Guten Tag liebe Leser,
heute Vormittag passierte in einer laufenden Beratung ein Fall, den ich hier darstellen möchte um solche Fälle für die Zukunft zu vermeiden.
Ein von mir bereits in der Privaten Krankenversicherung beratener Kunde wollte nun seinen Antrag stellen und bekam die Antragsunterlagen zugeschickt. Dieser füllte alle entsprechenden Gesundheitsfragen aus und sandte mir diese zu. Da mir hier Zweifel kamen schlug ich vor diese nochmals zu besprechen.
Eine Frage lautet unter anderem::
Findet zurzeit eine Behandlung statt, oder bestehen Gesundheitsstörungen, Beschwerden (…)?
Dazu anschließend ergab sich die Frage:
Haben in den letzen 3 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden?
Beide Fragen wurden durch den Antragsteller verneint. Auf meine Frage ob dann nicht vielleicht doch in den letzten Jahren mal etwas gewesen sei meinte dieser: “Naja, ich war hier und da mal beim Heilpraktiker und ab und zu zwickt es mal im Rücken.”
Auf meine Frage warum er denn die Frage mit nein beantwortet hat sagte er, “ich dachte das sei nicht so wichtig, so ein bisschen mal im Rücken hat doch jeder Mal.”
Natürlich, da hat er sogar recht. Aber hier ist die Frage eindeutig gestellt und somit auch wahrheitsgemäß zu beantworten. Da geht es nicht darum wie wichtig oder unwichtig die Erkrankung eingeschätzt wird, sondern eher darum das der Versicherer das erfährt was er fragt.
Also tun Sie sich, dem Berater und dem Versicherer einen Gefallen und entscheiden nicht selbst was wichtig und was unwichtig ist, denn der Versicherer stellt Fragen bewusst. Ggf. wird er Ihnen ergänzende Unterlagen zur Verfügung stellen, Fragebögen zu senden oder eine Arztanfrage halten (wollen), dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Sonst besteht die Gefahr, dass dieser zurücktritt oder den Vertrag später anfechten möchte. Geregelt sind diese Möglichkeiten in §19 VVG.
Beispiele wie solche Fragen aussehen können finden Sie in meinem Voranfragebogen, den Sie hier herunter laden können.