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Als Kassenpatient in eine Privatpraxis? [Was kostet eigentlich?]

Können Sie als Kassenpatient in eine reine Privatpraxis. Diese und weitere Fragen im Artikel. Was ist denn eine Privatpraxis? Darf ich als Kassenpatient dort auch hin? Welche Kosten entstehen? Bekomme ich die Kosten (anteilig?) von der GKV ersetzt?

Dürfen GKV Versicherte einen Privatarzt aufsuchen?

Eine durchaus spannende Leserfrage, die da kürzlich auf twitter aufgetaucht ist. Als Kassenpatient in Privatpraxis?

Wer schnell einen Arzttermin benötigt, den aber bei einer kassenärztlichen Praxis nicht bekommt, der überlegt dann manchmal, ob eine Privatpraxis eine Option ist. Auch wenn es einen Termin für eine geplante Behandlung erst in zwei, drei oder gar mehreren Monaten gibt, Sie aber von der Praxis einen Privatarzttermin angeboten bekommen, taucht diese Frage auf.

Was erstattet die Krankenkasse bei einer Privatpraxis?

Damit Sie keine böse Überraschung erleben, sollten diese und weitere Fragen vorher geklärt werden. Nichts wäre schlimmer, als ungeplant auf Kosten sitzen zu bleiben und vielleicht diese nicht zahlen zu können.

  • Was ist denn eine Privatpraxis?
  • Darf ich als Kassenpatient dort auch hin?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Bekomme ich die Kosten (anteilig?) von der GKV ersetzt?

Um diese Fragen vollständig zu beantworten, schauen wir uns das ganze Thema etwas detaillierter an. Was der Arzt genau berechnen darf und kann, das habe ich Ihnen in meinem Beitrag zu den Arzthonoraren genauer beschrieben.

Was ist eine Privatpraxis?

Möchte ein Arzt auch Kassenpatienten behandeln, so benötigt dieser in Deutschland eine Kassenzulassung. Diese ist an einige Regularien gebunden –> Kassenzulassung. Hat der Arzt nun entweder keine Zulassung bekommen, weil in dem gewünschten Gebiet keine frei ist, oder hat er einfach “keine Lust auf die Regularien und die Kassenpatienten”, dann kann er natürlich auch ohne eine solche Zulassung tätig sein und Patienten behandeln. Aber: Er bekommt eben kein Geld von der Krankenkasse und muss die Leistungen als so genannte “Privatabrechnung” an den Patienten stellen. Danach ist eine Abrechnung nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erforderlich. Die Abrechnung sieht dann in etwa so aus, wie in dem folgenden Beitrag beschrieben.

Darf ein Kassenpatient in die Privatpraxis?

Klar, denn Privatpraxis bedeutet eben nicht “nur Privatpatienten”, sondern eher “keine Kassenpatienten/ Kassenabrechnung”. In einer kassenärztlichen Praxis sieht das Vertragsverhältnis bzw. die Verbindungen zwischen den Beteiligten zunächst so aus:

Vertragsverhältnis Arzt Patient GKV

Natürlich können Sie als GKV Versicherter auch dann zu einem solchen Arzt in die Behandlung, Sie müssen nur für die Kosten dann selbst aufkommen. Gegenüber dem Arzt sind Sie dann Selbstzahler. Ob Sie dann dafür eine Versicherung haben oder nicht, das spielt dabei keine Rolle.

Auch als Privatpatient sind Sie in einem Vertragsverhältnis mit Ihrem Arzt und schulden diesem die Honorare für die erbrachten Leistungen. Hat Ihr Tarif Lücken oder erstattet dieser bestimmte Leistungen nicht, so können Sie solche natürlich dennoch nutzen, müssen diese nur selbst bezahlen.

So ein “Selbstzahler” sind Sie auch dann, wenn Sie sonst GKV versichert sind.

Vertragsverhältnis Arzt Patient PKV

BESONDERHEIT: Es gibt in der gesetzlichen Krankenkasse so genannte Kostenerstattungstarife. Diese funktionieren so ähnlich wie die PKV. Sie gehen zum Arzt, bekommen Ihre Behandlung und reichen die Rechnung bei der Kasse ein. Diese erstattet einen Teil, den Rest zahlen Sie selbst oder haben den privat abgesichert.

Welche Kosten entstehen?

Das ist vorab nicht zu sagen. Anders als bei pauschalen Leistungen, müssen die Ärzte die Einzelleistungen nach der so genannten Gebührenordnung abrechnen. Diese und was der Arzt dann wie berechnen kann, habe ich in dem oben verlinkten Artikel bereits erklärt. Daher kann Ihnen vor der Behandlung meist nicht, maximal aber ungefähr, gesagt werden welche Kosten entstehen. Dieses birgt ein durchaus beachtliches Risiko. Im ambulanten Bereich und nur bei kleineren Behandlungen ist dieses zwar vertretbar, kann aber dennoch zu höheren Kosten führen.

Doch schauen wir uns das am Beispiel einer Magenspiegelung einmal an. Der Arzt wird hier zunächst eine Untersuchung vornehmen, dabei die persönlichen Umstände des Patienten beurteilen und die Untersuchung planen. Dann sollte er Sie aufklären und die Risiken der Untersuchung erklären. Hierfür fallen dann unterschiedliche Ziffern der Gebührenordnung an. In unserem Fall der Magenspiegelung zum Beispiel die Ziffern 3, 7 und 682.

Behandlungskosten Gastroskopie

Die Grundbeträge können Sie der Gebührenordnung für Ärzte entnehmen. In der unten gezeigten Rechnung hat der Arzt zudem nur den normalen, den so genannten Regelhöchstsatz von 2,3 berechnet. Bei Besonderheiten auch während der Untersuchung kann dieser aber bis auf den 3,5fachen, den Höchstsatz, angepasst werden. Die Nummer 682 kann somit entweder 113,95 EUR oder auch 173,40 EUR kosten. Auch Befundberichte kosten natürlich extra.

Wird bei der Magenspiegelung eine Narkose erforderlich, so entstehen auch hier gem. der Gebührenordnung Kosten. Diese sollten ca. bei 200 EUR liegen. Doch damit nicht genug. Unser Patient bekommt nun bei der Magenspiegelung noch eine Probe entnommen und diese wird in das Labor zur Untersuchung geschickt. Dieser Posten ist am schwierigsten zu schätzen. Je nachdem wie viele Proben und auf was genau getestet werden soll, können hier 100 aber auch 500 EUR Kosten entstehen.

Gesamtkosten einer Magenspiegelung:

Die Magenspiegelung kostet „als Paket“ etwas zwischen 150 EUR und 230 EUR dazu bei Bedarf ca. 200-300 EUR für die Narkose und dann das Labor, 100 bis 500 EUR (ggf. auch darüber)

Erstattet meine Krankenkasse die Privatarztkosten?

Nein. Der “normal in der GKV Pflichtversicherte” bekommt solche Kosten nicht erstattet. Auch nicht anteilig und auch keinen einfachen Satz oder dergleichen. Dieses Gerücht, die Kasse müsste zumindest den einfachen Satz zahlen hält sich wacker, ist aber falsch.

Suchen Sie also für eine Behandlung als Kassenpatient eine Praxis ohne Kassenzulassung aus, dann zahlen Sie die Kosten ganz allein. Eine Erstattung, auch nicht für einen Teil, durch die Krankenasse gibt es nicht.

Wer einen so genannten Kostenerstattungstarif seiner Kasse hat, der bekommt anteilig Kosten zurück und muss nur den Rest selbst tragen. Das sind aber nur sehr wenige Versicherte mit ganz besonderen Tarifen. Hierfür benötigen Sie zwei Voraussetzungen. Einen Tarif zur Kostenerstattung mit der Gesetzlichen Krankenkasse, plus einen Privaten Kostenerstattungstarif für die Differenzkosten.

Ist eine Behandlung als Selbstzahler immer möglich?

Ja. Ganz vereinfacht gilt auch hier:

Wer die Suppe bestellt, zahlt diese auch.

So salopp das klingen mag, so einfach ist es. Gehen Sie als Patient in eine privatärztliche Praxis oder eine spezielle Privatsprechstunde, so können Sie das natürlich tun. Wer schneller an einen Termin für ein MRT oder CT kommen möchte, der kann das eben auch tun, aber dann selbst zahlen.

Empfehlung

Wenn Sie als gesetzlich versicherter Patient in eine solche Privatpraxis wollen, dann besprechen Sie unbedingt mit dem Arzt vorher und ausführlich die MÖGLICHEN Kosten und die Risiken. Lassen Sie sich auch erklären und aufschreiben, welche zusätzlichen Untersuchungen sich ergeben können, was mit Labor, Narkose und dergleichen ist.

Klar, wenn Sie einen Ultraschall und ggf. eine zweite Meinung brauchen, dann in eine Privatpraxis gehen und der Arzt sagt “mache ich für 98,34 EUR”, dann ist der Umfang und der Preis fast klar. Alles andere birgt aber teils hohe Risiken.

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7 Kommentare

  1. die Politik sollte ein Gesetz erlassen, daß die Kosten, die in einer Privatpraxis entstehen von den Kassen auch gezahlt werden müssen. Zumindest in dem Rahmen,
    der Summen, die üblicherweise bei gleicher Behandlung anfallen, wenn man zu Kassenärzten geht. Dann entfallen Engpässe für Patiententermine. Die ewige Bürokratie macht allen Menschen das Leben unnötig schwer. Man bekommt schließlich den Kassenbeitrag monatlich abgebucht, auch dann, wenn man keinen Arzt konsultiert.

  2. ich bin Kassenpatient und möechte dringend eine Venenuntersuchung. Damit ich schneller einen Termin erhalte, werde ich es aus eigener Tasche zahlen. It das möglich

  3. Guten Tag, hatte im April bis Juli 23 Steissbeinschmerzen. Danach immer Brennen am Po.Es geht nicht weg. War bei mehreren Orthopäden, keiner gab mir eine Kortison- Spritze. Jetzt möchte ich zu einer Privatsprechstunde. Diese Konsultation bezahle ich natürlich selbst. Sollte sich bei der Untersuchung etwas ergeben, was eventuell im Krankenhaus behandelt werden muss, gehen diese KH- Kosten dann über die Krankenkasse oder muss ich alles aus eigener Tasche bezahlen.
    Mit freundlichen Grüssen R. Heger

    • Sehr geehrte Frau Heger,

      Fragen zu Gebührenrecht und ärztlichen Leistungen können und dürfen wir als Makler nicht beantworten, das verbietet bereits der Gesetzgeber, da es hier rechtliche Beratungsdienstleistungen wären.

      Generell gilt, wie im Artikel beschrieben, alle Kassenleistungen können (wenn denn Termine frei sind) als solche abgerechnet werden. Leistungen aus Privatsprechstunden nicht.

  4. Hallo,
    meine Frau wurde in einem öffentlichem Krankenhaus an der Wirbelsäule operiert von einem Privatarzt. Die angefallenen Kosten im Krankenhaus wurden über die GKV abgerechnet. Das Arzthonorar ging zu unseren Lasten. Gibt es eine Möglichkeit über die GKV zumindest teilweise dieses Honorar einzufordern?

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