Die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit gehört zu jeder Krankenversicherung dazu. Diese sichert das eigene Einkommen auch dann ab, wenn der Versicherte aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht arbeiten kann und dadurch einen Einkommensverlust erleidet.
Bei Angestellten wird die Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen durch den Arbeitgeber erbracht. Selbstständige und Freiberufler benötigen meist schon vorher Geld, denn auch bei Krankheit muss der Lebensunterhalt bestritten werden und die festen Kosten (Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Finanzierungsraten) laufen weiter. Daher ist eine sorgfältige Planung des Krankentagegeldes unerlässlich.
Die Absicherung erfolgt in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch. Hierbei sind die Begrenzungen der Leistungsdauer und die Höhe der Absicherung genau zu beachten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich das Krankengeld aus dem niedrigeren Wert von 70% des letzten Bruttogehaltes oder 90% des letzten Nettogehaltes und wird für max. 78 Wochen gezahlt. Das berechnungsfähige Bruttogehalt ist jedoch auf die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.675 EUR mtl. (2009) beschränkt. Das ist aber nicht alles, denn davon werden die halben SV Beiträge (also 19,9% Rentenvers., 3,3% Arbeitslosenvers. und 1,95 oder 2,2% Pflegeversicherung) abgezogen. Somit ergibt sich in der Summe ein Abzug von 12,575% Versicherte mit Kindern oder 12,825 für Kinderlose. Nach Ablauf der 78 Wochen endet die Zahlung generell.
Gerade bei gutverdienenden Angestellten ergeben sich hier schnell eklatante Lücken in der Absicherung. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sollte genau auf die Beitragseinstufung in der GKV geachtet werden. Für welches Einkommen werden dort Beiträge entrichtet? Nur hierfür entsteht auch ein Krankengeldanspruch. Weitere Infos finden sie hier.
Die private Krankentagegeldversicherung ist als Ergänzung zur einer gesetzlichen Krankenversicherung oder als Baustein in der Privaten Vollkostenversicherung erhältlich. Aber auch hier gibt es eine Reihe von Fragen die vor Vertragsabschluss zu klären sind.
Ist eine Ergänzung zu der gesetzlichen oder einer anderen privaten Krankenversicherung angedacht, so achten Sie immer auf den so genannten Kündigungsverzicht. Nur wenn der Versicherer auf sein Recht zur Kündigung verzichtet können Sie sicher sein, das man Ihnen nicht nach der ersten Zahlung kündigt. Dieses ist jedoch lange nicht bei allen Anbietern der Fall. Einige Versicherer verzichten nur dann darauf, wenn auch die Krankenvollversicherung bei ihnen besteht, andere nur im Höhe des gesetzlichen Krankengeldanspruches. Wieder andere verzichten nur bei Arbeitnehmern, nicht aber bei Selbstständigen und Freiberuflern.
Ein weiterer Streitpunkt ist häufig die Frage welches Einkommen maßgebend ist. Auch hier unterscheiden sich die Versicherer mit mannigfaltigen Definitionen. Der eine setzt 70% des Bruttoeinkommens (damit meint er den Gewinn vor Steuern) an, der nächste 80%, wieder andere nehmen Betriebseinnahmen abzüglich Ausgaben des selbstständig Tätigen. Also auch hier- sehr undurchsichtig.
Natürlich sind diese Punkte nur beispielhaft, denn auch auf Fragen wie Leistungen bei Entbindung und Mutterschutz, Leistungspflicht bei Kuren und Reha Behandlungen oder die Zahlung bei Teilarbeitsunfähigkeit sind zu beachten. Was passiert bei Berufsunfähigkeit und wann kann das Krankengeld in der privaten Versicherung enden (denn grundsätzlich wird es erst einmal unbegrenzt gezahlt), dieses sind Punkte über die sich der Versicherte vor Vertragsabschluss genaue Gedanken machen sollte.
Das geht meist nur mit Hilfe qualifizierter Beratung, denn für den Laien sind die Vertragsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung (MB KT) und die dazugehörigen Tarifbedingungen oftmals ein Buch mit sieben Siegeln.
Denken Sie also bei der Auswahl der Krankentagegeldversicherung an die Beachtung der diversen Kriterien. Den guten oder schlechten Versicherungsschutz gibt es meist nicht, nur den der auf Sie persönlich am besten passt. Weitere Informationen zum Krankentagegeld finden Sie auch im Bereich “Private Krankenversicherung“.