In der letzten Woche konnten Sie bereits einiges zur dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente lesen. Dabei handelt es sich um die jährliche Anpassung der Rente vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Ist jedoch der Leistungsfall eingetreten, so ist diese Anpassung nicht mehr möglich. Gerade bei Eintritt der Rente in jüngeren Jahren kann das aber schnell zum finanziellen Desaster werden.
Heute mögen 1.500 EUR Rente durchaus ausreichend sein- was aber ist in 10, 15, 20 oder 30 Jahren?
Aus 1.000 EUR Rente werden bei einer Inflationsrate von 2% p.a. in 15 Jahren nur noch 743 EUR (Kaufkraft), in 20 Jahren sind diese dann nur noch 672 EUR wert.
Was kann man aber dagegen tun?
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird neben der vereinbarten, garantierten Rente auch eine Beteiligung an den Überschüssen des Versicherers gezahlt. Diese ist aber abhängig vom Erfolg des Unternehmens, den Kapitalmärkten und der Anlagepolitik und Erträgen aus Kapitalanlagen. Dieses ist zwar “nett”, aber eben nicht garantiert.
Bei einigen Unternehmen gibt es daher vertraglich zugesicherte Rentensteigerungsgarantien. Die so genannte “garantierte Rentensteigerung” kann bei einigen, lange nicht allen, Versicherern vereinbart werden. Diese sichert dann eine vertraglich zugesagte Steigerung der Rente um den vereinbarten Prozentsatz.
Dieses stellt somit einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes dar und ist, auch wenn dafür ein Beitragszuschlag zu zahlen ist, dringend zu empfehlen.