Das Versicherer um Kunden ringen ist nichts neues. Auch die Tatsache, dass eine private Krankenversicherung immer erst mit maximal 6 Monaten im voraus beantragt werdend kann, ist nichts neues. Bisher war es also maximal am 1. Juli möglich, einen entsprechenden Vertrag mit Wirkung zum 01. 01. des Folgejahres zu stellen.
Welche Vorteile hat eine frühe Antragstellung überhaupt?
Der entscheidende Vorteil liegt in der Sicherung des Gesundheitszustandes. Ist ein Antrag gestellt und wird dieser mit Beginn 01. 01. dokumentiert, so sichert sich der Kunde damit seinen Gesundheitszustand. Das kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn man ohne Zuschläge heute versicherbar ist, wer weiss ob das in Zukunft immer so bleiben wird. Daher macht ein rechtzeitiger Beginn durchaus Sinn, zumal damit kostenfrei der Zustand konserviert werden kann.
Was macht die Hanse Merkur nun genau und was ist das Besondere?
Da derzeit bis zum 01. 07. noch viel Zeit vergeht, es Unfälle, schlechte Laborwerte oder Erkrankungen geben kann, animiert der Versicherer seine Vertriebspartner und Vertreter zu einem anderen Weg. Der Kunde soll doch bitte heute eine kleine Anwartschaft abschließen, diese sichert den Gesundheitszustand schon heute und überbrückt damit den Zeitraum von heute, bis zum 01. 07. (ab dann geht es ja eh)
Die Anwartschaft kostet Geld. 5% des Beitrags zur Krankenversicherung werden monatlich ca. fällig um den Gesundheitszustand zu konservieren und sicher zu gehen, das dieser sich bist zum versicherungstechnischen Beginn nicht ändert. Bei einem durchschnittlichen Anstellten und einer Prämie von 400 EUR in der PKV (ohne Zusatzbausteine) kostet das monatlich 20 EUR Prämie, das aber dann bis zum Jahresende. Also ca. 200 EUR Aufwand ab heute.
Entschiede sich der Kunde aber nicht heute, so müsste er das gesundheitliche Risiko (bzw. das der Verschlechterung) für die nächsten 4 Monate selbst tragen. Das könnte dann dazu führen, dass eine Versicherung später nur mit Zuschlägen angenommen, oder gar abgelehnt wird.
Ist das Angebot der Hanse Merkur jetzt “so toll”?
Meiner Meinung nach nicht. Warum ist einfach zu erklären. Das was die Hanse Merkur in dem mir vorliegenden Rundschreiben “aufgrund der besonderen Marktsituation” anbietet, ist absolut nichts Neues. Auch andere Gesellschaften haben in der Vergangenheit mit solchen Modellen gearbeitet. Nur weil ein Versicherer so einen Schutz zum 01. 01. heute schon anbieten kann, sollte die Auswahl der Krankenversicherung nicht allein darum erfolgen. Gerade in den Tarifen der Privaten Krankenversicherung sind so viele unterschiedliche Punkte zu beachten, da entscheidet man sich bestimmt nicht wegen so eines Angebotes.
Das was aber leider hier passiert- der ein oder andere Vermittler läuft jetzt los und propagiert dieses als “so tolles Alleinstellungsmerkmal”. Das ist es aber nicht, wenn man es genau betrachtet. Daher lassen Sie sich nicht von solchen Verlockungen täuschen oder beeinflussen!
Gibt es Alternativen?
Ja! Andere Unternehmen bieten entweder eine große Anwartschaft an, teilweise aber auch Optionstarife mit einer garantierten Wechselmöglichkeit oder aber Zusatzversicherungen für heutige GKV Versicherte. Mehr Infos auch in meinem Blogbeitrag zu “Optionen, Anwartschaften und sonstigen Wechselmöglichkeiten“.
Was sollten Sie tun?
Wenn Sie schon wissen, das Sie zum 01. 01. 2013 in die private Krankenversicherung wechseln können und wollen und sich den Gesundheitszustand heute schon sichern wollen, so beginnen Sie mit den Auswahlkriterien zur PKV und tun Sie zunächst so, als wenn Sie morgen wechseln können. Ihr Berater sollte keinesfalls auf Gesellschaften festgelegt sein, die Optionen, Anwartschaften oder dergleichen anbieten. Nachdem die Auswahl dann entschieden ist, können Sie Risikovoranfragen stellen. Erst wenn diese beantwortet wurden und Sie wissen, ob und wie man Sie heute versichern kann, schauen Sie sich die Möglichkeiten der Sicherung des Zustandes an. Brauchen Sie eine Anwartschaft, vielleicht doch eine Option oder eine Zusatzversicherung mit Umwandlungsrecht?
Sind Sie heute in der Privaten Krankenversicherung und wissen auch schon, dass Sie wechseln wollen (haben Sie das Tarifwechselrecht nach 204 VVG geprüft?). so bieten sich auch hier Möglichkeiten, wenn auch gleich die Auswahl geringer ist. Auch hier sollten Sie den Auswahlprozess so beginnen, als ob Sie den Tarif und Vertrag neu entschieden würden. Alles andere folgt dann auch hier im Anschluss.
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