Man kan es gar nicht oft genug sagen wie wichtig die richtige Höhe des Krankentagegeldes ist. Leider scheint es vielen Beratern entweder nicht bewusst zu sein, oder diese haben einfach keine Ahnung, so schlimm das auch klingt. In der letzten Woche erreichte mich folgender Fall:
Eine ältere Dame, nennen wir Sie Frau N. rief mich an und bat mich um einen Rat. Es bestand folgende Situation.
Seit 2001 wäre Sie bei der De…. privat krankenversichert und angestellt. Im Jahre 2004 habe Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, da Sie durch anheben der Grenze unter die JAEG gerutscht sei und sie zu dem Zeitpunkt nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück wollte. (Infos zur Befreiung und den Voraussetzungen LINK)
Sie ist vollkostenversichert und derzeit mit mehreren Einschränkungen (Herzfehler, Psyche etc.) chronisch krank und auch arbeitsunfähig seit längerem. Und hier beginnt das Problem. Seinerzeit hat der Vertreter der Versicherung mit Antragstellung besprochen, das doch 15 EUR pro Tag Krankentagegeld ausreichend sind, da der Ehemann der Kundin auch gut verdient hat. So könne man dieses fehlende Einkommen schnell und unkompliziert ausgleichen und brauchte dieses nicht extra zu versichern.
Nun passierte es, das der Mann Mitte diesen Jahres verstorben ist. Somit fällt eine große Einkommensquelle weg. Die Kundin ist aufgrund Ihrer Vorerkrankungen nicht mehr in der Lage zu arbeiten, also derzeit arbeitsunfähig. Das gezahlte Krankengeld beläuft sich auf 450 EUR monatlich (15*30 Tage) wobei davon natürlich der Krankenversicherungsbeitrag abzuziehen ist, somit ist das Krankengeld gleich Null.
Eine Erhöhung ist in keinem Fall mehr möglich, da dieses eine Risikoprüfung voraussetzt und der Versicherer (berechtigt) die Erhöhung ablehnt. Auch Krankentagegelder ohne Gesundheitsprüfung (LINK) kommen für diese Kundin nicht in Frage, da diese stark eingeschränkt und für GKV Versicherte konzipiert sind.
Was also tun?
Nichts was hilft würde ich ganz salopp sagen. Klar könnte die Kundin in den Basistarif, hilft aber auch nicht weiter.
Arbeitslos? Auch das nicht, denn es löst nur Versicherungspflicht aus, wenn die Kundin noch keine 55 Jahre oder älter ist.
Angestellt mit weniger Einkommen? Auch nicht, siehe Punkt “arbeitslos”
Berufsunfähig? Auch das ist hier zwar in der nächsten Zeit denkbar, die BU Rente die hier versichert wurde (gleicher Berater, gleiche Zeit) ist aber von der Summe ähnlich desolat und nützt auch nichts.
Sie sehen, es ist elementar wichtig das das Krankentagegeld in ausreichender Höhe vorhanden und auf die Berufsunfähigkeitsabsicherung abgestimmt ist. Nur so können solche Lücken und dramatischen Fälle vermieden werden.
Weiterführende Informationen:
Krankentagegeld und BU und Berechnung der richtigen Höhe (LINK)
Auswahlkriterien zur BU (LINK)
Auswahlkriterien zur PKV (LINK)