Da hat man sich so viel Mühe gegeben den “richtigen” und passenden Krankenversicherer auszuwählen. Die Entscheidung ist nicht leicht gefallen und dann kam auch noch die Frage der “richtigen” Absicherung bei Berufsunfähigkeit.
Nun ist der Krankheitsfall eingetreten und das Krankengeld wird gezahlt. Soweit so gut. Nach einiger Zeit kommt jedoch unangenehme Post von der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung. Darin heißt es…
Sehr geehrter Herr …,
seit längerem beziehen Sie Krankengeld. Nach Durchsicht der Unterlagen müssen wir nun leider feststellen, das der Zustand der Berufsunfähigkeit eingetreten ist und somit endet das Krankentagegeld zum ..,.., 2009.
Aber- man hat ja vorgesorgt und informiert den Versicherer der Berufsunfähigkeit. Dieser aber sieht das etwas anders und schreibt:
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für die eingereichten Unterlagen. Aus unserer Sicht ist der bedingungsgemäße Zustand der Berufsunfähigkeit derzeit noch nicht eingetreten. Für die weitere Prüfung der Leistungspflicht benötigen wir daher Ihre Mithilfe. Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen (…)
Dieses Problem ergibt sich sowohl bei einer gesetzlichen als auch privaten Kranken(tagegeld)versicherung. Trotz zweier (eigenständig guter) Versicherungen ist in diesem Fall keine Leistungspflicht gegeben, noch nicht.
Es kann somit durchaus passieren das der eine (KV) nicht mehr zahlt, der andere (BU) aber noch nicht.
Zwischenzeitlich gibt es im Bereich der Berufsunfähigkeitstarife jedoch Anbieter die dieses Problem erkannt haben und zu lösen versuchen. Bei einem Unternehmen ist dieses dann der Fall, wenn die BU und die PKV im gleichen Konzern abgeschlossen sind und eine entsprechende Vereinbarung besteht. Ein anderer Versicherer leisten (zumindest) eine Übergangsleistung wenn das Krankentagegeld eingestellt worden ist.
Daneben gibt es noch weitere Unternehmen die dieses Problem in bunten Prospekten darstellen und Lösungen suggerieren. Bedingungsgemäß ist dieses leider hier nicht geregelt.
Daher achten Sie beim Abschluss der PKV oder auch der BU unbedingt auf eine Abstimmung zwischen beiden Produkten. Sonst werden Sie im Leistungsfall “Opfer” des oben beschriebenen Problems. Das kann finanziell dann schnell zu Problemen führen, da die laufenden Kosten (meist auch die Beiträge zur BU Versicherung und die zur Krankenversicherung) weiter zu zahlen sind.
Weiterführende Informationen: