Auch wenn es nicht direkt etwas mit den Themen private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit oder Vorsorge zu tun hat, indirekt ist es schon etwas was auch Ihren Geldbeutel betreffen kann und daher (und weil ich gestern mehrfach von Kunden gefragt wurde) hier einige Informationen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Gebühren für (Auto-, Immobilien-, Privat-, Konsumenten-) Kredite ab 2004 können zurückgefordert werden
Der Bundesgerichtshof hatte sich bereits im Frühjahr diesen Jahres mit Rückforderungen von Darlehensgebühren beschäftigt, dieses nun in einer Entscheidung vom achten 20. Oktober 2014 erneut klargestellt und präzisiert. Wer also in den Jahren 2004- 2014 bei einer Bank oder Bausparkasse einen Kredit aufgenommen und hierfür Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, dem steht jetzt die Möglichkeit der Rückforderung offen.
In seiner Pressemitteilung Nummer 153/14 schrieb der Bundesgerichtshof am 28.10.2014 folgendes:
“Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Entscheidungen erstmals über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten befunden. Danach begann die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB* i. V. m. § 199 Abs. 1 BGB** für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war.”
Demnach können diese Gebühren für Kredite auch heute noch zurückgefordert werden, da die dreijährige Frist zur Verjährung erst zum 31.12.2014 endet. Daher haben sie noch einige Wochen Zeit, diesen Anspruch rechtmäßig geltend zu machen. Bitte beachten Sie hierzu, dass sie die Verjährung nur durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides, die Einreichung einer Klage oder sonstige hemmende Maßnahmen verhindern können.
Dieser Hinweis ersetzt keine rechtliche Beratung, welche ausschließlich den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist. Daher konsultieren Sie für weitere Fragen und sprechende Geltendmachung bitte einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Wie kommen Sie nun an Ihr Geld?
Zunächst einmal können Sie und dafür sind noch einige Wochen bis zum Jahresende Zeit, die Bank oder Bausparkasse auffordern, Ihnen die unberechtigt gezahlten Gebühren für das Darlehen zurückzuerstatten. Eine solche Aufforderung kann formlos erfolgen und ist an keine speziellen Formulierungen gebunden.
Fordern Sie Ihre Bank daher schriftlich, am besten sofort und unter Fristsetzung auf, Ihnen die zu viel gezahlten Beträge zu erstatten. Denken Sie aber bitte daran, dass wenn die Frist ungenutzt verstreicht es nicht ausreicht ein weiteres Schreiben zusenden, gegebenenfalls werden Sie anwaltliche Hilfe beanspruchen müssen keine Fristen zu versäumen.
Sie können auch gern folgenden Mustertext verwenden:
“Datum:
Kontonummer oder Zeichen:
Rückforderung der ohne Rechtsgrundlage gezahlten Bearbeitungsgebühr für das DarlehenSehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Jahre bei Ihnen einen Darlehensvertrag geschlossen. In diesem wurde mir eine Bearbeitungsgebühr für den Kredit in Höhe von € in Rechnung gestellt, welche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unzulässig ist.
In seinem Urteil vom 13.05.2014 mit Az. XI 402/12 kam der Bundesgerichtshof bereits zu dem Schluss, dass eine Berechnung solcher Gebühren unzulässig sei. Mit den aktuellen Urteilen vom 28.10.2014 mit Az: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 hat sich der BGH nunmehr auch zu den Grundsätzen der Verjährung positioniert. Eine Verjährung beginnt demnach erst mit dem Ablauf des Jahres 2011 und ist damit noch nicht eingetreten.
Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, die oben genannte, unberechtigte Darlehensgebührbinnen der kommenden 14 Tage
zu erstatten. Die Erstattung überweisen Sie bitte auf das folgende Konto:
Kontoinhaber:IBAN: BIC:
Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass ich bei verstreichen dieser Frist rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen werde, und die Kosten notfalls auf dem Klageweg geltend mache. Im Sinne einer kundenfreundlichen Regelung gehe ich jedoch davon aus, dass dieses nicht notwendig sein wird.
Mit freundlichen Grüßen”
Dieses Schreiben können Sie unter dem folgenden Link auch als ausführbare WORD-Datei herunterladen und einfach noch Ihre persönlichen Daten ergänzen.
LINK zum Musterschreiben zur Rückforderung der Darlehensgebühren (KLICK!)
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Eine generelle Aussage, ob für ein solches Klageverfahren notfalls Kostenzusage über die Rechtsschutzversicherung möglich ist, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Das gilt unter anderem eine Rolle, wann der entsprechende Vertrag abgeschlossen wurde und ob Deckung auch für zuvor abgeschlossene Kreditverträge besteht.
Weiterhin ist zum Beispiel bei einer Baufinanzierung wichtig, ihr Rechtsschutzvertrag auch diesen Umfang einschließt und keine Ausschlüsse (zum Beispiel alle Streitigkeiten rund um einen Hausbau) greifen, die eine Leistungspflicht dann ausschließen können.
Daher können sie durchaus mit diesem einfachen Schreiben zunächst einmal selbst versuchen die Bank zur Zahlung zu bewegen, erfahrungsgemäß gibt es eine große Zahl von Instituten die sich auf keine weiteren Klagen einlassen werden, sondern einfach bezahlen. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, ich habe für ein Fahrzeugfinanzierung aus 2006 am Abend des 28.10.2014 die Bank erneut angeschrieben, und zum heutigen Zeitpunkt ist die Erstattung bereits erfolgt. Es hat also nur wenige Tage gedauert und außer einem Schreiben und einer Briefmarke nichts gekostet.
Reicht ein Fax oder muss ich es per Post senden?
Eine Zustellung dieses Schreibens ist an keine Formvorschrift gebunden, daher können Sie dieses auch per Telefax an die Bank senden. Wenn Sie einen schriftlichen Nachweis über die Zustellung benötigen, so wählen Sie die Variante des Einschreibens mit der Post, oder nutzen einen Faxversand mit entsprechender Bestätigung. Eine Zusendung per E-Mail wird in den meisten Fällen nicht ausreichen und erschwert den Beweis des Zuganges.
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag stellt lediglich eine Hilfestellung für die Leser des Blogs und unsere Kunden dar. Es handelt sich um keine Rechtsberatung, diese dürfen nur Anwälte und rechtsberatenden Berufe durchführen. Das Musterschreiben wurde mit größter Sorgfalt erstellt, es kann jedoch keine Haftung übernommen werden.