Etwas mehr als ein halbes Jahr ist es nun her, da schrieb ich in meinem Blog über die Einführung der neuen Tarifstufe im NK Tarif der Halleschen Krankenversicherung. “Hallesche führt neue Tarifstufe NK Bonus mit garantierter Rückzahlung ein”
Immer wieder führt es zu Diskussionen, ob es nun besser ist eine Rückzahlung vertraglich garantiert zu bekommen, eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zu erhalten oder eben kein solches Modell zu wählen. Es ist eine sehr individuelle Entscheidung und sicher auch von der Frage “Beitragsrückerstattung – oder – wozu will ich meine Krankenversicherung haben?” abhängig. Aber dennoch scheinen diese Modelle nicht nur bei den Angestellten Kunden beliebt und sinnvoll zu sein, auch die Versicherer finden immer mehr Gefallen an solchen Modellen.
Nachdem im letzten Jahr also der hochwertigste Tarif der Halleschen Krankenversicherung, der Tarif NK, eine solche Bonusstufe bekam, wird diese nun auch für den KS Tarif eingeführt. Dieser bietet “nur” Mehrbettzimmer und Regelleistungen im Krankenhaus und hat sonst auch einige Einschränkungen. Daher kommt dieser in der Beratung bei Angestellten Kunden fast nicht vor, zumindest bei meinen Kunden nicht.
Dennoch scheint sich die Hallesche auch hiervon etwas zu versprechen und bietet auch den KS als neues Tarifmodell KS BONUS an.
Genau wie auch im NK Bonus wird der Versicherte hier mit einem monatlichen Bonus von 60 EUR geködert belohnt. Leider ist es bei vielen Beratern immer noch ein Verkaufsargument und führt zu vorschnellen Abschlüssen. Dabei sind einige Punkte zu beachten:
1.) Die 60 EUR werden monatlich nachschüssig auf das Konto des Versicherten überwiesen
2.) Der Betrag wird mit Leistungsrechnungen verrechnet. (Reichen Sie zum Beispiel im April eines Jahres eine Rechnung über 300 EUR ein, so wird der Betrag von 180 EUR, also der Bonus Januar- März abgezogen von der Erstattung. Maximal kann dieser Abzug also 720 EUR hoch sein und ist nur im Leistungsfall abzuziehen.
3.) Relevant ist der Betrag dennoch am Jahresende, bei der Betrachtung des tatsächlich geleisteten Aufwandes für die Krankenversicherung. Spätestens bei der Steuererklärung ist dieses anzugeben.
4.) Ein Tarifwechsel in andere Varianten des KS Tarifes ist nicht ohne Weiteres möglich, da diese selbst bei kleiner SB eine Leistungsverbesserung darstellen. Eine Ausnahme bildet die Mitversicherung des Tarifs JOKER (Optionstarif)
Die Detaillierten Fragen und Antworten zum Tarifwechsel im NK Bonus an die Hallesche gelten auch im KS Bonus:
Kann der auch wieder aus dem NK Bonus in andere (NK) Tarife zurück?
Ein Rückwechsel in die Tarifstufen NK 100 (ohne SB), 3 (300 EUR SB) oder NK 2 (600 EUR SB) gilt als Höherversicherung und löst eine Risikoprüfung aus. Ohne Risikoprüfung kann aus NK Bonus in die Tarifstufen NK 1 (1200 EUR SB) und NK 4 gewechselt werden. Ebenfalls gilt: ein solcher Wechsel kann nur für die Zukunft (i.d.R. zum nächsten Monatsersten) beantragt werden.
Wie wird der BONUS in Höhe von 60 EUR steuerlich in Hinblick auf das Bürgerentlastungsgesetz behandelt?
Ist dieser „steuerschädlich“? Wann und wie wird dem Versicherungsnehmer eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt? Welcher Betrag (mit oder ohne Bonus) wird dem Kunden wann bestätigt? Hierbei stellt sich die Frage ob eine neue Bescheinigung nach Ablauf des Jahres ausgestellt wird/ werden muss.
Der Bonus ist im Sinne des Bürgerentlastungsgesetz wie eine BRE zu werten. Bei der Meldung an die Finanzbehörde (vorausgesetzt, der Kunde hat dieser nicht widersprochen) wird der absetzbare Beitrag um 79,59% des erhaltenen Bonus gekürzt. Von dieser Meldung erhält der Kunde (erstmals im Frühjahr 2011) eine Kopie. Bei der Bescheinigung, die wir zum Jahresende an unsere Kunden versenden werden (z.B. zur Abgabe beim Arbeitgeber zum Lohnsteuervorwegabzug für 2011), ist der “steuerschädliche” Teil des Bonus noch nicht abgezogen.
Wie bei jeder anderen Tarifwahl in der Privaten Krankenversicherung auch, ist auch hier der Tarif und seine Bedingungen zu Berücksichtigen. Der Bonus ist nur eine ganz kleiner Baustein und sollte keinesfalls zur Entscheidungsgrundlage gemacht werden. Auch wenn es noch so verlockend klingen mag “was wieder zu bekommen”, die Private Krankenversicherung (PKV) ist kein Sparplan sondern eine Absicherung für den Ernstfall.
Weitere Informationen finden Sie in den Folgenden Artikeln und Rubriken:
Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung