Mit eine der wichtigen Komponenten in der privaten Krankenversicherung ist sowohl bei Angestellten als auch bei Selbstständigen das versicherte Krankentagegeld. Die private Krankenversicherung gewährt damit Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und sichert somit das Einkommen des Versicherten ab, daneben der Krankenversicherung auch Sozialversicherungsbeiträge und die privaten, laufenden Kosten weitergezahlt werden müssen.
Ein solches Krankentagegeld ist jedoch immer nur so gut, wie es zu dem tatsächlichen Bedarf passt. Wer also bei einem hohen Nettoeinkommen ein zu kleines krankentagegeldversichert hat, der wird im Leistungsfall sehr schnell merken, dass einige hundert Euro monatlich fehlen. Auch oder gerade bei gesetzlichen Krankenversicherten entsteht eine große Lücke. (Link zum Krankentagegeldrechner)
Doch selbst wenn das Krankentagegeld ursprünglich korrekt berechnet war, so hat sich bei den meisten Versicherten die persönliche/finanzielle Situation im Laufe der Jahre durchaus verändert. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung des Krankentagegeldes unerlässlich.
Die Hallesche Krankenversicherung bietet im Laufe des Monats Mai den Bestandskunden eine solche Anpassung wieder einmal an. Die Versicherten erhalten ein Angebot zur Erhöhung des Krankentaggeld des ohne Gesundheitsprüfung und können damit auch bei bestehenden Vorerkrankungen eine Erhöhung vornehmen. In diesem Jahr gibt es zudem eine Besonderheit: für Anpassungen des Krankentagegeldes bis 15 € ist kein Gehaltsnachweis notwendig. Soll die Anpassung höher ausfallen, so sind entweder die Dezember Abrechnungen aus den Jahren 2013 und 2014 vorzulegen, alternativ ist eine Bestätigung des Arbeitgebers ausreichend.
Wie es funktioniert und was Sie tun müssen
Anfang Mai werden sie als Bestandskunde der Hallesche Krankenversicherung auf dem Postweg entsprechende Unterlagen erhalten. Beigefügt ist dem Anschreiben ein Antwortcoupon, mit welchem sie die Erhöhung beantragen können.
Dazu tragen sie einfach das Jahreseinkommen 2013 und 2014 ein, errechnen die prozentuale Erhöhung und erhöhen ihr versichertes Krankentagegeld um den gleichen Prozentsatz (aufgerundet auf volle Euro Beträge Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass gemäß Definition der Hallesche das Krankentagegeld zum Einkommen passen muss und 80 % de neuen Jahresbruttoeinkommens (inklusive Urlaubs-und Weihnachtsgeld) nicht überschreiten darf.
Zum besseren Verständnis ein Beispiel
ihr Jahreseinkommen 2013 betrug brutto 55.000 €
das Jahreseinkommen 2015 erhöhte sich auf 59.450 €
Also rechnen Sie (Einkommen 2014) * 100 / (Einkommen 2013) – 100 = _____ %
In diesem Beispiel ergibt sich dadurch eine Steigerung von 4%. Jetzt schauen Sie sich bitte Ihr bereits versichertes Krankentagegeld an. Nehmen wir einmal an, unser Beispiel Kunde hat ein Krankentagegeld von 135 € pro Ta bisher versichert. (Hinweise zur Berechnung finden Sie hier)
Diese 135 € täglich können nun um 4 % (also 5,40 €) täglich erhöht werden Da der Betrag auf glatte Euro Beträge aufgerundet werden darf, beträgt das neue Krankentagegeld täglich 141 €.
Kein Ausgleich vergessener Anpassungen
Bitte denken Sie daran, es kann nur die prozentuale Steigerung des Einkommens 2014 im Vergleich zu 2013 berücksichtigt werden. Haben Sie in den Jahren davor nicht an eine Anpassung des Krankentagegeldes gedacht, so lässt sich dieses ohne Gesundheitsprüfung nicht einfach nachholen.
Bitte denken Sie daran, die Antwort rechtzeitig zurückzuschicken. Wirksam wird die Erhöhung zum 1.7.2015.