Das Jahresende ist fast erreicht und einige Punkte in Bezug auf den eigenen Versicherungsschutz bei der Berufsunfähigkeit sollten noch erledigt werden. Dazu gehört auch die Überprüfung der versicherten Rente bei Berufsunfähigkeit.
Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung die zu niedrige Renten enthält, bringt nicht viel mehr als keine Rente. Warum das so ist, ist einfach erklärt. Haben Sie eine Rente die den dann nötigen Bedarf nicht abdeckt, dann müssen Sie unter Umständen dennoch zum Sozialamt und Leistungen beziehen. Die bestehende BU Absicherung hat somit ihren Zweck verfehlt.
Wie sich die Rentenhöhe berechnet und welche Kosten dabei eine Rolle spielen, das habe ich bereits in meinem Blogbeitrag “Richtige Rentenhöhe oder gar keine BU Absicherung” beschrieben. Doch eine Rentenhöhe die vor 2, 3, 5 oder X Jahren gepasst hat, die kann heute längst eine Unterversicherung bedeuten. Daher sollten Sie auch in diesem Jahr folgendes tun.
1.) Warten Sie den Erhalt der Lohnabrechnung per 12/2011 ab. Dort finden Sie auch ihr Jahreseinkommen, welches Sie dann mit den Werten aus 2010 vergleichen können.
2.) Ergibt sich eine Steigerung, so passen Sie die BU Rente entsprechend an.
3.) Prüfen Sie bitte auch das versicherte Endalter. Dabei kann es durchaus sein, das eine längere Absicherung (vielleicht bis 67) oder auch eine Verkürzung in Frage kommt. Dieses ist von der aktuellen finanziellen Situation abhängig.
4.) Hat sich etwas geändert im Jahr 2011? Haben Sie eine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen oder sich ihr Arbeitsplatz geändert? Sind vielleicht Kinder geboren, Sie haben geheiratet oder eine Immobilie gebaut oder gekauft? Auch dann hat sich die Absicherungshöhe geändert und sollte angepasst werden.
5.) Hat eine Abstimmung der bestehenden BU Absicherung auf die Krankentagegeldversicherung stattgefunden?
Für einige Anpassungen ist eine Erhöhung im Rahmen der so genannten Nachversicherungsgarantie möglich. Dieses hat den Vorteil, dass keine Risikoprüfung anfällt.
Auch überprüfen Sie den Vertrag bitte dahingehend, ob eine garantierte Rentensteigerung enthalten ist und wann die dynamische Erhöhung (falls vereinbart) das letzte Mal durchgeführt wurde. All diese Punkte besprechen Sie bitte mit ihrem Berater, der Ihnen Tipps zur Anpassung geben kann und Ihnen bei der Umsetzung helfen wird.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit:
Psychotherapie – das k.o. Kriterium für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Brutto- oder Nettobeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung – was zahl ich denn nun eigentlich?
Krankentagegeld und die Abstimmung auf die Berufsunfähigkeitsabsicherung