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GKV Beitragserhöhungen 2024 – KKH nun die teuerste Krankenkasse!

GKV Beitragserhöhungen sind in aller Munde. Wo geht es hin? Welche Krankenkassen haben bereits Ihre Beiträge erhöht und wie und wo können Sie vergleichen und einen Wechsel überlegen?

Im letzten Jahr, zur Erhöhung des Beitrages in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, haben wir in der breiten Masse den Höchstbeitrag von eintausend Euro monatlich überschritten. Die GKV Beitragserhöhungen setzen sich aktuell sehr deutlich fort, wobei viele Krankenkassen erst zum 1. Januar 2025 anpassen werden. Damals hatte ich bereits in meinem Artikel zur Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung geschrieben, dass dieses nicht das Ende sein wird und sein kann.

Was erwartet uns im Jahr 2025?

Anpassungen des Zusatzbeitrages sind jedoch nicht die einzige Stellschraube, dazu kommt eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, wie diese auch in den vergangenen Jahren passiert ist. Dazu schreibe ich die Tage aber mehr, wenn wir genauere Zahlen und Prognosen bekommen.

Der Vorstand der Techniker Krankenkasse sprach die Tage von einem weiteren und sehr deutlichen Anstieg.

Das Gesundheitsministerium wollte keine direkten Aussagen zur Beitragsentwicklung machen – gab aber an, an einer nachhaltigen Finanzierung zu arbeiten. Bis zu 0,6 Prozentpunkte mehr im kommenden Jahr seien „absolut realistisch“, sagte Baas weiter. Dadurch werde dann im Schnitt ein Beitrag von fast 17 Prozent erreicht.

Aussage des Vorstandes der Techniker Krankenkasse zur Beitragserhöhung 2025, ZDF Beitrag

Viele Privatversicherte beschwerten sich ebenso und sind verärgert über steigende Beiträge.

Gerade die, die vor Jahren oder Jahrzehnten in die private Krankenversicherung gewechselt sind, sehen nur noch die eigene Beitragsentwicklung in der PKV, aber nicht mehr die weitere Anpassung der Krankenkassenbeiträge. Den Differenzbetrag Ihres PKV Arbeitnehmeranteils, eine eventuelle Beitragsrückerstattung oder auch andere Rückzahlungen gehören daher in die „Investition für das Alter“ und nicht in den Konsum. Lesen Sie dazu auch gern etwas zum Beitragsentlastungstarif.

Gerade weil diese „Aus den Augen, aus dem Sinn“ Betrachtung zu einer verzerrten Wahrnehmung führt, schauen wir uns einmal den Höchstbeitrag der teuersten GKV und der günstigsten GKV, jeweils Stand heute, den 5. August 2024 etwas genauer an. Zum 1. Juli und 1. August haben weitere Krankenkassen Ihre Beiträge erhöht. Da es keine Informationspflicht mehr gibt, schauen Sie gern unten im Beitrag einmal nach, ob Ihre Krankenkasse dabei ist.

So berechnet sich der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.

Um den Beitrag zu berechnen, sind einige Eckdaten erforderlich. Einerseits ist dieses die aktuell gültige Beitragsbemessungsgrenze.

  • Beitragsbemessungsgrenze KV im Jahr 2024: 62.100 € pro Jahr oder 5.175 € monatlich
  • Beitragssatz der GKV: 14,6 % (inkl. Krankengeld)
  • günstigster Zusatzbeitrag am 05.08.2024: 0,9 % BKK Firmus (bundesweit)
  • höchster Zusatzbeitrag einer Krankenkasse am 05.08.2024: 3,28 % KKH (bundesweit)
  • durchschnittlicher (gesetzlich festgelegter) Zusatzbeitrag: 1,7 %
  • Pflegepflichtversicherung: 3,4 % (AG und AN Anteil gemeinsam)
  • Kinderlosenzuschlag (nur AN) Pflegeversicherung: 0,6 %

Schauen wir uns nun einmal für Kinderlose und Menschen mit Kindern den Beitrag in der teuersten und in der günstigsten Krankenkasse an.

GKV Beitrag aus 14,6 %GKV ZusatzbeitragPflegeversicherungPflegezuschlag kinderlosGesamtbeitragArbeitnehmeranteil
Kinderloser Versicherter über 23J.755,55 €46,58 € (günstigste mit 0,9 % ZB)175,95 €31,05 €1.009,13 €520,30 €
Kinderloser Versicherter über 23J.755,55 €169,74 € (teuerste mit 3,28 % ZB)175,95 €31,05 €1.132,29 €581,67 €
Versicherter mit einem Kind755,55 €46,58 € (günstigste mit 0,9 % ZB)175,95 €0,00 €978,08 €489,04 €
Versicherter mit einem Kind755,55 €169,74 € (teuerste mit 3,28 % ZB)175,95 €0,00 €1.101,24 €550,62 €
* ZB = Zusatzbeitrag

Doch nicht an allen Beiträgen beteiligt sich der Arbeitgeber. So ist insbesondere der Zuschlag für Kinderlose durch den Arbeitnehmer allein zu zahlen.

maximaler Arbeitgeberzuschuss pkv 2024, GKV Beitragserhöhungen 2024 – KKH nun die teuerste Krankenkasse!
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze KV

Aktuelle Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen 2024

Hier ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Krankenkassen, welche zum 1. Juli 2024 oder am 1. August 2024 den Zusatzbeitrag erhöht haben.

GKV Beitragserhöhungen zum 01. 06. 2024

  • BKK Euregio von 1,25 % auf 1,79 % (schon die zweite Erhöhung dieses Jahr)
  • BKK MTU von 1,60 % auf 1,90 %
  • BKK ZF & Partner von 1,69 % auf 2,10 %

GKV Beitragserhöhungen zum 01. 07. 2024

  • BKK Diakonie von 1,80 % auf 2,69 %
  • BKK Pfaff von 1,40 % auf 1,80 %
  • BKK Pfalz von 1,98 % auf 2,38 %
  • BKK Textilgruppe Hof von 1,30 % auf 2,80 %
  • BKK24 von 1,89 % auf 2,55 %
  • BMW BKK von 0,90 % auf 1,30 %
  • Continentale BKK von 1,60 % auf 2,20 %
  • IKK – Die Innovationskasse von 1,80 % auf 2,30 %
  • vivida bkk von 1,70 % auf 2,49 %

GKV Beitragserhöhungen zum 01. 08. 2024

  • BKK Rieker.RICOSTA.Weisser (eine betriebsbezogene Kasse) von 2,00 % auf 2,90 %
  • BKK Verbund Plus von 1,35 % auf 1,55 %
  • IKK classic von 1,70 % auf 2,19 %
  • KKH von 1,98 % auf 3,28 %
  • Knappschaft von 2,20 % auf 2,70 %
  • mkk – meine Krankenkasse (ex BKK VBU) von 1,80 % auf 2,50 %
  • Pronova BKK von 1,80 % auf 2,40 %

GKV Beitragserhöhungen – Sonderkündigungsrecht und Vergleichsrechner

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages steht Ihnen als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht zu. Diese muss aktiv durch die Neuanmeldung bei einer anderen Krankenkasse ausgeübt werden und wird zum Zeitpunkt der Erhöhung wirksam. Die genaue Regel findet sich im Paragrafen 174 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V.

Erhebt die Krankenkasse nach § 242 Absatz 1 erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren Zusatzbeitragssatz, kann die Kündigung der Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird; Satz 4 gilt entsprechend.

Sozialgesetzbuch V, Paragraf 175, Absatz 4

Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Kasse muss Sie nicht mehr proaktiv informieren, es reicht aus, wenn auf der Webseite der Kasse die Erhöhung bekannt gegeben wird. Diese früher bestehende Verpflichtung hat der Gesetzgeber ausgesetzt. Kümmern Sie sich also nicht selbst, zahlen Sie einfach den höheren Beitrag. Wer also bei der KKH versichert war, zahlt am August (AN+AG) knapp fünfunddreißig Euro mehr und weiß es vielleicht bisher nicht einmal.

Ist die PKV dann eine Option für mich?

So pauschal ist das nicht zu sagen. Wenn Sie jedoch mit Ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen und somit 69.300 € Jahresbruttoeinkommen überschreiten, dann könnten Sie zumindest in die PKV als Angestellte, wenn Sie dieses denn wollten.

Aber. Zum Geld sparen ist und war die PKV nie etwas.

Ein Wechsel sollte gut überlegt sein und auch Betrachtungen zum Alter, der Familienplanung und vieler Faktoren sonst enthalten. Auch wenn bei der GKV noch eventuelle Zusatzversicherungen für mehr Leistung hinzukommen, sollte die reine Beitragsbetrachtung keine Entscheidung in eine oder andere Richtung provozieren.

Mehr dazu finden Sie auch in meinem Leitfaden und auf meiner:

Ein Kommentar

  1. Auch hier kennt die Gier der Krankenkassen kein Maß.
    Ich frage mich nur warum, für die Erhöhung der üppigen Gehälter in den Vorstandsetagen oder für neue Protzbauten?
    Mittlerweile muss man die Krankenkassen in einem Zug mit der Gema, den Rundfunkgebühren und den Stadtverwaltungen nennen.
    Sorry, ich kann leider kein gutes Wort für diese Blutsauger finden.
    Der Bürger wird immer mehr zur Milchkühe des Staates.

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