Es ist schon fast wie “täglich grüßt das Murmeltier”. Focus Money testet mal wieder in einer “Testreihe” die Tarife der privaten Krankenversicherung. In der Ausgabe 39 ging es um “Klassik Tarife”, Ausgabe 41 kannte dann die besten “ausgewogenen Tarife” und nun geht es um den “TopSchutz” in der Ausgabe 43. Die Beihilfetarife werden kann in der Ausgabe 47 getestet.
Dumm nur, das man aus dem letzten Focus Money PKV Test nichts, aber auch gar nichts gelernt hat. Aber was soll’s, auch die Wirtschaftswoche konnte es ja vor kurzem nicht ansatzweise besser.
Noch bevor ich den Focus Money in der Hand hatte, hatte ich vom Testsieger ein Mailing “wie gut man bewertet wurde”. Nicht, das der Tarif NK Bonus der Halleschen schlecht wäre, sicher nicht. Ich bin selbst seit 1998 dort versichert und auf meinen Bedarf passt dieser gut. Dennoch sind die Aussagen aus dem Test mal wieder mehr als fragwürdig. Doch schauen wir einmal im Detail in den Test.
Franke und Bornberg, die meiner Meinung nach eine etwas eigenartige Auffassung von Tests haben, stand hier beratend zur Seite. Im einleitenden Text wird zunächst noch einmal auf die Wichtigkeit der Bonität des Anbieters hingewiesen, weiterhin erwähnt wie wichtig eine dauerhafte Bezahlbarkeit der Privaten Krankenversicherung (PKV) doch ist.
Wie es dann sein kann, das ein Tarif und ein Anbieter wie die Central Krankenversicherung mit einem Tarif “Zweitbester” wird, der schon heute Probleme mit der Beitragsentwicklung hat und knapp 2 Jahre alt ist weiss wohl auch nur der Autor des Tests. Die Central Krankenversicherung hat zahlreiche Tarifschließungen und die Einstellung der Vertriebswege zum Jahreswechsel bekannt gegeben, zeitgleich zweistellige Prämienanpassungen angekündigt. Aber vielleicht rettet der Test im Focus Money ja die Gesellschaft und bringt Massen an Neukunden.
Erstaunlich sind aber noch andere “Ergebnisse” dieses unabhängigen Tests. Da werden die Tarife “Hallesche NK Bonus, Central Vario V212S2, RuV Agil Premium TN0, Debeka PN/PNE und DKV BestMed 5 und der Gothaer MediVita in die Top 6 gewählt.
Da schreibt der Autor zum Siegertarif unter anderem folgendes:
“Der Tarif bietet einen unbefristeten Versicherungsschutz auch bei weltweiten Auslandsaufenthalten.”
Ob der Autor und das Analysehaus lesen können? Schaut man sich die Bedingungen des Tarifs NK Bonus an, so ist dort unter anderem der folgende Text zum Geltungsbereich zu lesen:
Zu § 1 MB/KK 2009
(3) Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, auf weltweite Heilbehandlung.
(4) Die Schweiz wird in allen Bestimmungen den in § 1 (5) MB/KK 2009 genannten Staaten bzw. den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gleichgestellt.
(5) Ein Aufenthalt in einem der unter § 1 (5) MB/KK 2009 genannten Staatenmit einer Dauer von maximal 6 Monaten gilt nicht als Verlegung desgewöhnlichen Aufenthaltes. Für die Berechnung der Dauer eines Aufenthaltes werden vorübergehende Unterbrechungen mit eingerechnet.
Wenn keine Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes vorliegt, besteht Versicherungsschutz gemäß § 1 (4) MB/KK 2009 sowie § 1 (3) der Tarifbedingungen.
(6) In der substitutiven Krankenversicherung erhält die versicherte Person bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen der unter §1 (5) MB/KK 2009 genannten Staaten die volle tarifliche Erstattung. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person den Versicherer spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes darüber informiert. Der Versicherer kann für Staaten, bei denen es regelmäßig zu einer Begrenzung der Leistungen gemäß § 1 (5) MB/KK 2009 kommen würde, einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen. Der Beitragszuschlag wird einmalig angeboten. Lehnt der Versicherungsnehmer für die versicherte Person einen möglichen Beitragszuschlag ab oder informiert der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person den Versicherer über die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes nicht fristgerecht, ist der Versicherer höchstens zu den Leistungen verpflichtet, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.
Ist die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in die in § 1 (5) MB/KK 2009 genannten Staaten nur vorübergehend, wird das Versicherungsverhältnis auf Antrag auch in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt. Die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes beantragt werden.
Bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staatals den in § 1 (5) MB/KK 2009 genannten, gelten ab Beginn des Aufenthaltes § 15 (3) MB/KK 2009 und die zugehörige Tarifbedingung.
Abgesehen davon, das es Anbieter und Tarife mit weitaus besseren Regelungen gibt, werden die zwingenden Voraussetzungen hier nicht ansatzweise erwähnt. Schade, denn für die Personen die dieses wichtig ist, oder beruflich bedingt nicht ausgeschlossen werden kann, wird so eine falsche Vorstellung erzeugt.
Auch die Aussage zu den Hilfsmitteln, “werden in aller Regel vollständig bezahlt”. Richtig ist dabei nur (falls man das meinte) das der Hilfsmittelkatalog umfangreich ist. Es werden eine Reihe von Hilfsmitteln aufgezählt, auch die lebenserhaltenden Hilfsmittel und die Körperersatzstücke sind genannt. Dennoch ist es kein offener Hilfsmittelkatalog, wie auch bei der Debeka (PN/PNE) kein solcher vorhanden ist. Das Erschreckende bei der Debeka sind die recht großen Leistungslücken, die man versucht durch freiwillige Leistungen auszugleichen. Freiwillig heißt aber eben “bekommen oder nicht”. Wie ein solcher Tarif zu den Testsiegern bei den TOPSchutzTarifen kommen kann ist mir schleierhaft. Mehr zu den freiwilligen Leistungen bei der Debeka lesen Sie in der Artikelserie (Freiwillige Leistungen- Artikelserie)
Alles in Allem ist der Test mal wieder der Beweis dafür, dass Journalisten am besten das tun, was Sie können. Dazu gehören bei diesem die Themen Krankenversicherung und Tests sicher nicht. Es wird mal wieder der Eindruck erweckt, es gäbe eine Liste mit Top Tarifen, aus diesem suche ich mir einen aus und bin gut abgesichert. Nicht mal das ist mit den Ergebnissen gegeben. Wer sich auf diese Tests verlässt, seine persönlichen Auswahlkriterien nicht haargenau festlegt und in einer Beratung die Vor- und Nachteile der einzelnen Tarife und Modelle erklärt bekommt, wird kurz- oder langfristig nicht zufrieden sein können. Die Auswahl des richtigen Tarifs für die private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung. Dazu sind Tests eher ungeeignet, da diese niemals die persönlichen Bedürfnisse abbilden können.
Was können Sie nun bei der Auswahl tun?
Finden Sie sich zuerst damit ab, dass es den “besten Tarif” nicht geben kann. Es ist vollkommen irrig zu glauben, ein Test oder ein Berater können den besten Tarif empfehlen. Es geht immer darum den passenden Tarif zu finden, mit en Einschränkungen zu leben und sich klar zu machen wo die Lücken liegen.
Beantworten Sie für sich zunächst selbst den Fragebogen zu den Auswahlkriterien der geeigneten Privaten Krankenversicherung (PKV)
Dann suchen Sie sich bitte einen spezialisierten Berater und besprechen mit diesem den Fragebogen, die Auswahlkriterien und die daraus resultierenden (finanziellen) Folgen.
Erst jetzt geht es an die Ausschreibung, Voranfragen und die Entscheidung welcher Tarif wie versicherbar ist.
ich stimme den ausführungen des autors grundsätzlich zu. allerdings muss man an dieser stelle auch erwähnen, dass der beitrag von focus vor gut einem jahr erschienen ist und das focus magazin und auch “franke und bornberg” nicht in die zukunft schauen können.
man muss sich aber schon wundern, dass die daten von “f&b” so schnell ihre validität verlieren konnten.
Guten Tag,
wie kommen Sie auf “ein Jahr alt” ? Das ist der Test in der aktuellen Ausgabe der Focus Money Zeitschrift.