Gerade jüngere Versicherte beschäftigt diese Frage bei der Auswahl des richtigen Tarifes in der privaten Krankenversicherung regelmäßig. Es geht um die Frage wer die Beiträge während der Elternzeit übernimmt, damals das Einkommen entweder sehr gering oder nicht vorhanden ist. Für Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Elternzeit eine beitragsfreie Zeit in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), was oftmals nicht beachtet wird ist jedoch der Fakt, dass dieses nicht für freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt.
Die unterschiedlichen Arten der Beitragsberechnung und die Höhe des jeweiligen Beitrages habe ich in meinem Beitrag “Elternzeit und die (nicht immer) beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse” bereits ausführlich beschrieben, und dort auch ein Berechnungsschema zur Verfügung gestellt.
Welche Beiträge sind in der privaten Krankenversicherung während der Elternzeit zu zahlen?
Generell gilt, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auch dann weiterzuzahlen sind, wenn der/die Versicherte sich in Elternzeit befindet. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind abhängig vom Alter, dem Gesundheitszustand bei Eintritt, dem gewählten Tarifumfang aber nicht von dem erzielten Einkommen oder dem Status des Versicherten. Daher findet eine Reduzierung des Beitrages zunächst einmal nicht statt.
Es gibt aber durchaus Gesellschaften, welche in ihren Tarifen besondere Regelungen haben, und den Tarif für eine begrenzte Zeit und/oder einen bestimmten Anteil beitragsfrei stellen. In diesem betrachten wir nur die Tarife der neuen Tarifgeneration Unisex, also Tarife welche nach 2012 geschlossen oder umgestellt wurden. In den alten Tarifen gab es auch schon solche Regelungen, diese habe ich in meinem Blogbeitrag „Beitragsfrei während der Elternzeit“ bereits beschrieben.
Da es sich um eine sehr überschaubare Anzahl von Versicherungstarifen handelt, habe ich mich entschlossen hier all die Tarife zu nennen, welche eine entsprechende Regelung in den Bedingungen haben. Daher finden Sie immer den Namen der Gesellschaft und des Tarifes und die Auszüge aus den jeweiligen Bedingungen.
AXA, Tarif: Vital-U
(6) Beitragsfreiheit während des Bezuges von Elterngeld
Während der ersten 6 Monate des Bezuges von Elterngeld besteht beitragsfreier Versicherungsschutz. Die Beitragsfreiheit gilt nur für die versicherte Person, die Elterngeld bezieht und nur, wenn für die Person keine besonderen Bedingungen für Personen in Berufsausbildung bestehen. Der Bezug von Elterngeld ist innerhalb von 3 Monaten nach Bezugsbeginn nachzuweisen. Die Beitragsfreiheit ist ausgeschlossen, wenn bei Beantragung des Tarifes Vital die Schwangerschaft nachweislich bereits festgestellt wurde oder die Entbindung bereits stattgefunden hat.
+ Beitragsfreiheit besteht hier also nur für den Tarif Bestandteil des Tarifes vital, nicht jedoch für Bausteine wie die Pflegeversicherung, den gesetzlichen Zuschlag oder das Krankengeld. Ebenfalls ist es auf einen Zeitraum von sechs Monaten beschränkt.
Barmenia, Tarifserie einsA (expert, prima, primex etc)
Bezieht die versicherte Person Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif Barmenia einsA expert+ (Anm. oder andere aus der einsA Serie) für die Dauer des Bezugs von Elterngeld, wobei die Beitragsfreiheit insgesamt auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt ist.
Der Anspruch auf beitragsfreien Versicherungsschutz besteht dann, wenn zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von Elterngeld die versicherte Person unmittelbar zuvor mindestens acht Monate im Tarif Barmenia einsA expert+ (Anm. oder andere aus der einsA Serie) versichert ist und eine Kopie des Elterngeldbescheids vorgelegt wird. Die Beitragsbefreiung gilt für den Beitrag des Tarifs Barmenia einsA expert+ einschließlich des ggf. zu zahlenden Risikozuschlags.
+++ Beitragsfreiheit besteht hier also auch für sechs Monate, wie bei dem Tarif der AXA zuvor. Jedoch ist hier eine weitere Voraussetzung zu erfüllen, die Vorversicherungszeit von acht Monaten. Sinngemäß war diese auch bei der AXA zu erfüllen, da wurde aber auf die bestehende Schwangerschaft abgestellt. Zusätzlich zum Beitrag für den eigentlichen Tarifbaustein einsA besteht die Befreiung auch für einen eventuell zu zahlenden Risikozuschlag.
INTER QualiMed Tarife (Finanznews 3-2012, zur Tarifeinführung INTER QualiMed)
Bezieht die versicherte Person Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), besteht Anspruch auf die Zahlung einer Leistung in Höhe von einem Monatsbeitrag für jeden Monat, für den Elterngeld bezogen wurde, maximal für sechs Monate. Monate, in denen der versicherten Person anzurechnende Leistungen (z.B. Mutterschaftsgeld) zustehen, gelten als Monate, für die die berechtigte Person Elterngeld bezieht.
Bemessungsgrundlage ist der Beitrag für die versicherte Person einschließlich des zu entrichtenden gesetzlichen Zuschlags nach § 12 Abs. 4a VAG und des ggf. zu zahlenden Risikozuschlags zum Zeitpunkt der Beantragung dieser Leistung.
Anspruchsvoraussetzungen sind:
– Der Elterngeldbescheid wird der INTER vorgelegt.
– Der Elterngeldbezug ist beendet. Bei einem ununterbrochenen Elterngeldbezug von länger als sechs Monaten besteht Anspruch auf diese Leistung nach Ablauf von sechs Monaten des Elterngeldbezugs.
Die versicherte Person ist zum Zeitpunkt der Beantragung der Leistung seit mindestens 12 Monaten im Tarif INTER QualiMed versichert.
– Für den Vertrag bestand seit Beginn der Elternzeit bis zur Beantragung der Leistung kein Zahlungsverzug.
– Der Anspruch muss spätestens zwei Monate nach Ende des Bezugs von Elterngeld, bei einem ununterbrochenen Elterngeldbezug von länger als sechs Monaten, spätestens zwei Monate nach Ablauf der ersten sechs Monate des Elterngeldbezugs, geltend gemacht werden. Diese Leistung fällt nicht unter die Selbstbeteiligung (siehe Nr. 2).
+++ Bei der Inter Krankenversicherung gelten somit auch die sechs Monate als maximaler Zeitraum. Zusätzlich zum Tarifbeitrag wird aber hier auch der Beitrag für den gesetzlichen Zuschlag und den Risikozuschlag übernommen. Zu beachten sind die Voraussetzungen und die Fristen zu denen der Anspruch hier geltend gemacht werden muss.
Württembergische , Tarif KU
Während der ersten 6 Monate des Bezuges von Elterngeld besteht beitragsfreier Versicherungsschutz. Die Beitragsfreiheit gilt nur für die versicherte Person, die Elterngeld bezieht. Der Bezug des Elterngeldes ist dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten nach Bezugsbeginn nachzuweisen. Die Beitragsfreiheit ist ausgeschlossen, wenn bei Beantragung des Tarifes KU die Schwangerschaft bereits durch einen Arzt oder Heilpraktiker festgestellt wurde oder die Entbindung bereits stattgefunden hat.
+ Auch dieser Versicherer stellt den Vertrag für einen Zeitraum von sechs Monaten beitragsfrei, jedoch gemäß Bedingungen nur für den eigentlichen Tarif. Diese Regelung ist vergleichbar mit der der AXA, eine Freistellung für den Risikozuschlag oder für den gesetzlichen Zuschlag besteht hier ebenfalls nicht.
Universa, introPrivat/ S
Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitragsfrei weitergeführt – längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht.
Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-intro|Privat versicherten Vater, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.
+ Auch hierbleibt es bei der klassischen Regelung von sechs Monaten, über einen anderen Unternehmen zu voraus. Voraussetzung ist hier jedoch, dass keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Arbeitet also die Mutter oder der Vater in Teilzeit, geht also eine Erwerbstätigkeit nach, so gibt es hier keine Leistung. Auf der anderen Seite ist jedoch die Gewährung von Elterngeld keine Voraussetzung. Wer also wegen zu hohem Einkommen kein Elterngeld beziehen kann, bekommt hier trotzdem die Beitragsfreistellung.
Münchener Verein, Tarif Royal
Bezieht eine versicherte Person Elterngeld, so ist sie für die Dauer des nachgewiesenen Bezugs, längstens jedoch für sechs Monate, von der Zahlung des Beitrags für den Tarif ROYAL befreit. Dasselbe gilt für den nachgewiesenen Bezugszeitraum auch für das beim MÜNCHENER VEREIN nachversicherte Kind.
Der Anspruch auf die vorübergehende Beitragsbefreiung besteht nicht, wenn die Schwangerschaft bei Beantragung des Versicherungsschutzes nach Tarif ROYAL bereits festgestellt wurde oder die Entbindung bereits stattgefunden hat.
++ Neben der 6-monatigen Beitragsbefreiung gilt diese beim Münchener Verein auch für das Kind, nicht nur für den versicherten Elternteil. Sonst sind es auch hier 6 Monate.
Beitragsbefreiung ein Entscheidungsgrund für oder gegen ein Tarif?
Es ist tatsächlich nur “ein” Entscheidungsgrund, und sollte keinesfalls “der” Grund für oder gegen ein Tarif sein. Wir reden immerhin selbst bei mehr als einem Kind vielleicht über zwölf Monate Beitragsbefreiung für den Haupttarif. Im Gegensatz zu anderen Tarifleistungen die sich vielleicht die nächsten 30, 40 oder 50 Jahre auswirken sollte dieses Kriterium er untergeordnet sein. Dennoch ist es natürlich interessant eine solche Reduzierung zu bekommen und sich daher einen Beitragsanteil sparen zu können. Teilweise gibt es aus Kulanz andere Verfahrensweisen, so ist es bei der HALLESCHE Krankenversicherung möglich, den Beitrag dadurch zu senken das in einen günstigeren Tarif gewechselt wird. Nach Ablauf der Elternzeit gibt es eine Möglichkeit ohne neue Risikoprüfung und ohne weitere Einschränkungen wieder in den alten Tarif zurückzukehren.
Auch andere Gesellschaften, welche Tarifwechsel Möglichkeiten und Optionen enthalten, bieten sich Möglichkeiten und es lässt sich der Versicherungsschutz reduzieren und später (ohne Gesundheitsprüfung) wieder erhöhen. Sie sollten jedoch immer und unbedingt schriftlich festhalten dass dieses auch möglich ist. Nachteil bei diesen Varianten ist natürlich, dass in dem reduzierten Tarif weniger Leistungen bestehen und man natürlich auch während des Bezugs von Elterngeld (schwerer) erkranken kann.
Auch in einigen alten Tarifen der Bisexewelt hab es schon solche Regelungen. In meinem alten Blogbeitrag zur Beitragsfreiheit bei Elternzeit hatte ich dazu schon Beispiele aufgeführt. Einige Ärztetarife der Barmenia haben diese Regelungen analog, wie auch Tarife der Beihilfe.
Die richtige Tarifwahl
Den guten, richtigen oder einzig wahren Tarif gibt es natürlich nicht. Wie in meinem Beitrag “Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung- ist denn der Tarif XYZ und die Gesellschaft ABC gut für mich/ meinen Kunden „im allgemeinen“ gut?” bereits geschrieben, ist es eine sehr individuelle und persönliche Entscheidung welcher Tarif auf die eigenen Auswahlkriterien passt. Einige Hilfestellungen finden Sie in meinem Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung, unter dem Punkt Auswahlkriterien oder mithilfe des ausfüllbaren Fragebogen im PDF-Format.
Leider nicht vollständig: Der Münchener Verein bietet auch mehrere Tarife an, sogar mit Beitragsbefreiung beim nachversicherten Kind in Elternzeit:
Bezieht eine versicherte Person Elterngeld, so ist sie für die Dauer des nachgewiesenen Bezugs, längstens jedoch für sechs Monate, von der
Zahlung des Beitrags für den Tarif ROYAL befreit. Dasselbe gilt für den nachgewiesenen Bezugszeitraum auch für das beim MÜNCHENER
VEREIN nachversicherte Kind.
Der Anspruch auf die vorübergehende Beitragsbefreiung besteht nicht, wenn die Schwangerschaft bei Beantragung des Versicherungsschutzes
nach Tarif ROYAL bereits festgestellt wurde oder die Entbindung bereits stattgefunden hat.
Auch die Beihilfetarife haben ähnliche Formulierungen:
Bezieht eine versicherte Person Elterngeld, so ist sie für die Dauer des nachgewiesenen Bezugs, längstens jedoch für sechs Monate, von der
Zahlung des Beitrags für den Tarif BONUS CARE-B und die Aufbaustufe COMFORT befreit.
Hallo Hr. Meier,
danke für den Hinweis, das ist auch keine abschließende Aufzählung, so bieten auch einige Ärzttarife solche Lösungen an. Ich habe aber den MV mit dem Royal mal ergänzt, der war mir tatsächlich nur durchgerutscht.
Danke dir Sven,
du machst wirklich gut verständliche Erklärungen. Weiter so !
Danke