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Mehrbett-, Zweibett- oder Einbettzimmer?

Welche Kosten entstehen für ein Einzelzimmer oder das Bett im Zweibettzimmer? Was bekommen gesetzlich Versicherte und wie hoch sind die Zusatzkosten?

Was kostet das und wer bezahlt es?

Es gibt so Tage, da tauchen im Chat plötzlich gehäuft Fragen zu einem Thema auf und ich nutze auch hierbei diese Gelegenheit einige der Fragen hier gesammelt zu beantworten. Heute geht es um Fragen zum Krankenhaus Zimmerzuschlag, also dem Aufpreis für ein Einzelzimmer, ein Zweibettzimmer oder eben die Regelversorgung im Mehrbettzimmer.

Die Fragesteller aus dem Livechat haben natürlich bereits ihre persönliche Antwort erhalten, dennoch kann es für den einen oder anderen Leser ja auch von Interesse sein.

Gestern ging es im Chat, welchen Sie übrigens über den roten Button „Fragen?“ an der linken Bildschirmseite jederzeit erreichen können, um Fragen zur Versorgung mit unterschiedlichen Zimmern im Krankenhaus. Und das Thema etwas besser zu verstehen, schauen wir uns zunächst einmal die Versorgung in der gesetzlichen Krankenkasse an.

Krankenhaus Zimmerzuschlag

Welches Zimmer bekommen gesetzlich Versicherte (GKV)?

Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter in ein Krankenhaus eingeliefert werden, so werden Sie gemäß den medizinischen Erfordernissen behandelt und untergebracht. Ohne eine Zusatzversicherung, welche den Krankenhaus Zimmerzuschlag (Wahlleistungszuschlag) bezahlt oder Sie das selbst zahlen, gilt die Standardversorgung.

Das bedeutet auch, falls keine medizinischen Gründe zwingend für eine Unterbringung in einem Einzelzimmer sprechen (das kann eine Infektion oder auf eine andere medizinische Indikation sein) dann werden sie das Zimmer mit jemandem teilen müssen. Ob das eine Person, zwei, drei oder gar sieben Personen sind, das hängt von der Ausstattung des Krankenhauses und der Verfügbarkeit der Zimmer ab. Für einen Schwerverletzten auf der Intensivstation gelten natürlich andere Kriterien, wie für einen Patienten mit „nur einem“ gebrochenem Bein.

Vereinfacht kann man daher sagen, dass es nicht planbar ist, ob sie vielleicht das Glück haben, werden in ein Zweibett- oder sogar Einbettzimmer zukommen. Die Unterbringung in einem Einbettzimmer ohne medizinische Notwendigkeit ist für einen gesetzlich versicherten Patienten nahezu ausgeschlossen. Auch gibt es keine Garantie, dass Patienten (welche den Zuschlag nicht zahlen, sondern so „Glück“ hatten, nicht zwischendurch verlegt werden. Das kann passieren, falls der nächste Patient, der aufgenommen wird, dafür bezahlen will.

Krankenhaus Zimmerzuschlag – Was passiert, falls das Krankenhaus vorwiegend Zweibettzimmer besitzt?

Es gibt Krankenhäuser in Deutschland, dort ist die Unterbringung in Zweibettzimmern mittlerweile Standard geworden. Wenn Sie also in so einer Klinik behandelt werden, so bekommen Sie auch als gesetzlich Versicherte mit großer Wahrscheinlichkeit ein Zweibettzimmer. Anders als ein zahlender Patient (das kann ein gesetzlich Versicherte oder auch ein privat versichert der Kunde mit entsprechender Wahlleistungsvereinbarung sein) haben sie jedoch keine Garantie auf die Unterbringung im Zweibettzimmer.

Machen ist die Belegungszahlen erforderlich, so können Sie das Krankenhaus jederzeit wieder in ein Mehrbettzimmer verlegen. Gerade in den Universitätskliniken, die oft schon sehr lange bestehen, gibt es noch eine Reihe von Stationen, die nicht modernisiert sind. Dabei geht es gar nicht final um die Belegung mit einem, zwei oder drei Patienten, sondern vielmehr um weiteren Komfort wie ein eigenes Bad, eigene Dusche und diese eben nicht mit sieben oder mehr weiteren Personen teilen zu müssen.

Krankenhaus Einzelzimmer

Das mag alles bei einem Aufenthalt von einem oder zwei Tagen erträglich sein, aber je nach Erkrankung ist es nicht nur nervig, sondern oftmals auch sehr unangenehm. Selbst bei kleineren Untersuchungen wie einer Koloskopie, oder auch diversen Erkrankungsbildern, ist ein eigenes Bad „mehr als angenehm“.

  • ohne Wahlleistungsvereinbarung gibt es das verfügbare Zimmer
  • keine Garantie, Verlegung auf ein anderes später möglich

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass ein gesetzlich versicherter Patient in ein Zweibettzimmer kommen kann, zum einen aber keine Garantie besteht, unter anderem eine Verlegung jederzeit möglich ist.

Bei einem Privatpatienten oder auch jedem anderen Patienten, der bereit ist, die Mehrkosten zu zahlen, lässt sich diese sogenannte Wahlleistung bei Einweisung in das Krankenhaus, oder auch während des Aufenthaltes vereinbaren. Dabei nennt das Krankenhaus vorab die Mehrkosten und die darin enthaltenen Leistungen.

Oftmals sind neben dem Zwei- oder dem Einbettzimmer noch das Telefon, manchmal der Internetzugang, die Tageszeitung oder andere Leistungen enthalten. Auch die Auswahl der Mahlzeiten (wenn nicht medizinisch Schonkost oder Diät nötig ist) ist eine ganz andere.

Krankenhaus Zimmerzuschlag – Wie hoch sind die Kosten?

Eine pauschale Aussage oder gar eine Richtlinie, die die Kosten für stationäre Wahlleistungen regelt, gibt es nicht. Vielmehr ist es also von dem Krankenhaus, der dortigen Kalkulation und auch dem Standard der Zimmer abhängig, welche Mehrkosten gegenüber der normalen Regelversorgung entstehen.

Der Verband der privaten Krankenversicherung vor einiger Zeit mit der deutschen Krankenhausgesellschaft geeinigt, welche in einer Vereinbarung zusammengefasst worden sind. Dort hat man sich darauf verständigt, dass für bestimmte Zusatzleistungen Preisspannen angesetzt werden können.

Ein Zimmer mit separatem WC, separater Dusche oder sonstigen Sanitärausstattungen soll bei einem Zweibettzimmer mit neun Euro, bei einem Einbettzimmer mit zwölf Euro maximal zu Buche schlagen. Für Komfortleistungen wie Telefon, Internetanschluss, Audioanlage, Safe und mehr ist eine Preisspanne von sechs (Zweibett) zwangsweise sieben Euro bei einem Einbettzimmer angedacht.

Auch für täglichen Handtuchwechsel oder das zur Verfügung Stellen einer Tageszeitung oder weiteren Besonderheiten sollen maximal elf Euro Zuschlag erhoben werden können.

Bei diesen Sätzen handelt es sich jedoch nur eine Vereinbarung und nicht als verbindlicher Standard für alle Krankenhäuser anzusehen. Weiterhin ist hierbei noch zu berücksichtigen, dass sich Ausstattungsmerkmale addieren können und somit höhere Zuschläge entstehen.

Damit Sie aber eine Vorstellung darüber bekommen, welche Krankenhaus Zimmerzuschläge für ein Zweibettzimmer oder ein Einbettzimmer durchschnittlich gezahlt werden, finden Sie in der unten stehenden Grafik die Übersicht – sortiert nach Bundesländern – der durchschnittlichen Mehrkosten im Jahre 2022.

Kosten Zimmerzuschlag Krankenhaus, Zahlen 2022
(c) PKV Zahlenbericht 2022

Für die Versorgung in einem Einbettzimmer zahlen Sie in Sachsen knapp 90 €, in Hessen sind dafür durchschnittlich 120 € und im Saarland bis zu 140 € zu zahlen.

Krankenhaus Zimmerzuschlag – Wer bezahlt diese Kosten?

Dabei muss unterschieden werden, wie sie derzeitig versichert sind. Für gesetzlich Versicherte bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Während die gesetzliche Krankenkasse nur die Regelleistung zahlt, lässt sich die Wahlleistung natürlich aus eigener Tasche Tag für Tag dazu bezahlen. Sie erhalten vom Krankenhaus eine entsprechende Rechnung, bei längeren Aufenthalten kann es durchaus passieren, dass eine Vorleistung oder ein Abschlag erforderlich wird.

Wer diese Kosten nicht allein tragen möchte, der kann sich hier mit einer Zusatzversicherung schützen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, welche einen festen Geldbetrag pro Aufenthaltstag im Krankenhaus zahlt. Der Geldbetrag ist bei Abschluss der Versicherung festzulegen und kann meist nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden. Daher ist darauf zu achten, dass diese gegebenenfalls an die aktuelle Entwicklung der Krankenhauskosten angepasst wird.

Der Vorteil der Krankenhaustagegeldversicherung liegt darin, dass sie den Geldbetrag frei verwenden können. Entscheiden Sie sich also bei einer Behandlung gegen die Wahlleistung, so steht Ihnen das Geld zur freien Verfügung.

Der Nachteil der Krankenhaustagegeldversicherung besteht in der Anpassungsmöglichkeit und der Tatsache, dass die Geldbeträge vielleicht zukünftig nicht ausreichen, um die Kosten zu finanzieren.

Stationäre Zusatzversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, welchen größtenteils nicht nur die Kosten für die Wahlleistung der Unterbringung abdeckt, sondern zusätzlich die Kosten für eine privatärztliche Behandlung. Das kann, muss aber nicht der jeweilige Chefarzt sein. Ebenso gut kann ein besonders spezialisierter Oberarzt der passende Arzt sein, welcher dann die entsprechende ärztliche Leistung privat an Sie/Zusatzversicherung abweichend.

Der Vorteil einer stationären Zusatzversicherung liegt darin, dass die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Unterbringung in einem besseren Zimmer und/oder die verbesserte ärztliche Leistung, welche privat abgerechnet wird, beglichen wird.

Der Nachteil gegenüber der reinen Krankenhaustagegeldversicherung liegt in der eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit. Einige Versicherer bieten jedoch bei Nichtinanspruchnahme der Wahlleistung Unterkunft oder privat ärztliche Versorgung, ein sogenanntes Ersatz-Krankenhaustagegeld an. Sie erhalten dann, vergleichbar zur Krankenhaustagegeldversicherung, eine Zahlung pro Tag des stationären Aufenthaltes, gewissermaßen als Entschädigung dafür, dass sie die Leistungen des Versicherers nicht genutzt haben.

Private Krankenversicherung

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich ein bestehender Tarif, welcher nur Regelleistungen abdeckt, nicht durch eine Zusatzversicherung aufwerten. Denn anders als für einen gesetzlich Versicherten existieren solche Zusatzkomponenten in der privaten Krankenversicherung so nicht. Um in der PKV also in den Genuss der besseren Versorgung und der Kostenerstattung für die Wahlleistungen zukommen, dazu muss der eigene Tarif eine solche Leistung vorsehen.

Ob das so ist, das können Sie mit einem Blick auf die Versicherungsbedingungen ihres Vertrages klären. Finden Sie dort im klein gedruckten eine entsprechende Formulierung wie „Regelleistungen“, so sind solche Leistungen nicht versichert. Ist in ihrer Vertragsbedingungen aber von privat-/chefärztlicher Behandlung die Rede, so besteht auch Versicherungsschutz für diese Zusatzleistungen.

Bei den meisten Unternehmen ist für eine Erhöhung des Versicherungsschutzes (und der Einschluss von Wahlleistungen ist so eine) eine neue Gesundheitsprüfung möglich. Bevor Sie also eine solche Leistung einschließen können, machen sich bitte genau Gedanken über den bestehenden Versicherungsschutz und prüfen Sie mit einem Spezialisten die Möglichkeiten zur Veränderung und Optimierung.

Fazit

Als gesetzlich krankenversichert können Sie für die Wahlleistungen eine Zusatzversicherung abschließen oder die Kosten selbst tragen. In der PKV ist hierzu eine Tarifveränderung nötig, welche genau geprüft werden sollte. Auch existieren teilweise Angebote mit wenigen oder vereinfachten Gesundheitsfragen, so dass hier auch bei Vorerkrankungen ein Schutz nicht in jedem Fall ausgeschlossen ist.

Mehr auch im neuen Beitrag „Komfortzimmer in der Charité

4 Kommentare

  1. Hallo Ich war 10 Tage im Januer in ein Krankenhaus in Hamburg
    Alles okey übersranden. Kosten für Rechnungen für Ärtzte schon bezahlt.
    Heute erhielt ein Rechnung für nur Krankenhaus für Zimmer EINZELZIMMER
    für 10 Tage über 28.316 € d.h. 2831 € p.Tag nur für Zimmer.
    Ist es korrekt. Bei Anmeldung Sie sagten mit über ca. 300 € TAG
    Können Sie mir sagen was ich machen soll. Das Geld habe im moment nicht zu zahlen.

    mfg/

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