In fast jeder Beratung zu Fragen der Berufsunfähigkeit stellt sich früher oder später die Frage nach der Art der Absicherung. Dabei gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten.
– eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU oder SBU)
– Kombination mit einer Risikolebensversicherung (BUZ)
– Kombination mit kapitalbildenden Lebens- oder Rentenprodukten (BUZ)
– Kombination mit fondsgebundenen Produkten (BUZ)
Diese beispielhafte Aufzählung zeigt aber schon, wie schwer die richtige Auswahl ist. Alle haben aber eines gemeinsam. Entscheidend ist zunächst nicht die Art des Produktes, sondern einzig und allein das Bedingungswerk. So ergeben sich unterschiedliche Betrachtungsweisen für die Kombinationen, stimmen aber die Bedingungen nicht, so ist im schlimmsten Fall die Absicherung nichts wert und der Versicherer verweigert (berechtigt) die Leistung.
Nachdem also die Auswahlkriterien für die Tarife zur BU Absicherung besprochen sind und klar ist welches Bedingungswerk in Frage kommt, nun die Frage nach dem Produkt.
Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. In den Kombinationsprodukten kann eine Altersvorsorge oder ein sonstiger Anlage-/ Sparvorgang kombiniert werden, wenn dieses von Interesse ist und auch dieser Produktteil zu den Bedürfnissen passt.
Vorteil hier liegt auch darin: Die Vorsorge läuft (beitragsfrei) im Falle der eintretenden Berufsunfähigkeit weiter und sichert auch so das gewünschte Vorsorgeziel ab. Dieses muss bei einem eigenständigen Produkt bedacht werden und dort die Rente entsprechend höher angesetzt werden- nur dann “fällt man nach Auslaufen der BU Rente und Eintritt in die Altersrente nicht in ein tiefes “finanzielles Loch”.
Der Nachteil solcher Produkte liegt auf der Hand. Wird das Altersvorsorge-/ Anlageprodukt gekündigt oder nicht mehr benötigt, treten finanzielle Engpässe auf, so leidet hier auch die wichtige Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit. Weiterhin passt nicht jedes Vorsorgeprodukt auf den Versicherten und so werden Kombiprodukte zur (einzigen) Altersvorsorge vielleicht zu einem Kompromiss.
Aber ein anderer Punkt ergibt sich noch. Durch die so genannte “einjährige Kalkulation” kann es durchaus vorkommen, dass das Kombinationsprodukt “preiswerter” ist als der reine Risikoschutz.
Dennoch machen wir einmal an einem Beispiel eines Versicherten deutlich. Unser 30jähriger Versicherte in der Berufsgruppe I möchte 2.000 EUR monatlicher Rente bei Berufsunfähigkeit abschließen. Bei dem gewählten Versicherer treten folgende Beiträge auf. (Laufzeit bis 65, Leistungsdauer bis 67, Garantierte Rentensteigerung im Leistungsbezug von 2% p.a.)
SOLO Produkt: Zahlbeitrag: 117,27 EUR (Brutto 172,47 EUR)
Kombinationsprodukt (Fond): 112,25 EUR Zahlbeitrag
Hierbei werden die Auswirkungen der einzelnen Produkte auf den Beitrag durchaus vorstellbar. Natürlich sind hier im Rahmen der Fondsgebundenen Rentenversicherung keine gravierenden Auszahlungssummen zu erwarten. Das wurde aber bewusst in Kauf genommen, denn es ging hier ausschließlich um das absichern eines Berufsunfähigkeitsschutzes. Das bedeutet nicht in jedem Fall, nur das eine oder andere Produkt ist gut oder schlecht. Vor Abschluss des Produktes, welches meist sehr langfristig ausgerichtet ist, sollten Sie sich ausreichend Gedanken machen, beraten lassen, Bedingungen lesen und die Entscheidung sorgfältig überlegen.
Weitere Informationen:
Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit
Leitfaden zu den Entscheidungskriterien
Blogbeiträge zur Berufsunfähigkeit, Rentenhöhe und mehr