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Gesetzliche Krankenkassen plus Zusatzversicherung oder Private Krankenversicherung? Eine nicht ganz einfache Frage

Nicht nur einmal, fast immer in den Beratungen ergibt sich die Frage nach der “anderen” Option. Grund dafür ist der Wunsch nach mehr Leistungen in der eigenen Gesundheitsvorsorge und auf der anderen Seite die Frage nach den Beiträgen die dafür aufgewandt werden müssen,

Dazu wäre zunächst einmal Grundsätzliches zu klären. Unter anderem gehören die folgenden Fragen zwingend dazu:

1.) Welche Leistungsbereiche (ambulant, stationär, zahnärztlich) sollen verbessert werden?

2.) Gibt es konkrete Vorstellungen welche Teilleistungen gewünscht sind?

3.) Besteht bereits eine Familienplanung und ggf. sind Kinder geplant?

1.) Nicht alle Leistungen lassen sich durch eine Zusatzversicherung verbessern. Gerade einige Grundprobleme vieler Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse sind nicht veränderbar. Dazu gehören die Budgetierung der Medikamente, die pauschale Vergütung der ambulant behandelnden Ärzte und auch die Terminvergabe und dergleichen.

Andere Bereiche hingegen lassen sich gut durch private Zusatzversicherungen ausdehnen. So sind Leistungen im Krankenhaus durch eine stationäre Zusatzversicherung (PKZV) so gut absicherbar, dass ein Unterschied zu einem privat Krankenversicherten (fast)nicht zu spüren ist. Mehrkosten durch die Wahl eines gewünschten Krankenhauses, die privatärztliche Wahlleistung (Chefarztbehandlung) oder auch die anschließende Versorgung lassen sich ausgleichen. Auch im zahnärztlichen Bereich sind die Möglichkeiten weit gefächert. Die gesetzliche Versorgung lässt sich durch einige Zusatzoptionen sowohl bei der Zahnbehandlung als auch beim Zahnersatz gut ausweiten.

2.) Um so konkreter die Vorstellungen, um so besser lassen sich die gewünschten Produkte filtern und näher beleuchten. Dennoch sind Teilbereiche wie eine Versorgung mit (besseren, verträglicheren) Medikamenten schlichtweg nicht änderbar. Auch das Modell der Kostenerstattung für einen Kassenpatienten birgt mehr Gefahren als es Vorteile bringt. Im Bereich der Alternativen Medizin und der Versorgung durch Heilpraktiker bieten sich zahllose Möglichkeiten.

3.) Entscheidend ist aber auch die Frage der zukünftigen Familienplanung. Dabei ist auch die Frage zu berücksichtigen, wo die Kinder zukünftig zu versichern sind bzw. ob es einen Anspruch auf einer (beitragsfreie) Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gibt.

Ist ein Leistungsrahmen festgelegt, so stellt sich die Frage mit welcher Variante dieser besser zu erfüllen ist. Ich möchte Ihnen dieses am Beispiel von zwei Kunden erläutern. Beide als Angestellte über der JAEG und somit freiwillig in einer GKV versichert. Beide sind 33 Jahre alt und können sich entweder in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern oder auch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben und den Schutz durch eine Zusatzversicherung aufwerten.

Variante 1, gesetzliche Krankenkasse und Zusatzversicherung für den stationären, zahnärztlichen Bereich

Einige Punkte wie die Heilpraktikerleistung sollen auch mit abgedeckt sein. Dazu werden Zusatzversicherungen benötigt, welche bei einem Versicherer mit sauberem Bedingungswerk mit einer Prämie von 62 EUR (Mann) und ca. 84 EUR bei der Frau zu Buche schlagen.

Welcher Beitrag in der GKV anfällt sehen wir hier. (Werte alle Stand 2011).

Durch den Beitragssatz von 15,5% ergibt sich ein Anteil von 7,3% für den Arbeitgeber und 8,2% für den Arbeitnehmer (7,3+0,9%). Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 1,95%, Kinderlose zahlen weitere 0,25%. Bei der derzeitigen Berechnungsgrundlage (Beitragsbemessungsgrenze) von 3.712,50 EUR ergeben sich folgende, monatliche Zahlungen:

Arbeitgeber 271,01 EUR zzgl. 36,18 EUR für die Pflegepflichtversicherung = 307,20 EUR

Arbeitnehmer: 304,40 EUR zzgl. 45,48 EUR = 349,88 EUR

Dazu kommen auf der Seite des Arbeitnehmers die oben erwähnten Zusatzversicherungen. Weiterhin sind ca. 5-10 EUR nötig, um das geringere Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse auszugleichen.

Der männliche Arbeitnehmer zahlt somit: 349 + 62 + 5 = 416 EUR monatlich

Bei der Frau sind es 349 + 84 + 5 = 438 EUR monatlich

Variante 2: Private Vollkostenversicherung

Bei einem vergleichbaren Tarif (soweit die Leistungen über eine Zusatzversicherung darstellbar sind) und ohne die Mehrleistungen der Vollversicherung hier herausrechnen zu wollen, ergeben sich bei dieser Variante folgende Beiträge:

480 EUR (inkl. Pflegepflichtversicherung) bei dem männlichen Versicherten (Zusatzversicherungen sind keine enthalten)

davon übernimmt der Arbeitgeber 50%, maximal 271 EUR + 50% der Pflegeversicherung

= Arbeitnehmeranteil (Mann) = 240 EUR

dazu kommen noch die anteilige Selbstbeteiligung von knapp 600 EUR pro Jahr, also max. 50 EUR bei vollem ausnutzen

= 480 EUR + 50 EUR = 530 ERU abzgl. AG Anteil -240 EUR = 290 EUR monatlicher Arbeitnehmeranteil

bei der versicherten Frau liegt die Rechnung bei:

= 530 EUR + 50 EUR – 265 EUR = 315 EUR Eigenanteil

Was nicht berücksichtigt wurde:

Auch in der gesetzlichen Krankenkasse fällt eine Art Selbstbeteiligung an. Diese ist aber nicht pauschal zu beziffern, da sich die Eigenanteile aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen. Diese sind neben nicht verordenbaren Medikamenten auch die Rezeptgebühren, Praxisgebühren, Eigenanteile für Heil- oder Hilfsmittel, Krankentransporte etc. Nicht berücksichtigt werden Leistungen für Sehilfen etc. da diese über die Zusatzversicherung gedeckt werden können. Die maximale Grenze für diese Eigenanteile liegt bei 2% des Einkommens pro Jahr (Chronisch kranke bei 1%)

Somit ergeben sich in unserem Fall (Arbeitnehmer über BBG) 891 EUR oder bei 1% 445 EUR Eigenanteil.

Ob nun das eine oder das andere System für die das “bessere” ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Machen Sie sich daher ganz in Ruhe Gedanken, lesen den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung und überlegen sich, was Ihnen an Leistungen wichtig ist.

Mit einem passenden Berater wird es Ihnen zweifelsfrei gelingen, eine fundierte und passende Entscheidung zu treffen.

Weitere Informationen zum Thema:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

Kinderversicherung

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