In einem vergangenen Blogartikel zur Beitragsrückerstattung habe ich bereits die unterschiedlichen Modelle erklärt. Da gibt es neben der erfolgsabhängigen Rückzahlung (welche eben auch gestrichen werden kann) auch Modelle mit garantierter, also vertraglich vereinbarter Rückzahlung.
Bekannt sind, um einige zu nennen, hier die Tarife der damaligen Zürich Krankenversicherung (heute DKV) mit dem M4-BR4, der Hanse Merkur mit dem ASZG, der Gothaer mit einer Art Gesundheitsbonus und auch Tarife des Münchener Vereins. Auch die Hallesche Krankenversicherung hat mit dem Primo Bonus bereits eine solche Tarifstufe im Programm.
Nun führt die Hallesche Krankenversicherung auch in ihrem “TopTarif” NK eine solche Erstattung ein. Als neue Tarifstufe zu den NK Tarifen wird der NK Bonus eingeführt. In den Versicherungsbedingungen finden sich dazu dann folgende Regelungen:
1. Bonus
In Tarifstufe NK Bonus erhält der Versicherungsnehmer für jede versicherte Person je versicherten Monat, in dem Versicherungsschutz nach Tarif NK Bonus besteht, einen Bonus von 60 €
– maximal ergibt dies einen Bonus von 720 € je Kalenderjahr je versicherte Person. Der Bonus wird monatlich auf ein Konto des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung des Bonus ist die Bezahlung des Beitrags per Lastschrifteinzugsverfahren.
Werden Rechnungen zur Erstattung eingereicht, wird der gesamte jährliche Bonus von 720 € auf den Erstattungsbetrag angerechnet. Dies gilt auch, wenn die Versicherung nach NK Bonus vor Ablauf eines Kalenderjahres endet. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Anrechnung für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung noch nicht bestand.
Klingt ja toll- oder? Schon vorher von dem Krankenversicherungsbeitrag 60 EUR zurückerstattet zu bekommen, ist sicher eine charmante Idee. Gerade bei Arbeitnehmern macht sich dieses im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses und der Ausnutzung von selbigem positiv bemerkbar, mag man meinen.
Das Problem an der Sache liegt im Detail. Durch die garantierte Rückzahlung sinkt auch der steuerlich anrechenbare Betrag und es wird eine Neuberechnung der Lohnsteuer oder ggf. eine Nachzahlung nötig. Daher sollte dieser Aspekt zum einen vorher genau bedacht werden, zum anderen gibt es die Rückerstattung eben nur bei Leistungsfreiheit.
Dabei werden die Tarife in den gleichen Selbstbeteiligungsstufen wie der NK Tarif vorhanden sein. Also 0, 300, 600, 1.200 und 3.000 EUR.
Schauen wir uns die reinen Prämien (ohne gesetzlichen Zuschlag) mal in den unterschiedlichen Modellen an:
(alter NK Tarif, jeweils 30jährig, männlich/ weiblich):
ohne Selbstbeteiligung: 419,29 EUR / 499,73 EUR
300 EUR SB: 333,65 EUR / 443,57 EUR
600 EUR SB: 279,21 EUR / 396,11 EUR
NK Bonus mit 720 EUR Bonus: 345,83 EUR / 460,95 EUR
Beiträge jeweils Stand 30. 08. 2010 und ohne die voraussichtlichen Beitragsanpassungen 2011
Bei dem Vergleich der Tarife sollte aber berücksichtig werden, dass zunächst bis zum Betrag von 720 EUR (Bonusverrechnung) keine Rechnungen eingereicht werden können bzw. es keinen Sinn macht. Dazu ist die vereinbarte Selbstbeteiligung dazu zu rechnen.
Auch hier gilt (wie immer):
Die Rückerstattung ist kein Argument für oder gegen einen Tarif. Egal ob garantierte Rückerstattung und/ oder Bonusleistung, oder erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, diese werden immer nur bei Leistungsfreiheit gezahlt. Und die Krankenversicherung ist nicht für die Zeit wo man keine Leistungen braucht, sondern wenn man diese braucht.
Auswahlkriterien zur PKV finden Sie hier im Fragebogen
Hallo Herr Hennig,
nach den letzten Erhöhungen In meinem NK2, würde mich interessieren wie Sie den Tarifn in puncto Preis/Leistung bewerten:
mfg
W D