Da lese ich in einem Forum wo Anwälte gegen Bezahlung Rechtsratschläge geben eine Anfrage zu einem GKV/ PKV Wechsel. Die Antwort war leider so falsch (sagen wir nicht ganz richtig) wie diese dort gegeben wurde. Da man aber als Nichtanwalt dort nicht antworten kann, hier mal eine etwas ausführlichere Schilderung:
Was war passiert:
Eine Kundin war dort von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Dieser Wechsel sollte zum 01. 12. 2009 vollzogen werden. Eine Bestätigung der Kündigung der GKV lag laut Auskunft der Kundin vor. Dennoch buchte die GKV Beiträge am 15. 12. ab, auch die PKV buchte sowohl am 01. 12. als auch Anfang Januar den Beitrag ab.
Nun ergab sich die Frage ob die Versicherte nun weiterhin in der GKV bleibt oder in der PKV versichert ist.
Zunächst einmal ist zu schauen wie diese “Kündigungsbestätigung” aussah. In der Regel enthält diese einen Hinweis, dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn eine Kündigungsbestätigung gem. §175 SGB V vorliegt. Daher ist zunächst zu klären ob die Kündigung überhaupt wirksam wurde.
Ist dieses nicht der Fall, besteht die Mitgliedschaft in der GKV fort und kann nicht nachgereicht werden. Es muss nun eine neue Kündigung der GKV stattfinden. (Mehr Infos dazu auch hier: Was tun nach dem Abschluss)
Zu den Beiträgen:
Die PKV bucht ihre Beiträge im Voraus ab. Somit war die Abbuchung am 1. 12. für den Dezember und am 1.1. für den Januar korrekt. Die GKV belastet die Beiträge nachschüssig, auch hier war die Abbuchung am 15. 12. für den Monat November korrekt. Dieses Problem der Doppelzahlung haben wir fast immer bei den Wechslern aus der GKV in die PKV.
Was also nun tun?
Zuerst klären Sie mit der GKV ob die Kündigung wirksam wurde.
Ist dem so, so brauchen Sie nichts weiter zu tun, Sie sind nun in der PKV.
Ist dem nicht so, so sprechen Sie schnellstens mit der PKV und beantragen dort eine Beginnverlegung. Die GKV muss jetzt neu gekündigt werden (Frist: zum Ende des übernächsten Monats, also Wechsel zum 31.3.)
Das Versicherungsverhältnis der PKV besteht derzeit bereits. Es handelt sich um eine Kulanzlösung der PKV. Generell könnte diese hingehen und auf ihren Vertrag bestehen. Sie könnten nämlich auch beide Verträge besitzen (theoretisch möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll), dürften dann natürlich sich nur als GKV oder PKV Patient behandeln lassen.