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Fristen und Termine zum Jahreswechsel – Das müssen Sie für die PKV und BU wissen

Auch in diesem Jahr gelten wieder bestimmte Fristen und wichtige Termine für die anstehenden Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung (PKV) und auch bei der Absicherung zur Berufsunfähigkeit. Wie in jedem Jahr bringt der Jahreswechsel in Bezug auf die Beiträge zur Krankenversicherung und auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein neues Eintrittsalter. Das hat zur Folge, dass die Beiträge für den Neuabschluss der oben genannten Verträge ab dem 1. Januar höher sind als in diesem Jahr. Dennoch lässt sich das alte Eintrittsalter durch bestimmte Modelle „retten“.

Wichtige Termine:

15. Dezember: Wie im letzten Jahr auch, haben die Gesellschaften unterschiedliche Termine zur Antragsbearbeitung 2011. Bei den meisten Gesellschaften werden ab dem 15. Dezember keine Risikovoranfragen (RiVo)  mehr bearbeitet. Die Gesellschaften reagieren damit und bearbeiten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Anträge. Haben Sie also eine gesundheitliche Vorgeschichte, welche zu einem Risikozuschlag oder eine Ablehnung führen könnte, so bleibt ihm nur noch die Möglichkeit einen Antrag nach dem Invitatiomodell zu stellen. Das bedeutet im Detail, dass sie keinen verbindlichen Antrag stellen, sondern ein für den Versicherer verbindliches Angebot abfordern. Dieses könnte durchaus bei mehreren Gesellschaften geschehen. Ob es Sinn macht und in welchen Tarifen dieses geschehen soll, besprechen Sie bitte mit Ihrem Berater.

23. Dezember:  Alle Anträge die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei der Gesellschaft eingegangen sind, haben kaum noch eine Chance rechtzeitig bearbeitet und policiert zu werden auch wenn in diesem Jahr bei den meisten Gesellschaften vom 27. Dezember bis zum 30. (bei manchen auch noch am Silvester Vormittag) gearbeitet wird, stehen die Chancen hier eher schlecht. Sollte es gar nicht anders gehen, wird der Berater unter Umständen eine Möglichkeit finden.

Gibt es eine andere Möglichkeit trotzdem noch zu wechseln?

Wer bereits privat krankenversichert ist, und sich für einen anderen Anbieter entschieden hat, für den ist der 31. Dezember ein wichtiges Datum. Bis zum Ablauf des Silvestertages muss nicht nur die Kündigung bei dem bisherigen Versicherer eingegangen seien, viel wichtiger ist die so genannte Folgeversicherungsbestätigung. Erst wenn sie nachweisen, dass ein anderweitiger Versicherungsschutz besteht welche der Versicherungspflicht genügt, wird ihre Kündigung wirksam.

Was kann man tun, um den alten Beitrag zu sichern?

Der Abschluss der privaten Krankenversicherung ist auch zum 1. Januar noch mit dem Eintrittsalter 2011 möglich. Dazu muss eine so genannte Anwartschaft beantragt werden, die das Eintrittsalter für den Monat Dezember konserviert. Dieses gilt nicht bei allen Gesellschaften und nur einen sehr begrenzten Zeitraum. So kann man sich formal erst zum 1. Januar die private Krankenversicherung wechseln oder neu abschließen, aber dennoch mit dem Eintrittsalter aus 2011. Dazu wird für den Monat Dezember eine Anwartschaft abgeschlossen, die kostenpflichtig ist. Je nach Gesellschaft sind dazu etwa 25-33 % (teilweise auch etwas mehr) an einmaligen Beitrag für den Monat Dezember zu zahlen. Dieser Vorteil hat sich jedoch schnell amortisiert. Selbst bei einem Beitragsunterschied von nur 10 € Monat rechnet sich das Modell schnell. Hier eine kleine Beispielrechnung:

Beitrag nach Eintrittalter 2011: 450 EUR

Beitrag ab 2012: 460 EUR, Ersparnis 10 EUR mtl./ 120 EUR im Jahr

Einmalbeitrag für die Anwartschaft: 150 EUR

Wäre unser Kunde selbstständig oder freiberuflich tätig, würde also die Beiträge zur privaten Kranken Versicherung komplett allein zahlen müssen, so hätten sich die 150 € einmal nach 15 Monaten amortisiert. Bei einem Angestellten der noch zur Hälfte vom Arbeitgeber die Beiträge bezahlt bekommt, dauert es dem entsprechend doppelt so lange. Da jedoch die private Versicherung in der Regel über mehrere Jahrzehnte zu bezahlen ist, rechnet sich das Modell dennoch sehr schnell.

Gibt es eine Anwartschaft auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, einen solchen Versicherungsschutz kann man dort nicht beantragen. Jedoch gibt es eine andere Möglichkeit. Es ist durchaus möglich für den Monat Dezember rückwirkend einen Versicherungsschutz zu beantragen, diesen auch voll zu bezahlen, um dadurch ein geringeres Eintrittsalter sicherzustellen. dieses macht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen sind. Zum einen muss klar sein, welcher Versicherungsschutz gewünscht ist und welche Anbieter gewählt werden soll, zum 2. wird es eine wichtige Rolle wie hoch die Beiträge sind. Aber auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es oftmals so, dass die Beiträge ja über mehrere Jahre/Jahrzehnte geleistet werden müssen, daher rechnet sich dieses Modell auch hier sehr häufig. Bei den meisten Gesellschaften ist jedoch so eine Rückdatierung nur unter bestimmten Fristen möglich. So ist es nicht mehr möglich im Februar zum Beispiel einen Antrag mit Beginn 1. Dezember zu stellen. Dieses geht bei den meisten Anbietern nur bis Mitte des Monats, bei einigen bis zum Jahresende.

Bevor sie sich aber jetzt vorschnell zu einem Versichererwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder zu einem übereilten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) entscheiden, beachten Sie bitte die Auswahlkriterien für das jeweilige Produkt. Eine kleine Hilfestellung finden Sie in meinen beiden Leitfäden für die PKV und BU und den jeweiligen Fragebögen mit den Auswahlkriterien.

Weiterführende Links:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)

Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung

Kündigungsvordrucke

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