können ab dem 1.4. in die private Krankenversicherung wechseln. Merken Sie jedoch erst im März, dass Sie für ihre Auswahl noch ein paar Wochen Zeit brauchen, müssen Sie dann (trotz bestehender Kündigung zum 1.4.) neu kündigen. Diese Kündigung wirkt dann erst wieder zum Ende des übernächsten Monats, also in unserem Fall zum Ende des Monats Mai wirksam werden kann.
Vordruck GKV Kündigung – wie muss so eine Kündigung aussehen?
Eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse ist generell formlos möglich. Wechseln Sie zwischen gesetzlichen Kassen, so kündigen Sie zudem gar nicht mehr, sondern der Arbeitgeber meldet Sie einfach bei einer neuen Kasse an, diese informiert die alte. Das gilt aber nicht bei einem Wechsel aus GKV in PKV. Hier muss die Kündigung selbst, aber formlos erfolgen.
Dabei sollten Sie jedoch wichtige Angaben nicht vergessen. Natürlich müssen neben dem Namen, und der Versichertennummer (hilfsweise dem Geburtsdatum oder der Sozialversicherungsnummer) auch der explizite Wunsch der Kündigung genannt sein. Erklären Sie also formlos ihre Kündigung, so geht das genauso.
In meinem Downloadbereich habe ich Ihnen jedoch Musterformulare und Vordrucke für eine Kündigung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Als Word- oder PDF-Datei laden Sie dort das entsprechende Formular herunter, ergänzen es um ihre persönlichen Angaben und schicken es an ihre gesetzliche Krankenkasse.
Kündigung der GKV – original oder E-Mail?
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse bedarf der Schriftform. Es reicht in den meisten Fällen jedoch aus, wenn Sie diese über das Kundenportal ihrer Kasse (bei dem Sie sich einloggen und identifizieren müssen) an die gesetzliche Krankenkasse schicken. Alternativ können Sie den Postweg bemühen, ein Fax senden oder eine E-Mail mit einer unterschriebenen Anlage. Wichtig ist jedoch, Sie müssen den Zugang im Notfall beweisen können. Daher sollten Sie, falls Sie nur die Variante per E-Mail nutzen wollen, um zum Beispiel die Frist zu wahren, das Original im Anschluss hinterher senden. Hierbei sollten Sie zwingend vermerken, dass Sie die Kündigung bereits per E-Mail an dem entsprechenden Datum eingegangen ist. Andernfalls kann es passieren, dass die gesetzliche Krankenkasse die E-Mail ignoriert, und nur den Eingang des Originals wertet. Ist dann der Monatswechsel schon vollzogen, verschiebt sich die Kündigung nach hinten.
Musterformulare zur GKV Kündigung erleichtern die Arbeit.
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse ist nur ein Beispiel. Auch bestehende Zusatzversicherungen (zum Beispiel Zahnzusatz- oder stationäre Ergänzungsversicherung) sind oftmals an das Bestehen einer gesetzlichen Krankenkasse gebunden. Auch wenn diese normalerweise eine reguläre Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Versicherungsjahres- /Kalenderjahresende haben, lassen sich diese oft außerordentlich kündigen. Denn wenn die gesetzliche Krankenkasse als zwingende Vorleistung einer Zusatzversicherung nicht mehr existiert, ist auch die Leistung der Zusatzversicherung ausgeschlossen.
Auch hierfür stelle ich Ihnen einen Vordruck zur Kündigung der Zusatzversicherung im Downloadbereich kostenlos zur Verfügung.
Zusammengefasst halten wir fest, eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse ist jederzeit zum Ende des übernächsten Monats möglich. Ausnahmen bilden nur bestimmte Wahltarife, welche eine Mindestvertragslaufzeit vorsehen können. Zusammengefasst hier noch einmal die wichtigsten Punkte:
Kündigung der GKV zum Ende des übernächsten Monats
Ausnahmen nur bei Wahltarifen mit Mindestvertragslaufzeit
Keine Bindungsfrist bei Wechsel in die PKV
Bei Wechsel in andere GKV beträgt die Bindungsfrist 12 Monate
Bei Arbeitnehmern genügt die Meldung durch den Arbeitgeber (eine Kündigung ist dann nicht explizit nötig)
Kündigungsvordrucke für die GKV-Kündigung im Downloadbereich