In diesem Artikel möchte ich auf einen sehr wichtigen Aspekt und einen großen Missstand aufmerksam machen. Bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit geht: „Mama braucht keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, die arbeitet ja nicht.”
Bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit, die nach der Privaten Haftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung im privaten Bereich ist, wird in der Regel immer noch der Hauptverdiener ausschließlich abgesichert.
Schauen wir uns nun jedoch mal die Ursachen an, welche zu einer Berufsunfähigkeit führen. Bei über 30% der Fälle sind es Rücken-/ Wirbelsäulenerkrankungen oder die Erkrankungen von Gelenken und Muskeln. Dazu kommt, dass die meisten Unfälle im eigenen Haushalt passieren. Daher kommt vermutlich auch der Trugschuss das eben eine Unfallversicherung, die meist deutlich günstiger zu bekommen ist als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, doch eigentlich ausreicht. Leider sieht die Realität etwas anders aus. Nur jeder zehnte Fall der Berufsunfähigkeit ist auf einen Unfall zurückzuführen. Neben bereits genannten Ursachen sind Erkrankungen der Psyche, der Nerven oder des Herz- Kreislaufsystems wie auch Krebs die häufigeren Ursachen.
Auch das Argument „die Mama arbeitet ja nicht” gilt hier nicht. Auch die nicht aktiv entlohnte Tätigkeit einer Hausfrau/ eines Hausmannes hat natürlich einen wirtschaftlichen Wert. Kalkulieren Sie für den „Ersatz” einer Hausfrau durch eine externe Arbeitskraft einen monatlichen Betrag von ca. 1.500 bis 2.100 EUR, je nach Bundesland und Umfang der Tätigkeiten natürlich unterschiedlich.
Vertraglich gesehen gelten auch bei Hausfrauen hinsichtlich der Berufsunfähigkeit die gleichen Regeln wie bei allen anderen Versicherten.
Die nach 1961 geborenen haben nur einen gesetzlichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Dieses jedoch nur dann wenn nicht mind. 3 (volle Rente) oder 6 Std. (halbe Rente) keine andere Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr ausgeübt werden kann. Dabei geht es nicht darum ob eine entsprechende Tätigkeit zur Verfügung steht, sondern nur ob diese „theoretisch ausgeübt werden kann”. Damit ist jede Tätigkeit gemeint, ohne Berücksichtigung der Fähigkeiten, Kenntnisse und der eigenen Ausbildung.
Bescheinigt er Arzt, dass die bisherige (Hausfrauen-/ Hausmann) Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann, und dieser Zustand über 6 Monate besteht bzw. bestand, so ist der Tatbestand der Berufsunfähigkeit erfüllt und die Gesellschaft zahlt eine versicherte Berufsunfähigkeitsrente.
Die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich genauso wie die verlangten Prämien für den Schutz. Dabei ist es zum einen unterschiedlich in welche Berufsgruppe die Hausfrau/ der Hausmann eingestuft wird. Das geht von einer eigenen Berufsgruppe für Hausfrauen/ Hausmänner (ARAG, Ergo) über die Gruppe 1 (Allianz, Volkswohlbund und die Gruppe 2 (AachenMünchener, Alte Leipziger, Axa etc.) bis zur Gruppe 4. (beispielhafte und nicht abschließende Aufzählung der Gesellschaften).
Auch bei der so genannten abstrakten Verweisung gibt es durchaus Unterschiede. Es existieren noch Tarife auf dem Markt die eine solche zulassen, was zum Beispiel bedeuten kann das die Hausfrau, der vielleicht früher Ingenieurin war, nun eine Tätigkeit als Pförtner ausüben muss und es dazu keine Rentenzahlung gibt.
Die klare Empfehlung ist demnach sich frühzeitig um einen entsprechenden Schutz zu bemühen, denn eine einmal abgeschlossene Police hat auch in der Zeit als Hausfrau weiter Bestand.
Je älter – desto teurer?
Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung wird individuell kalkuliert. Dabei spielt nicht nur der Beruf und das damit verbundene Risiko eine Rolle, sondern auch der Gesundheitszustand zu Vertragsabschluss und das aktuelle Alter. Achten Sie auch auf Punkte wie die Nachversicherungsgarantie. Damit besteht die Möglichkeit den Schutz neuen Situationen anzupassen, ohne eine erneute Risikoprüfung.
Auch sollten Sie auf das Endalter des gewünschten Schutzes und die Höhe der Rente achten. Ein Schutz bis 60 ist zwar billiger als ein Endalter 65 oder 67, jedoch ermöglicht letztgenannter einen nahtlosen Übergang in die Rente. Bei Hausfrauen/ -mänern begrenzen die meisten Gesellschaften die Rentenhöhe auf 750 – 1.500 EUR monatliche Rente. Auch hier gilt- hat vorher ein höherer Schutz bestanden gilt dieser meist weiter.
Denken Sie also an ausreichenden Schutz und legen Sie besonderen Wert auf die Versicherungsbedingungen, denn es gibt nur „schwarz-oder-weiss”, also Rente bekommen oder eben nicht.
Mehr Fakten und Infos finden Sie in meinem Leitfaden zur Berufsunfähigkeit, welcher auf meiner Homepage https://www.online-bu.de zum kostenfreien Download zur Verfügung steht. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Hier gehts zum Folgeartikel: Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen und Mütter