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Heidelberger Lebensversicherung mit neuem Produkt: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung – ein Kommentar

Auch die Heidelberger Lebensversicherung bringt ein neues Produkt auf den Markt. Nachdem die Gothaer Lebensversicherung gerade aktuell mit einer neuen Generation von Berufsunfähigkeitsversicherungen gestartet ist (Kommentar zur Tarifeinführung der Gothaer) folgt auch die Heidelberger Lebensversicherung.

Hier ein Auszug aus meinem Kommentar, welchen Sie vollständig im Downloadbereich herunterladen können. Dort finden Sie ebenfalls die Versicherungsbedingungen als Originaldruckstück.

Anders als noch vor einigen Jahren lässt sich der Versicherte aber nicht mehr vorschreiben, wie und in welchen Kombinationen er sein Risiko absichern „darf“. Risikoabsicherung wird immer mehr von Sparvorgängen getrennt und das scheint nun (endlich) auch die Heidelberger Lebensversicherung erkannt zu haben und bietet eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) an. Der Lebensversicherer, welcher vorwiegend mit einigen großen Vertrieben wie MLP zusammenarbeitet(e), will sich damit (vermutlich) neue Vertriebswege bei unabhängigen Maklern erschießen.

Grundlage meines Kommentars ist das aktuelle Vertragswerk der SBU mit der Druckstücknummer „HG214/0112“, Stand 01. 04. 2012. Anders als bisher muss also zur Absicherung gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit keine Lebens- oder Rentenversicherung mehr abgeschlossen werden. Wie bereits im „Leitfaden zur Berufsunfähigkeit“ erwähnt, kommt es aber bei dem Produkt auf die genauen Vertragsformulierungen an, denn es gibt in der BU nur „schwarz oder weiss“. Entweder es besteht eine Verpflichtung zur Leistung, oder eben nicht. Aber nichts ist schlimmer als erst im Leistungsfall zu merken, das falsche Produkt gewählt zu haben. Um nun aber zu beurteilen, wie gut oder schlecht das Bedingungswerk, schauen wir uns einmal die vertraglich zugesicherten Leistungen und die Formulierungen genauer an.

Versichert ist in dem Tarif das Risiko der eintretenden Berufsunfähigkeit, doch wie genau definiert die Heidelberger Lebensversicherung den Zustand eigentlich? Dazu ist ein Blick in den §2 der Bedingungen nötig.

„Berufsunfähigkeit
(1) Vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande sein gemeldet wird. Fällt der Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht auf einen Fälligkeitstermin, zahlen wir die ersten Leistungen rückwirkend anteilig (taggenaue Anerkennung).“

Was auffällt ist die (positive) Abweichung von der gesetzlichen BU Definition (§172 VVG), welche nur den „mehr als altersentsprechenden“ Kräfteverfalls erfasst. Auch wenn derzeit keine Fälle bekannt und gerichtlich entschieden sind, erspart sich der Versicherte hier die Diskussion, was denn nun „altersentsprechend“ und damit normal ist und was nicht.

Neben den marktüblichen Grundleistungen, also Zahlung einer Rente und Befreiung von der Beitragszahlung, kann bei Vertragsabschluss eine garantierte Leistungssteigerung und eine Sofortleistung bei schweren Krankheiten (s.g. Dread Disease) vereinbart werden.

Für einige Zielgruppen gelten zudem noch erweiterte Leistungen. So bietet der Versicherer Sonderregelungen für Studenten und Auszubildende. Erstere genießen nach der ersten Studienhälfte (gemessen an der Regelstudienzeit) den Vorteil, dass das Berufsbild des Studiengangs als Beruf angenommen wird. So stellt sich im Leistungsfall nicht die Frage, welche anderen Berufe in Frage kämen und auf welche verwiesen werden könnte. Auch bei den Auszubildenden gilt die Regelung entsprechend und erleichtert die Leistungsprüfung erblich.

Etwas anders als die Mitbewerber legt die Heidelberger Leben bei Hausfrauen- und männern den Beruf des Hauswirtschaftlers zu Grunde. Auch hier ist es eine Klarstellung, wie diese sich durch das gesamte Bedingungswerk ziehen. Solche klaren (weiterlesen)

Weitere Informationen:

Heidelberger Lebensversicherung, SBU Bedingungen, Stand 04/2012

Finanz-News 04-2012, zur Tarifeinführung der SBU der Heidelberger Leben

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