Alles neu in 2015!
Anders als in den Jahren zuvor, sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr gleich, sondern unterscheiden sich ebenso wie die Zusatzleistungen. Der Gesetzgeber hat die Einführung von Zusatzbeiträgen beschlossen, welche sich an der wirtschaftlichen Stärke der Krankenkasse orientieren.
Zugleich wurde der Beitragssatz in der GKV von 15,5% auf 14,6% gesenkt, den Zusatzbeitrag trägt der Arbeitnehmer auch zukünftig allein, Arbeitgeber werden nicht belastet.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Zusatzbeitrag wird prozentual erhoben und ist daher abhängig vom Einkommen. Für alle Mitglieder einer Krankenkasse ist dieser identisch. Bereits im letzten Jahr habe ich eine Übersicht über die Zusatzbeiträge gepflegt und diese hier im Beitrag “Zusatzbeiträge zur GKV ab 2015” zur Verfügung gestellt. Hierin sind alle geöffneten Kassen enthalten, welche die Leistungen bundesweit anbieten. Kleinere, regionale Krankenkassen finden Sie auch in der Übersicht des Spitzenverbandes der GKV.
Der (negative) Spitzenreiter ist die Brandenburgische BKK mit einem Zusatzbeitrag von 1,3%, und damit deutlich mehr als die in 2014 erhobenen 0,9%. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 € monatlich liegt damit die gesamte Mehrbelastung in 2015 bei 21 €. Hierbei ist auch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bzw. der Pflegepfichtversicherung enthalten. Durch Klick auf das Bild gelangen Sie direkt zum Beitragsrechner, geben das Bruttoeinkommen und den Zusatzbeitrag ein und erhalten die genaue Auswertung und Aufschlüsselung Ihrer Beiträge.
Die Beiträge werden wie immer von Ihrem Arbeitgeber direkt an die Kasse abgeführt, der Zusatzbeitrag ebenso.
Eine Liste aller Zusatzbeiträge können Sie direkt aus dem GKV Rechner aufrufen bzw. der Mitteilung Ihrer GKV entnehmen.