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KT plus der ARAG, das Krankentagegeld als Lösung bei Berufsunfähigkeit?

Der eine (die KV) zahlt nicht mehr, während die andere (Berufsunfähigkeitsversicherung) noch nicht zahlt. Das ist dann dieser Super-Gau der eintreten kann und einige Versicherte an das Ende der finanziellen Möglichkeiten bringt. Doch wo genau das Problem liegt und wie die ARAG Krankenversicherung dieses lösen möchte, das schaue ich mir hier im Artikel einmal genauer an.

Das Problem bei dem Übergang von Arbeits- zu Berufsunfähigkeit

Um überhaupt zu verstehen warum es hier ein Problem gibt, ist die Definition beider “Zustände” zu klären. Bereist in anderen Artikeln zum Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeit bin ich genau auf dieses Thema eingegangen. Es kann durchaus passieren, der Krankentagegeldversicherer stellt eine Berufsunfähigkeit im Sinne seiner Bedingungen fest und beendet dann nicht nur die Leistung, sondern auch den Vertrag für die Krankentagegeldversicherung. Dann folgt eine so genannte

Nachleistungspflicht

Das ist- vereinfacht erklärt- nichts anderes als der Zeitrum, in dem eine Zahlung des Krankentagegeldes auch dann noch erfolgt, wenn eigentlich schon Berufsunfähigkeit vorliegt und damit die Leistung beendet ist. Eine solche Regelung findet sich in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung MB/KT und damit auch in den Bedingungen der einzelnen Versicherer. Dort heisst es zunächst:

(1) Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffennen versicherten Personen (…) b)  mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit;

Wer also berufsunfähig ist, der bekommt noch drei Monate Krankentagegeld (als maximale Leistungsdauer) und dann endet der Vertrag und die Zahlung. Eine Umstellung auf eine Anwartschaft ist jedoch möglich.KT BU Übergang

Das Krankentagegeld KT plus der ARAG Krankenversicherung

Mit dem neuen Produkt der ARAG Krankenversicherung möchte diese einige Punkte verbessern, welche bisher in den Bedingungen der Krankenversicherung nicht optimal gelöst sind. Weiterhin ist ein Abschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich, zumindest fast. Mehr dazu aber gleich.

Die Eckdaten des Produktes:

  • – abgestimmte Formulierung der Definition “Was ist Berufsunfähigkeit” zwischen dem BU Versicherer und der ARAG

Doch bevor jetzt alle in Freudensprünge ausbrechen, gerade weil der Schutz ohne Gesundheitsprüfung beworben wird, schauen wir uns das doch einmal im Detail an. Zunächst einmal wurde die Definition der Berufsunfähigkeit angepasst. Bisher heisst es in den Musterbedingungen MBKT dazu in §15 (1) b, Satz 2:

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist.

Abweichend dazu hat die ARAG in den Bedingungen zum KT plus vereinbart:

“Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht zu mindestens 50% ausüben kann.”

Diese neue, verbesserte Formulierung entspricht der Regelung in den Bedingungswerken vieler BU Versicherer und ist besser und genauer formuliert.

  • – Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht (nach drei Jahren oder solange die BU besteht)

Das haben andere Unternehmen durchaus schon länger, den Verzicht auf das Kündigungsrecht. Die ARAG geht hier einen geteilten Weg. Zunächst einmal besteht ein Kündigungsrecht auf welches nach drei Jahren verzichtet wird. Besteht aber die BU Absicherung weiter (die zeitgleich beantragte), so verzichtet der Versicherer auch in den ersten drei Jahren auf das Kündigungsrecht, wenn die BU beitragspflichtig besteht.

ARAG KT plus Kündigungstecht AVB

Wer nun seine Berufsunfähigkeitsversicherung stundet, beitragsfrei stellen muss weil er während der Krankheit kein Geld hat oder warum auch immer, für den gilt der Wegfall des Kündigungsrechtes NICHT. Das Wort “beitragspflichtig” in dem Satz mit der bestehenden BU ist also eher kritisch.

  • – Nachleistungspflicht in der Krankenversicherung auf 6 Monate verlängert

Klingt gut. Nicht nur drei sondern sogar sechs Monate wird das Krankengeld gezahlt, auch wenn schon Berufsunfähigkeit besteht. Aber:

ARAG KT plus Nachleistunng AVB

Die BU muss somit nicht nur bestehen, auch der Antrag auf Leistungen aus der BU Versicherung muss gestellt werden, zudem darf kein Leistungsausschluss der Grund sein, warum hier nicht geleistet wird. Wer also bei Abschuss der BU einen Ausschluss bekommt, der hat hier keine Verlängerung auf sechs Monate.

– Anpassungsmöglichkeiten bei gestiegenem Nettoeinkommen und alle drei Jahre

Gerechnet ab dem Jahr 2015 findet alle drei Jahre eine Anpassung statt. Frühestens in 2018 bietet die ARAG dann eine Erhöhung des Krankentagegeldes an. Diese ist an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gekoppelt und beträgt maximal 10%. Wer sein Krankentagegeld aber innerhalb der letzten 24 Monate vor dieser Anpassung aufgrund des veränderten Nettoeinkommens angepasst hat, der darf hier nicht erneut anpassen.

  • – keine extra Gesundheitsprüfung wenn gleichzeitig BU beantragt und angenommen wird

Keine Gesundheitsprüfung für das Krankentagegeld. Das klingt aber erst einmal besser als es ist. Richtig ist, der Antrag der ARAG Krankenversicherung enthält KEINE Gesundheitsfragen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Eine Beantragung dieses KTplus ist nur möglich, wenn ZEITGLEICH ein Berufsunfähigkeitsschutz bei einem der folgenden Versicherer beantragt wird. Ist dieser aber schon vorhanden, so ist das nicht möglich.

ARAG KT plus BU Versicherer

Der Hintergrund ist einfach. Mit der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (selbstständige BU oder aber die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit einer versicherten Rente) erfolgt bei dem BU Versicherer eine Gesundheitsprüfung. Nimmt dieser den Antrag an, so unterstellt die ARAG das es “schon passen wird” und nimmt auch den Antrag auf Krankentagegeld an. Dazu hat sich der Versicherer mit vier Maklerpools zusammen getan. Beide Anträge müssen über den Pool eingereicht werden, der Pool informiert dann die ARAG das dieser Antrag angenommen wurde, dann kann auch der KT Antrag angenommen werden.

ARAG KT plus Annahme AVB

  • – KT plus in 5 Euro Schritten zwischen 15 und 30 Euro Tagessatz möglich

Die maximale Absicherungshöhe liegt bei 30 Euro, also 900 Euro im Monat. Ohne ein anderweitig bestehendes Krankengeld wird das also nicht reichen. Für einen gesetzlich Krankenversicherten Arbeitnehmer ist das durchaus machbar, denn der bekommt neben seinem Krankengeld aus der Gesetzlichen Krankenkasse dann auch das der ARAG. Wer privat krankenversichert ist, der sollte zudem UNBEDINGT DARAUF ACHTEN, das ein solcher Abschluss eines weiteren Krankengeldes dem alten Versicherer angezeigt werden muss. Wird dieses nicht getan, besteht eine Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, welches sogar zu einer Kündigung des bestehenden Vertrages führen kann. –> Mehr Infos zum Krankentagegeld und dem Bedarf

ARAG KT plus – Die Prämien

Die Prämien des KT plus richten sich- wie üblich- nach dem Entrittalter bei Vertragsabschluss und dem Tagessatz. Dabei ist das aktuelle Kalenderjahr minus Geburtsjahr die Rechnung für das Eintrittsalter. Die Prämien beginnen bei 3,60 € für 15 Euro Tagessatz bei einem 18-jährigen bis hin zu 30,60 Euro bei 30 Euro Tagessatz bei einem/einer sechzigjährigen/r.

KT plus ARAG Beiträge

Ihr Weg zum ARAG KT plus

Zunächst einmal müssen Sie versicherungsfähig sein. Das sind sowohl Angestellte aber auch Selbstständige welche einen Arbeitsausfall absichern wollen und müssen. Weiterhin muss zeitgleich ein Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden. Dafür sollte ein bestehender Schutz nicht leichtfertig aufgegeben werden, nur wenn dieser nicht passt und eine Annahme zu neuen Konditionen besser ist, nur dann ist eine Änderung nötig und sinnvoll.

Nachdem diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind folgende Schritte sinnvoll und nötig.

1.) Machen Sie sich Gedanken über die passende Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu lesen Sie bitte eimal die Auswahlkriterien zur BU, im Leitfaden Berufsunfähigkeit finden Sie weitere Informationen

2.) Füllen Sie nun den Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeitsversicherung aus

3.) Finden Sie gemeinsam mit Ihrem Berater den passenden Schutz zur Berufsunfähigkeit, stellen Sie eine anonyme Voranfrage und klären so vorher die Annahme

Wenn all diese Schritte erledigt sind, dann überlegen Sie im Rahmen der Beratung ob das ergänzende KT plus der ARAG für Sie sinnvoll ist und beantragen dieses dann parallel.

Unterlagen und Vertragliches zum KT plus der ARAG

Mein Fazit

Das Krankentagegeld KT plus der ARAG ist eine gute Idee, welche leider nur auf einen kleinen Kundenkreis passt. Wichtig ist in jedem Fall der gleichzeitige Abschluss mit der BU, nicht nachher, nicht später, zeitgleich. Aber hier ist es auch Aufgabe des Vermittlers den Kunden auf solche Möglichkeiten hinzuweisen. Weiterhin sind bestehende Verträge bei anderen Unternehmen unbedingt zu berücksichtigen und diese Versicherer im Rahmen der vertraglichen Obliegenheiten zu benachrichtigen. Interessant ist aber die Absicherungsmöglichkeit von Studenten, dazu in einem weiteren Beitrag mehr.

Ob ein solches ergänzendes Krankentaggeld notwenig ist oder bereits mit einem bestehenden Vertrag abgedeckt ist, das hängt auch davon ab welcher BU Schutz besteht. Durch die kürzlich bei einigen Unternehmen eingeführten Regelungen zur BU Leistung auch bei bestehender Arbeitsunfähigkeit ist auch hier eine entsprechende Absicherung und die Schließung der Lücke gegeben.

Lesehinweis: Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei längerer Krankschreibung auch ohne BU

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