Da diese Frage in der letzten Zeit häufiger vorkam, keine Ahnung warum sich das gerade häuft, greife ich diese doch einmal auf und nutze den Blog und diesem Beitrag für einige kurze Erklärungen.
Ursachen für eine Tinnituserkrankung
Der “Grund” für einen Tinnitus ist vielfältig und oft gibt oder gab es keinen messbaren Auslöser, er war einfach da. Bei fast 45% wird daher auch nie eine wirkliche Ursache festgestellt. Dabei können Lärmschädigungen des Innenohrs eine entscheidende Rolle spielen. Während fast 40% der Patienten von einem Knalltrauma berichten, meint ein Viertel der betroffenen der Stress sei schuld am Tinnitus. Weitere Ursachen liegen in Schwerhörigkeit, der Otosklerose, dem Hörsturz, einem Schädel-Hirn-Trauma, aber auch Akustikus-Neurinom, Vergiftungen des Innenohrs oder andere Ursachen spielen eine Rolle.
Behandlung eines Tinnitus
Auch wenn achtzig Prozent der Fälle akut sind und dann allein wieder verschwinden, ist eine HNO fachärztliche Untersuchung immer empfohlen. Neben Medikamenten, Selbsthilfegruppen steht auch Stressbehandlung und Psychotherapie ganz oben auf der Liste der möglichen Hilfen für den Patienten. Solche Behandlungen sind oft lang andauernd und kosten natürlich Geld.
Tinitus und die Private Krankenversicherung
Aus diesem Grund und damit im direkten Bezug zur Leserfrage, spielt eine solche Erkrankung eine Rolle bei dem Abschluss von privaten Versicherungen. Fällt der akute Tinnitus in den abgefragten Zeitraum der Gesundheitsfragen im Antrag, so ist dieser in jedem Fall anzugeben. Auch wenn die Ursache oder der Tinnitus selbst schon vorbei ist, kann eine solche “ausgeheilte” Erkrankung abgabepflichtig sein. Chronische Varianten und damit dauerhaft bestehende Beeinträchtigungen spielen ebenso eine Rolle und sind IMMER abgabepflichtig.
Kann ich mich mit einem Tinnitus überhaupt privat versichern?
Auch hier gilt, wie bei allen anderen Erkrankungen auch oftmals… es kommt darauf an. Zunächst einmal muss unterschieden werden
- woher der Tinnitus kam
- wie hoch der Leidensdruck war
- welche Behandlungen erfolgten
- wie die derzeitigen Beschwerden aussehen
- wie lange dauerten die Beschwerden? (< 3 Monate = akut, > 3 Monate = chronisch)
Nachdem diese Fragen geklärt sind, gilt es diese natürlich zu belegen. Dazu bieten einige Gesellschaften spezielle Fragebögen an, welche im Rahmen einer anonymen Voranfrage zu verwenden sind, aber auch als Bestandteil des späteren Antrages benötigt werden.
Was brauche ich für eine Einschätzung?
Neben dem eben angesprochenen Fragebogen benötigen Sie in jedem Fall ein
- ärztliche Attest über die Ursache (wenn bekannt)
- Fragebogen wie eben angesprochen
- eigene Schilderung zum “Leidensdruck”
- Auflistung der Behandlungen, Dauer und Art der Therapie
Nachdem Sie die Unterlagen vorliegen haben, ist es sinnvoll eine anonyme Voranfrage zu starten. Dazu ist es aber ebenso sinnvoll zunächst einmal die Frage nach der PKV, den Tarifen und Gesellschaften zu klären, denn auch hier gibt es solche, wo die Diagnose Tinnitus eine Ablehnungsdiagnose ist. Daher fragen Sie bitte NICHT vorher und nicht mit Namen an und riskieren somit gar eine Ablehnung eines Antrages.
Informationen zu den Auswahlkriterien der PKV, weiteren Fragen und Antworten zur Abwicklung finden Sie hier auf meiner Seite unter “Auswahlkriterien“.