Wir leben in einer Zeit von einem Überfluss an Information. Klar, einiges davon sind “Fake News”, einiges sicher auch gepuscht, beworben und oft sind auch Anzeigen von normalen redaktionellen Texten kaum zu unterscheiden. Klar, da ist mal ein Wort “Anzeige” oder “Advertisement” in der rechten oder linken Ecke, so richtig klar ist es aber nicht.
Aber gerade weil wir in einer Welt voller Informationen leben, gerade darum nutzen Sie diese doch bitte auch. Heute sind mir zwei Fälle begegnet, beide wären schnell und einfach vermeidbar gewesen und beide sollen zeigen, wie wichtig Informationen sind, BEVOR SIE einen Vertrag unterschreiben. Beide Fälle zeigen aber, warum eben nicht alles online und nebenbei zu erledigen geht.
Klar, ich könnte sagen: “Mir doch egal” und “nicht mein Kunde”, was stört es mich. Mit beiden haben ich heute einige Zeit telefoniert, weil es im LiveChat (das Angebot auf meiner Website) zu langwierig wurde und es einfacher war kurz zu telefonieren. OK, aus kurz wurde lang, aber ich hoffe es hat beiden geholfen.
Fall 1, der Vater und der Pflegebedürftige Sohn
Ein gut verdienender Vater, angestellt, bisher in der gesetzlichen Krankenkasse, wie die Frau und der Sohn auch. Die Mutter ist selbst versichert, der Sohn in der Familienversicherung der beiden und somit alle in der GKV. Nun steigt das Einkommen, die Chance auf die Absicherung in der privaten Krankenversicherung wächst. Man bemüht das Internet, landet auf einem Vergleichsportal, rechnet (sich) die PKV und schließt diese ab. Soweit so unkompliziert. War ja ganz leicht und einfach. Oder?
Die Police kommt vor einigen Wochen, Beginn soll erst noch sein. Der Versicherer tut alles was er tun muss und das richtig. Es folgen Hinweise zur Folgeversicherungsbescheinigung und diese wird- so geheißen- an die alte gesetzliche Krankenkasse geschickt. Der neue Beitrag in der PKV ist noch- JUHU- gleich 200 € günstiger, verglichen mit dem GKV Höchstbeitrag – alles richtig gemacht!
Oder doch nicht? – Was passiert mit dem Sohn?
Irgendwann kommen Rückfragen, Zweifel, es scheint etwas nicht ganz zu stimmen. Die GKV hat zwischenzeitlich die Kündigung bestätigt, die Private Versicherung alle Unterlagen zugeschickt und in einigen Wochen soll er vollzogen werden, der Wechsel in die PKV. Blöd nur, da wurde der Sohn und dessen Schutz wohl vergessen. Klar, in eine private Krankenversicherung ist dieser mit einem Antrag und Gesundheitsfragen nicht zu bekommen. Nie. Laufende Pflegebedürftigkeit und Behinderung sprechen dagegen. Keine Chance.
Dann muss der Sohn in der GKV bleiben und Beitrag zahlen
Stimmt, das geht ja auch. Aus der Familienversicherung wird eine freiwillige Versicherung des Sohnes. Die Voraussetzungen sind erfüllt, dabei zahlt dieser dann einen Beitrag in der Kranken- und Pflegeversicherung (anders als in der PKV ist diese für Kinder nicht beitragsfrei). Die nächste Ernüchterung: 185 € soll es kosten, jeden Monat und das für die GKV Leistungen. (Anmerkung. Ein Kind mit Pflegegrad und Behinderung lässt man in der GKV, die Frage stellt sich nicht. Allein wegen bereits getätigter Leistungszulagen, Betreuungsleistungen und vielem mehr.)
Jeder halbwegs anständige Berater kann das und weiß das. Ein Onlinerechner eher nicht und dummerweise hat es sowohl das Portal, aber auch der Rechner selbst nicht hinterfragt. Da war eben kein Feld wo man es eingeben kann. Kein Feld wo die Fragen kommen: “Gibt es Kinder” oder “Wo sind diese versichert?” oder “Können die Kinder überhaupt mit in die PKV?”.
Blöd gelaufen, oder? “Dann bleibe ich auch in der GKV”
Ein Widerruf muss her, ist ja nicht so, als ob sowas nicht ginge. Der Gesetzgeber sieht im §8 VVG ein solches Recht vor. Sobald der Versicherte alle Unterlagen bekommen hat, also die Belehrung über die Möglichkeit des Widerrufes, die Police etc., so kann er sich das nochmals anders überlegen und eben diesen Vertrag widerrufen.
Ergebnis: Der Vertrag kommt nicht zu Stande. In der Krankenversicherung sollte man zudem auch der alten GKV diese Information nicht vorenthalten und dafür sorgen, dass eine bereits verschickte Bescheinigung der Folgeversicherung zurückgenommen wird.
Blöd gelaufen Teil II – Frist verpasst
Dumm nur, wenn die Frist für den Widerruf vorbei ist. Ja, der Versicherer muss den Zugang beweisen und auch darlegen, wie dieser Widerruf beim Kunden angekommen ist. Blöd hingegen, wenn es schon Telefonate mit dem Unternehmen gab, wenn die Bescheinigungen bereits der GKV vorlagen und somit klar war, diese waren im Brief mit der Police.
“DANN KÜNDIGE ICH EBEN WIEDER.”
Klar, auch das können Sie machen. Aber: 1.) gelten auch dort Mindestvertragslaufzeiten, zum anderen hat man hier auch gleich das Problem der GKV. Nur weil die PKV nun gekündigt ist, ist der GKV Schutz noch lange nicht wieder da. Warum? Weil dazu ein Tatbestand vorliegen muss, der unseren angestellten Kunden wieder Versicherungspflichtig macht. Das gerade ist aber hier nicht so, denn nur weil er eben nicht -pflichtig ist/ war, nur darum ist er ja in die PKV gegangen.
OK, also auch kein Ausweg. Naja, egal. Dann werfen wir zumindest noch einmal einen Blick auf die PKV. “Kann man denn Steuerfreibeträge eintragen”, fragt er. Nun, schauen wir uns das Thema Lohnsteuer und private Krankenversicherung nochmals an. OK, da steigt dann ab Wechseltermin in die PKV die Lohnsteuer noch etwas an. 30, 50, 80 € jeden Monat werden wohl weniger auf dem Konto zu sehen sein, denn der PKV Beitrag ist 1.) um einiges geringer und 2.) auch nicht 100% anrechenbar, denn dieser enthält mehr Leistungen im Vergleich zur PKV. (Informationen zum Thema Lohnsteuer und PKV gibt es hier)
Wie, das hat Ihnen er Onlinerechner auch nicht gesagt?
Blöd gelaufen Teil III – weniger Netto nach dem Wechsel
Also nicht nur der Mehrbeitrag für den Sohn in der GKV, auch die höhere Lohnsteuer nach dem Umstieg ist zu beachten. Auch ein Thema, welches sich in einem Onlinerechner einfach nicht abbilden lässt, oder wo man es nicht wollte.
Schade, aber sonst wäre diese Entscheidung wohl so nie zu Strande bekommen. Aber dann ist das so, es ist ja nun nicht mehr zu ändern. Also wird es wohl bei dem Wechsel bleiben. Eine Ersparnis wie erhofft gibt es nicht mehr, denn die 185 € für den Sohn waren ja außerhalb des Plans. Aber: “Hey, ich nutze meinen AG Zuschuss von über 350 € monatlich gar nicht aus, weil mein Beitrag ja weit unter 700 € liegt.”
Aktuelle Zahlen zum AG Zuschuss und dem Höchstbeitrag gibt es hier im Beitrag als Übersicht
“Dann bleiben mir ja noch Gelder übrig und die GKV für meinen Sohn ist dann doch günstiger. Puh, Glück gehabt.” Oder doch nicht? Sie ahnen es vielleicht, aber leider stimmt auch das leider nicht.
Blöd gelaufen Teil IV – kein AG Zuschuss für GKV versichertes Kind
“Mist verdammter”, auch das klappt also nicht. Für ein Kind, welches nicht in der PKV versichert wird (weil es nicht soll, oder wie in unserem Fall nicht kann), wird kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt. Ein Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse ist eben nicht zuschussfähig. Hat der Onlinerechner nicht gewusst? Ne, er hat ja nicht nach Kindern gefragt und daher kam diese Frage auch gar nicht. Ob er es sonst gesagt hätte? Nun, qualifizierte Berater können das, oder sollten es zumindest können.
Mehr Infos: Kein AG Zuschuss für in der GKV versicherte Kinder und/ oder Ehepartner
Also auch hier “nix mehr zu holen”.
Leider ist hier so alles schief gegangen, was nur schief gehen kann. Dabei geht es noch gar nicht um den Tarif und die Auswahl, dass die Leistungen von dem abweichen, was der Kunde so wünscht. Es geht aber um drei entscheidende Punkte.
– Kind “vergessen” zu versichern
– vergessen die Lohnsteuer und deren Mehrbelastung anzusprechen
– kein AG Zuschuss für das Kind in der GKV
Was sagt und dieses Beispiel?
Wir können vieles online, wir brauchen für viele Dinge nicht zwingend ein “menschliches Gegenüber”. Aber bitte nehmen Sie sich für Themen wie die private Krankenversicherung und damit die Versorgung des wichtigsten Gutes, der Gesundheit, ausreichend Zeit. Setzen Sie sich mit Spezialisten zusammen, hören Sie zu, hinterfragen Sie und lesen Sie nach. Wenn Sie etwas nicht verstehen, ist es KEIN passender Zeitpunkt einen Vertrag zu unterschreiben. Klar hat die GKV eigene Interessen Sie zu (be)halten, die PKV Interesse Sie zu bekommen. Auch ein Berater, Makler, Vertreter hat durchaus Interessen. Die erste sollte sein, Sie gut und richtig zu beraten. Die private Krankenversicherung ist für viele Gruppen die richtige Wahl, aber eben nicht für alle.
Daher lassen Sie sich Zeit, nehmen Sie sich genau die Zeit, die Sie brauchen und entscheiden dann.
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