Zur Tarifeinführung des gemeinsamen Tarifs Gesundheit COMFORT der Bayrischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) und der Union Krankenversicherung (UKV) habe ich einen Kommentar geschrieben und als pdf Datei veröffentlicht. Hier ein Auszug und der Link zur pdf. Finanz-News, 01-2012, zur Tarifeinführung Gesundheit COMFORT der BBKK und UKV
(…) in den letzten Wochen und Monaten gab es eine Reihe von Klarstellungen und Verbesserungen bei vielen Versicherern in der privaten Krankenversicherung. So richtig neue Tarife gab es aber wenige, was verschiedene Gründe hat.
Doch zum 01. 04. 2012 ändert sich das wieder etwas und die Bayrische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK) und die Union Krankenversicherung führen einen neuen Tarif in ihrem Tarifportfolio ein. Es handelt sich um den neuen GESUNDHEIT COMFORT Tarif. Schauen wir uns einmal an, ob der Tarif hält, was der Name uns suggerieren möchte.
Grundlagen:
Dem Tarif (und diesem Kommentar) liegen die folgenden Druckstücke und Bedingungen zu Grunde:
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB/VT), Stand 01. 04. 2012, SAP-Nr. 319366
Tarifbedingungen Gesundheit Comfort 300/ 900/ 1200, Stand 01. 04. 2012, SAP-Nr. 330804
Tarifbedingungen Zahn 1/2/3. Stand 01. 04. 2012, SAP-Nr. 330811, 330812, 330813
Tarifstruktur:
Bei dem neuen Gesundheit Comfort Tarif handelt es sich zunächst einmal um einen so genannten Kompakttarif. Dieser deckt die Bereiche der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlung ab, kann aber durch einen speziellen Baustein für Zahnersatz noch ergänzt werden. Dazu stehen drei verschiedene Tarifbausteine zur Verfügung, welche mit Zahn 1-3 bezeichnet sind. Ein Wechsel zwischen den Bausteinen ist absteigend (von 3 – 1) ohne Gesundheitsprüfung möglich, da dieses eine Verschlechterung der Leistung bedeutet, eine aufsteigender Wechsel bedeutet eine neue Risikoprüfung.
Angeboten wird der Tarif gleichzeitig von der Union Krankenversicherung AG (UKV) und der Bayrischen Beamtenkrankenkasse (BBKK). Wie die bisherigen Tarifwerke auch, muss der Kunde bei Antragstellung entscheiden, bei welchem Risikoträger er versichert sein möchte. Ein Wechsel ist dann während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Beitragsanpassungen und Änderungen der Sterbewahrscheinlichkeit werden jedoch gemeinsam durchgeführt, so dass es fast egal ist bei welchem Unternehmen der Kunde sich versichert hat.
Den vollständigen Bericht finden Sie im Downloadbereich als pdf Datei.
Finanz-News, 01-2012, zur Tarifeinführung Gesundheit COMFORT der BBKK und UKV