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Kombiprodukt aus Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung in Soloprodukt umwandeln?

Eine Frage die immer wieder auftaucht, so auch heute wieder, beschäftigt sich mit der Umwandlung der bestehenden Verträge. Oft wurden in der Vergangenheit Lebensversicherungen beantragt, obwohl eigentlich das Augenmerk auf der Absicherung der Berufsunfähigkeit lag. Das hatte dann aber auch zur Folge, dass die versicherte BU Rente meist nicht ausreicht, denn auch die Lebensversicherung muss ja noch bezahlt werden. (Lesetip: Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung)

Unterschied zwischen Kombi- und Soloprodukt

Zunächst kann die Absicherung gegen Risiken der Berufsunfähigkeit als einzelnes Produkt, oder aber im Rahmen einer Kombination aus Lebens-, Renten- oder fondgebundenen Policen abgeschlossen werden. Auch in Kombination mit einem Rürup Vertrag ist eine solche Absicherung möglich, wenn auch nur bedingt sinnvoll. (Linktip: Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der (geförderten) Rürup Rente- wirklich ein Erfolgsmodell? )

Bei der einzelnen Absicherung, handelt es sich dann um eine so genannte “Selbstständige Berufsunfähifskeitsversicherung”, auch als SBU bezeichnet. Die Absicherung in Kombination mit einem anderen Produkt, bringt dann eine BUZ hervor, wobei das Z für “zusatz” im Wort “Berufsunfähigkeitszusatzversicherung steht.

Nun aber zu der Frage

Ich habe eine Frage zu einer kombinierten Versicherung: Ist es irgendwie möglich, bei einer Kombi-Police “Kapitallebensversicherung + Berufsunfähigkeitsversicherung” (“Allianz START”), diese zu trennen, so dass man die Lebensversicherung auflösen, die BU aber erhalten kann?

Oder, alternativ:

Is es möglich, sich aus der Lebensversicherung einen Teil ausbezahlen zu lassen, so dass sich der Rückkaufswert mindert?

Doch was kann man nun tun?

Derzeit besteht also ein Kombiprodukt, wo BUZ und eine Lebensversicherung gemeinsam in einem Vertrag verbunden sind. Dabei gilt also zunächst, das eine Zusatzversicherung (hier die BUZ) nicht allein bestehen bleiben kann und man einfach die LV beenden kann. Sollte aber nur noch ein Risikoaschutz zur BU gewünscht sein, so gibt aber durchaus Möglichkeiten dieses zu ändern.

Zum Einen könnte statt der Kapitallebensversicherung eine Risikolebensversicherung werden (so der Versicherer so ein Produkt anbietet) und so der Beitrag reduziert werden und die BUZ bestehen bleiben. Das hat zur Folge, dass keine neue Risikoprüfung nötig wird, wenn die Todesfallsumme sich gegenüber der Kapital-LV nicht erhöht und auch die BU Rente gleich bleibt.

Weiterhin wäre eine Umwandlung in eine SBU, also als einzelner Vertrag möglich, hier sind aber die Folgen von UNISEX und ggf. neuen Tarifen und Bedingungen zu beachten. Bei einigen Anbietern sind diese durchaus besser geworden. Bedeutet aber auch: Neue Gesundheitsprüfung und ggf. auch ein neues Eintrittsalter.

Als letzte Option wäre auch eine Reduzierung der Kapital LV zu prüfen und diese so auf einen Minimalbetrag zu senken. Damit reduziert sich ebenfalls der Monatsbeitrag, der Schutz in der BU bleibt aber unverändert bestehen.

Worauf Sie noch achten sollten

Wann wurde die LV abgeschlossen? Unter Umständen gilt hier ein besserer Garantiezins als Sie den heute bekämen. Da kann es sinnvoll sein, den Vertrag gar nicht “anzufassen” und so wie er ist bestehen zu lassen.

Bietet der Versicherer die gleichen BU Bedingungen auch im SOLO BU Produkt an? Es gibt Unternehmen, welche nur die BUZ (ggf. mit einer Risiko-LV) aber keine eigenständige BU anbieten.

6 Kommentare

  1. Interessantes Thema, begegnet mir auch oft bei der Beratung, u.a. bei “MLP-vorerfahrenen” Ärzten. Die Alte Leipziger verzichtet immerhin bei der Umwandlung einer BUZ in eine SBU auf eine neue Gesundheitsprüfung – allerdings gilt auch hier das neue Eintrittsalter etc.

  2. Wunsch, Hoffnung oder ein einzelner Fall bei einem einzelnen Versicherer?

    Wei viele Versicherer machen das denn bitte?

  3. Hallo

    interessanter Artikel ! Ich habe mich schon in den frühen Jahrebn festgelegt. alte LV ( sogar nicht steuerschädlich) + Bu mit Dynamik ohne Verweis.

    Habe diese bewusst bei 2 verschiedenen anbietern abgeschlossen. Ist dies sinnvoll ?

    Gruß

  4. Di Frage , die sich hier stellt, ist neben der Unabhängigkeit beider Versicherungsarten, wie der versicherer mit solchen Situationen umgeht. Zum einen wird bei der Trennung die Beitragsübernahme für die Kapitaldeckung bei BU “vergessen”, so daß dieser wesentliche Vorteil entfällt, zum anderen gibt es durchaus Vertragsänderungstechniken, wie zum Beispiel temporäre Risikobeitragszahlung, oder Arbeitsloseneüberbrückung für Zeiträume bis zu 2 Jahren, bei denen das Risiko voll erhalten bleibt. Leider hat der gesetzgeber durch seine gesetzgebung zu Novationen viele dieser technischen Hilfsmöglichkeiten extrem erschwert, indem er Sie zum Teil zu steuerrelevanten Änderungen erklärt hat. man sollte zunächst prüfen, ob der Versicherer derartige Hilfsmöglichkeiten kennt.

  5. Eine weitere Alternative, welche vereinzelt von VR angeboten wird, ist eine zeitlich befristete Umwandlung in eine reine BU OHNE Gesundheitsprüfung, Unisex und das dann gültige neue Eintrittsalter werden jedoch zugrunde gelegt, wodurch es selbst bei Laufzeiten von 2-3 Jahren (Versicherungsdauer, Leistungsdauer bleibt gleich) zu erheblichen Beiträgen führt, gerade im fortgeschrittenen Alter.

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