Bereits in der Ausgabe 40/2009 hat FocusMoney versuchte die Komforttarife der Privaten Krankenversicherung zu testen. Bereits da hatte ich in meiner Ausarbeitung (LINK) recht deutlich dargestellt, warum der Test nicht zu gebrauchen ist und mehr schadet als er bringt. Auch hier im Blog konnten Sie dieses bereits nachlesen.
Als Grundlage hatte ich den Chefredakteur Hr. Pöpsel angeschrieben und meine Bedenken geäußert. Leider ohne jedwede Reaktion, geschweige denn einer Stellungnahme. Doch nun ist mir auch fast klar warum. In der gestern erschienenen Ausgabe 43/2009 veröffentlicht man nun den 2. Teil unter der Überschrift “PATIENT ERSTER KLASSE”. Also sollen hier augenscheinlich nun wohl die besten Tarife getestet werden, also mehr als Komfortschutz.
FocusMoney schreibt dazu im Text:
“… und welche Tarife die besten Leistungen zu bezahlbaren Preisen bieten, erfahren Sie auf den folgenden Seiten- …”
Erstaunlich das einerseits von besten Tarifen die Rede ist, andererseits aber geschrieben steht es gäbe in der Ausgabe 45/2009, also in 2 Wochen einen weiteren Test der Serie, die “Top-Schutz Tarife”. Heute meint man nur die “Ausgewogenen Tarife bei bezahlbarem Schutz für hohe Leistungen” zu testen.
Auch in diesem zweiten Test hat man es anscheinend nicht geschafft, oder vielleicht einfach keine aktuelle Software gefunden, die Prämien aktuell zu halten. Bei dem “Testsieger” der AXA ist hier die alte Prämie enthalten. Die Anpassung per 2010 hat man “vergessen” und nicht mal erwähnt das es eine solche gibt. Damit Sie es aber wissen: Die neuen Prämien der Axa in der dort getesteten Kombination liegt bei Männern bei 299,29 EUR (also immerhin +17,44 EUR oder +6,1% aus den Ursprungsbeitrag) oder bei den Frauen bei 430,52 EUR (+27,32 EUR oder 6,77%).
Bei einer Gewichtung von 40% für den Beitrag (40% Leistung und 20% Finanzstärke) ergeben sich hier schon anschauliche Verschiebungen. Da der Anbieter unter Rang 5 zum Beispiel nicht anpasst, sollte der auf 3 kommen, wenn es “richtige” Zahlen wären. Ich hatte nicht erwartet das man alle neuen Prämien kennt, aber ein Hinweis auf die Anpassungen wäre schon hilfreich gewesen.
Erstaunlich ist auch die Beschreibung des “Testsiegers”. Da schreibt doch FocusMoney
“in der Regel nicht nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung, sondern bei vorheriger Zusage auch darüber hinaus”
Komisch, bei Zusage… bekomme ich die? Was ist wenn nicht und wie verträgt sich das mit der Aussage in den Bedingungen die da lautet:
Nr. 10 Gebührenordnungen
Als Leistungen der Heilbehandlung gelten die in den jeweils gültigen Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und Hebammen sowie Gebührenverzeichnissen für Heilpraktiker aufgeführten Positionen, die dem Grunde nach erstattungspflichtig sind. Diese werden bis zu den in oben genannten Gebührenordnungen bzw. Gebührenverzeichnissen festgelegten Höchstsätzen erstattet, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht. Nicht erstattet werden Mehrkosten, die durch eine abweichende Honorarvereinbarung entstanden sind, es sei denn, der Versicherer hat solche Mehrkosten vor Beginn der Behandlung schriftlich als erstattungsfähig anerkannt.
Nur für den Stationären Bereich gibt es eine Erweiterung, auch nur dann wenn es um persönlich vom Chefarzt erbrachte Leistungen geht.
(2) Stationäre Heilbehandlung
In Erweiterung der Nr. 10 TB 2009 “Gebührenordnungen” werden für vom liquidationsberechtigtem Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen im tariflichen Rahmen auch ohne vorherige Zusage Kosten bis zum 5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte erstattet, wenn eine rechtsgültige, individuelle “abweichende Vereinbarung” gemäß § 2 der Gebührenordnung für Ärzte getroffen wurde.
Hier werden nicht nur nicht ganz richtige, sondern falsche Aussagen getroffen. Wie Sie oben in den Bedingungen nachlesen können sind die Regelungen etwas anders. Auch hebt FocusMoney in seinem Test auf der Seite 72 (gelber Kasten) die Vorzüge des Testsiegers hervor. Das schreibt man:
“Dort werden vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen sogar bis zum 5fachen Satz erstattet.”
Dumm nur, das der zweite im Test und sogar der Anbieter auf Rang 7 gar keine Beschränkungen enthält und einfach “über den 3,5 fachen Satz hinaus leistet”. Warum dann die Einschränkung auf den fünffachen Satz positiv sein soll ist mir nicht klar.
Nicht erwähnt werden auch die Preis- Leistungsverzeichnisse bei Zahnersatz etc. So kann sich die Erstattung von augenscheinlichen 75% auch auf unter 50% entwickeln, aber das scheint FocusMoney nicht so sehr zu interessieren.
Weiterhin werden hier angebliche Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Kann mir FocusMoney erklären wie wahrscheinlich es ist, das ich krank werde oder nicht? Kann mir der Autor oder das Beratungsunternehmen erklären wann und ob ich jemals einen Rollstuhl, ein Hilfsmittel oder sonstige Leistungen brauche? Natürlich ist es statistisch erwiesen das nur jeder X-te Versicherte in seinem Leben einen Rollstuhl braucht. Aber nur weil die Wahrscheinlichkeit klein ist, verzichte ich da auch auf den Schutz?
Alles in Allem will und werde ich hier nicht jedes Detail dieses fragwürdigen Test kommentieren, aber lesen Sie selbst, machen sich ein Bild und schauen das die für Sie wichtigen Kriterien erfüllt werden. Das sind definitiv nicht die hier genannten, denn es fehlen einige wichtige und andere sind derart eigenartig wenn nicht falsch dargestellt. Nunja, man möge sich fragen wessen und welches Interesse dahinter steht.
Informationen zum Weiterlesen:
Auswahlkriterien zur PKV (LINK)
Kommentar zum ersten Teil des Tests in Ausgabe 40/2009 (LINK)