Organspende, trotz einiger Skandale in letzter Zeit, immer noch eines der wichtigsten Themen und für viele Patienten die einzige Überlebenschance. Wie man selbst dazu steht, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Jede Meinung ist legitim und jeder Mensch muss für sich selbst verantworten und entscheiden wie er sich im Falle des eigenen Todes verhalten möchte. Will ich meine Organe anderen Menschen zur Verfügung stellen, oder aber bin ich strikt dagegen? Diese Entscheidung will gut überlegt sein und auch wenn dieses Thema einen vielleicht sehr unangenehmes sein mag, es sollte rechtzeitig überlegt und entschieden werden. Der Vorteil liegt eindeutig darin, dass der Betroffene selbst aktiv für sich eine Entscheidung treffen kann, Angehörige mit so einer schwer wiegenden Entscheidung nicht belastet werden und die eigene Meinung, der eigene Wunsch respektiert und umgesetzt werden kann. Dazu gibt es in den unterschiedlichen Ländern ganz unterschiedliche Regelungen, wie mit dem Thema Organspende umgegangen wird.
Schauen wir uns zunächst doch einmal unterschiedlichen Regelungen an. Da haben wir als erstes die so genannte
Erweiterte Zustimmungsregelung
Gilt diese Regelung, so muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende aktiv zugestimmt haben. Eine solche Zustimmung kann am einfachsten durch den so genannten Organspendeausweis vorgenommen werden. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, so können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen willen des Verstorbenen entscheiden. Diese Regelung finden wir in verschiedenen Ländern, unter anderem gilt diese erweiterte Zustimmungsregelung auch in Deutschland.
Die Widerspruchsregelung
In Ländern in denen diese Regelung angewandt wird, wird der Verstorbene zum Organspender, falls er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wichtig zu wissen ist hier, die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. Angewandt wird diese Regelung zum Beispiel in Bulgarien, Frankreich aber auch in Polen und anderen Ländern.
Die Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen
Einige Länder, welche ansonsten die Widerspruchsregelung anwenden, haben jedoch ein erweitertes Einspruchsrecht für Angehörige, das ermöglicht Angehörigen gegen eine Organentnahme zu entscheiden, nachdem der Betroffene verstorben ist. Diese Regelung gilt zum Beispiel in Belgien Finnland aber auch in Großbritannien.
Die Informationsregelung
In Ländern wo diese Regel angewandt wird, müssen die Angehörigen über eine geplante Organentnahme informiert werden, diesen steht aber kein Einspruchsrecht zu. So werden Sie quasi automatisch zum Organspender, wenn zu Lebzeiten nicht widersprochen wurde. Diese Regelung gilt zum Beispiel in Liechtenstein, Schweden aber auch auf Zypern.
Notstandsregelung in Bulgarien
Eine Besonderheit stellt hier in Bulgarien dar. Organentnahme ist hier „im Notstand“ selbst dann möglich, wenn ein Widerspruch vorliegt. Hierbei kann es also selbst dann zu einer Organentnahme kommen.
Widerspruchsregister
In einigen Ländern wird ein so genanntes Widerspruchsregister geführt. Vor einer Organentnahme wird daher dort geprüft, ob es einen solchen Widerspruch gibt. In Österreich besteht die Möglichkeit sich dort (auch als Ausländer) kostenfrei eintragen zu lassen und somit einer Organentnahme zu widersprechen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier: –> Widerspruchsregister Organspende in Österreich
Wer sich also aktiv gegen eine Organspende entscheiden möchte, der sollte seine Entscheidung dokumentieren. Das kann vor einem Urlaub in den entsprechenden Registern geschehen, die meisten Länder akzeptieren aber auch eine entsprechende handschriftliche und unterzeichnete Regelung, welche der Reisende mit sich führen sollte. Hierbei ist es hilfreich, dass entsprechende Dokument in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Formulare hierzu gibt es in unterschiedlichen Sprachen auf der –> Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Hier lässt sich der Organspendeausweis direkt herunterladen, oder als –> ausführbare Druckversion öffnen und mit dem persönlichen Daten ergänzen. Nur wer seinen Willen aktiv äußert kann sichergehen, dass dieser Falle des Todes auch berücksichtigt wird.
Eine Übersicht zu den unterschiedlichen Regelungen der Länder, welche sie sich als –> kostenlose Übersicht zu den Organspenderegelungen in Europa als PDF Datei laden können, finden Sie im Downloadbereich.