Alles wird teurer, oder? Auch wenn dieser allgemeine Satz nicht stimmt, so trifft es ab dem 1. Juli 2014 doch auf die Zuzahlungen für die Medikamente zu, die gesetzlich versicherte Kunden in der Apotheke zu entrichten haben. Durch Änderungen zum Juli fallen viele Medikamente nun wieder unter die Zuzahlungspflicht und sind nicht mehr befreit. Der Grund liegt in der Senkung der Erstattungshöchstsätez durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dabei werden tausende von Medikamenten betroffen sein und viele Versicherte werden den Satz “Ich bekomme dann von Ihnen noch eine Zuzahlung” nun öfter hören.
Welche Medikamente sind befreit?
Von einer Zuzahlung ausgenommen sind Medikamente nur dann, wenn wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt. Nach Angaben des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sinkt die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente um mehr als ein Drittel von 4.800 auf 3.000 gegenüber dem Vormonat. Damit sind nun nur noch weniger als 10% aller knapp 33.000 Arzneimittel in Deutschland von der Zuzahlung befreit.
Was ist das genau und wie viel muss ich zahlen?
Die Zuzahlung ist der Betrag, welchen der Versicherte direkt in der Apotheke zu einem Medikament als Eigenanteil zahlen muss. Zunächst einmal wird geprüft, ob das Medikament unter die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel fällt. Diese ist aktuell auf den Seiten des GKV Spitzenverbandes abzurufen und lässt Sie vorab prüfen, ob etwas zu zahlen ist. Dabei sind die Listen nach Wirkstoff oder Medikament sortiert abrufbar.
Übersicht zuzahlungsbefreiter Arzneimittel sortiert nach Arzneimittel-Name, Stand 15.07.2014
Übersicht zuzahlungsbefreiter Arzneimittel sortiert nach Wirkstoff, Stand 15.07.2014
Wenn Sie also wissen möchten, wie hoch der Preis für ein Medikament ist und ob eine Zuzahlung anfällt, dann lässt sich dieses online oder mit Hilfe der Listen prüfen. Ist das Medikament nicht befreit und daher nicht in der Liste enthalten, so ist hierfür eine Zuzahlung zu entrichten. Diese berechnet sich wie folgt:
Den Preis eines Medikamentes finden Sie bei Ihrer Apotheke, bei vielen Online-Apotheken oder bei dem Vergleichsportal medizinfuchs. Danach kann es dann losgehen. Ist das Medikament nicht befreit, so finden Sie hiermit die Zuzahlung heraus.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt dieses Modell der Zuzahlungen nicht. Hier ist die Leistung davon abhängig, welche Vereinbarungen in dem konkreten Tarif getroffen wurden. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart oder finden sich Einschränkungen bei der Versorgung mit Originalpräparaten? Diese Infos finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wieso wurden die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit keinem Wort öffentlich darüber informiert, dass die Zuzahlungen für Arzneimittel zum 01.07.2014 erhöht wurden?