Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » Auslandsreisekrankenversicherung Kolumbus mit Sofortschutz

Auslandsreisekrankenversicherung Kolumbus mit Sofortschutz

HALLESCHE Krankenversicherung mit neuer Auslandsreisekrankenversicherung und der Online Abschlussmöglichkeit. Noch am Flughafen abschließbar und gültig direkt nach Abschluss.

Wenn einer eine Reise tut… dann braucht er eine Auslandsreisekrankenversicherung. So oder so ähnlich klang der Satz doch, oder sollte er zumindest.

HIER Auslandsreisekrankenversicherung BERECHNEN und online mit Sofortschutz abschließen

Auslandsreisekrankenversicherung Kolumbus mit Sofortschutz – Was ist versichert?

Versichert sind die Kosten für medizinische Leistungen im Ausland. Besteht eine Erkrankung schon im Inland, so ist auch die Verschlechterung dieser im Ausland versichert, zudem muss die Heilbehandlung vor Beginn der planmäßigen Rückreise erforderlich sein. Versicherungsschutz besteht im Ausland, also allen Ländern in der der Versicherte keinen ständigen Wohnsitz hat.

Maximal erstreckt sich der Schutz auf eine Reisedauer von 8 Wochen, oder aber der Versicherte binnen dieser Zeit reise- und/ oder transportunfähig ist. Bei Reiseunfähigkeit verlängert sich der Schutz um weitere 7 Tage und begründet einen Anspruch auf Rücktransport. Ist der Versicherte hingegen transportunfähig, so verlängert sich der Schutz solange, bis der Versicherte wieder transportfähig ist und der Rücktransport angetreten werden kann. Reisen Kinder mit und ist ein Elternteil reise- und transportunfähig, so besteht auch für die Kinder längerer Versicherungsschutz, wenn diese noch keine 16 Jahre alt sind.

Auslandsreisekrankenversicherung Hallesche Kolumbus mit Sofortschutz Leistungen

Neben Leistungen durch (frei wählbare) Ärzte. Zahnärzte und Heilpraktiker sind auch Chirotherapeuten und Osteopathen (wenn ärztlich verordnet) zulässig. Ebenso steht dem Versicherten die Wahl des Krankenhauses frei. Versichert ist auch der medizinisch notwenige Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus.

Bei Zahnersatz ist darauf zu achten, das nur die schmerzstillende Behandlung, med. nötige Füllungen in einfacher Ausfertigung und die Reparatur von Zahnersatz oder Provisorien versichert sind. Ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte, besteht auch Schutz für medizinisch notwenige und während der Reise erstmalig nötige Hilfsmittel. Entbindungen sind nur dann versichert, wenn eine solche vor der 37. Schwangerschaftswoche stattfindet.

Auslandsreisekrankenversicherung Hallesche Kolumbus mit Sofortschutz Bedingungen

Interessant sind die Regelungen zum Rücktransport. Hier ist dieser versichert, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist. Auch bei so schwerer Erkrankung, dass ein stationärer Aufenthalt von mehr als zwei Wochen im Ausland erforderlich wäre, ist der Rücktransport versichert. Dazu kommt noch eine wirtschaftliche Komponente. Ist die Behandlung im Ausland teurer als ein eventueller Rücktransport (zBsp. in den USA, Kanada oder Japan), so ist auch hier ein solcher Rücktransport versichert. Kinder und Mitreisende unter 16 Jahren haben Anspruch auf eine Begleitperson. Versichert ist- bei allen Transporten- das günstigste, geeignete Transportmittel.

Was ist nicht versichert?

Ausschlüsse und Einschränkungen sind meist wichtiger als versicherte Leistungen. Nur wer weiss wann und wo der Schutz eingeschränkt ist, nur der kann sich darauf einstellen. Reisen ins Ausland zu einer geplanten Heilbehandlung sind nicht versichert, ebenso nicht solche, eo eine Diagnose schon vor der Reise feststeht, die der Versicherte dann im Ausland behandeln lassen muss. Weitere Einschränkungen und Ausschlüsse sind in §4 der AVB geregelt, zudem werden Leistungen für Psychotherapie nicht erbracht. (das ist verständlich, kann aber im Einzelfall bei Verbrechen oder Unglücken problematisch sein)

Die Beiträge

Der neue Tarif Kolumbus ersetzt den bisher vorhandenen Auslandstarif und ist für folgende, feste Prämien zu bekommen:

bis zu einem Alter von 17 Jahren: 8,50 € pro Jahr

Alter 18 bis 59: 12,50 € pro Jahr

ab Alter 60: 48 € pro Jahr 

* Bei Erreichen des Alters 18 und 60 erhöht sich der Beitrag entsprechend, auch im laufenden Tarif.

Bonus, wenn noch anderer Schutz vorhanden

Besteht noch Versicherungsschutz über eine Kreditkarte oder anderweitige Absicherung, so können Sie die Rechnungen auch dort einreichen. Beteiligt sich ein anderer Versicherer an den Leistungen, so erhalten Sie von der HALLESCHE einen Bonus. Dieser ist in §5 der Versicherungsbedingungen geregelt. Der Bonus beträgt bei stationären Behandlungen bis zu 50% der Kosten, die der andere Versicherer übernommen hat, maximal aber 50 € pro Tag im Krankenhaus. Werden ambulante Kosten eingereicht und beteiligt sich ein anderer Versicherer (kann auch die PKV sein), so werden hier ebenfalls 50% Bonus gezahlt, bis zu 100 € pro Reise.

Abhängig von der Vorversicherung?

Zunächst einmal ist zu unterscheiden, wo derzeitig Versicherungsschutz für den Fall der Krankheit besteht. Sind Sie gesetzlich versichert, so besteht nur dann im Ausland Versicherungsschutz, wenn ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht. Ist dem nicht so oder finden reisen ins außereuropäische Ausland statt, so müssen Sie selbst für eine Absicherung sorgen um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dazu eignet sich die Auslandsreisekrankenversicherung, welche unter bestimmten Umständen die Leistungen übernimmt.

Auch für PKV Versicherte sinnvoll und wichtig

Sollten Sie privat krankenversichert sein und Ihr Tarif einen Auslandsschutz enthalten, auch dann kann eine solche Absicherung sinnvoll sein, denn hier wird weder die Selbstbeteiligung, noch eine eventuelle Beitragsrückerstattung gefährdet.

Versicherungsbedingungen

Den genauen Umfang des Schutzes lesen Sie in den Versicherungsbedingungen Hallesche KV, Bedingungen Auslandsschutz KOLUMBUS, März 2015

2 Kommentare

  1. Herr Henning stellt den Auslandsreise-Krankenschutz sehr schön vor und schreibt auch von den Entbindungen bis zur 37.Schwangerschaftswoche aber ich denke, hier fehlt ein ganz entscheidender Hinweis: Bringt eine Versicherte während einer Reise im Ausland ein Kind zur Welt, beginnt dessen Versicherungsschutz ab Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens 3 Monate in diesem Tarif versichert ist. Schon einmal daran gedacht, wie viele Reisende kurz vor Reiseantritt den Versicherungsschutz abschließen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner