Gestern schrieb die Zeit in der Online Ausgabe über einen Gruppentarif der CDU mit der Axa Krankenversicherung. Einer der “Vorteile” sei ein Nachlass von 5%, welchen alle CDU Mitglieder bei der Axa bekommen. So groß scheint die Begeisterung nicht zu sein, denn es gäbe bisher nur 243 Versicherte in dem Gruppenvertrag.
Um zu verstehen was da genau hinter steckt und wie so ein Gruppentarif funktioniert, da schauen wir uns zunächst einmal den Aufbau eines solchen Vertrages an. Anders als in der Krankenversicherung sonst üblich, schließt zunächst nicht der Versicherte, sondern der Verein/ Verband oder das Unternehmen einen Vertrag mit einem Unternehmen. Dieser Gruppenvertrag ist dann bestimmten Personengruppen zugänglich, welche sich hierüber versichern können. Einen ähnlichen Gruppenvertrag hat(te) die FDP mit der DKV, der Deutschen Krankenversicherung.
Möchte nun eine berechtigte Person einen solchen Vertrag abschließen, so erklärt diese ihren Beitritt zum Gruppenvertrag. Dabei ist der Vertrag neben einem finanziellen Vorteil manchmal auch mit einer “besonderen Art der Risikoprüfung ausgestattet”. Die Versicherer versprechen dem Partner des Gruppentarifs “wir lehnen niemanden ab”.
Was passiert mit sehr kranken Antragstellern?
Natürlich kann auch in einem Gruppenvertrag nur der versichert werden, der die Risikoprüfung überbesteht. Wer aber nun wegen vieler Krankheiten oder schwerwiegender Vorerkrankungen nicht in der Situation ist, sich versichern zu lassen, der darf dennoch nicht abgelehnt werden? THEORETISCH nicht, praktisch wird diesem Antragsteller aber ein so hoher Risikozuschlag angeboten, dass dieser uninteressant ist. Wer will und kann schon 300, 400 oder 500% Zuschlag auf den monatlichen Beitrag zahlen? Es ist also eher ein “Marketinggag”, als eine wirkliche Erleichterung bei der Antragstellung.
Welche Vorteile hat der Gruppentarif konkret und gilt er für alle Tarife?
Der Vorteil liegt in einem Beitragsnachlass, der mit 5% etwas höher ist als der Nachlass für eine jährliche Zahlungsweise. Einen objektiven Grund gibt es hierfür nicht, denn der Aufwand für Risikoprüfung und Leistungsabwicklung ist für den Versicherer der gleiche, wie bei einem “normalen” Antrag. Eine weitere Einschränkung besteht bei den Tarifen, denn die “Öffnung” gilt meist nicht für alle, sondern nur für spezielle Tarife. Eine Versicherung in einem Gruppentarif stellt daher meist eine Einschränkung dar, denn die Tarifauswahl und natürlich die Wahl der Gesellschaft ist grundsätzlich begrenzt.
Was passiert wenn die Voraussetzungen entfallen?
Verlässt ein Versicherter das berechtigte Kollektiv (tritt aus dem Verein, der Partei oder dem Verband aus, oder wechselt den Arbeitgeber), so ist der Anspruch auf Gruppentarifkonditionen nicht mehr gegeben. Es erfolgt daher eine Umstellung in dann geltende Konditionen für alle Versicherten. Ein Kündigungsrecht des Versicherers besteht aber nicht, so dass niemand Angst haben muss, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Warum bieten Versicherer diese Verträge denn überhaupt an?
Nennen wir es Marketing. Der Versicherer “stellt sich als “tolles” Unternehmen vor”, welches einer bestimmten Personengruppe Sonderkonditionen verspricht. Das ist nur in der Krankenversicherung nur bedingt interessant, denn hier geht es vorrangig um die richtige Auswahl des passenden Tarifs. Es geht nicht darum, sich vorher auf ein Unternehmen festzulegen und dann zu überlegen welcher der Tarife vielleicht passt, es geht vielmehr um die Frage welcher Tarif der beste “für die eigenen Ansprüche” ist.
Weitere Informationen:
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung
Interessantes Detail am Rande: Auch für Journalisten gibt es einen solchen Gruppentarif – die DKV hat hierzu seit Jahren einen Vertrag mit dem Journalistenverband DJV…