In einem aktuellen Artikel mit dem oben genannten Titel beschreibt der Spiegel online Fragen und Szenerien bei der Absicherung von Berufsunfähigkeit durch eine entsprechende Versicherung. Dabei geht es zum einen um das Thema der “vorvertraglichen Anzeigepflicht” und weiterhin um das Vorgehen bei der Leistungsabwicklung. Gerade bei der Absicherung gegen finanzielle Folgen der Berufsunfähigkeit geht es darum, die Fragen des Versicherers genau und vorallem richtig zu beantworten.
Es geht eben nicht um die eigene Wahrnehmung “bin ich gesund” oder fühle ich mich so, sondern um konkrete Fragen und damit zu gebende konkrete Antworten. Hierbei sollte sich der Antragsteller wenn möglich professioneller Hilfe bedienen. Auch Bagatellerkrankungen sind anzugeben, wenn danach gefragt wird und die Fragen so formuliert sind, das diese Angaben zu machen sind. Oftmals herrscht leider die Meinung vor “Wenn ich Medikamente nehme, bin ich doch gesund“. Dieses ist aber gerade ein Trugschluss. Die Fragen in den Anträgen sind unterschiedlich gestellt und so ist es durchaus möglich bei einem Unternehmen Angaben nicht, bei einem anderen aber schon machen zu müssen.
Was muss ich beachten?
Lesen Sie die Fragen genau durch. Beachten Sie die genauen Formulierungen und Worte wie “z. Bsp.” oder “beispielsweise”, das kann eine entscheidende Bedeutung bei der Beantwortung haben, hier ein Beispiel aus der Praxis. Im Antrag der Europa Lebensversicherung heisst es:
Es geht also keinesfalls nur um die “schweren” Erkrankungen. Auch ein Sodbrennen ist eine angabepflichtige Erkrankung und muss somit in der Frage c mit JA beantwortet und erläutert werden. Dabei ist es dem Versicherer zu überlassen, ob und wie er die Erkrankung als risikorelevant bewertet. Nicht der Antragsteller hat die Aufgabe zu entscheiden was wichtig ist, der Vermittler schon gar nicht, sondern der Risikoprüfer des Versicherers.
In einer weiteren Frage (ebenfalls Europa) heisst es dann:
Auch hier sind viele Varianten von Symptomen und Beschwerden möglich, die in den Bereich und somit die Anzeigepflicht der Frage fallen. Daher gilt es auch hier, oder gerade hier, möglichst genau zu antworten und nichts zu vergessen. Dabei geht es gerade bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen auch hier oftmals um unterschiedliche Wahrnehmung. Zu beachten ist hier auch in dieser Frage wieder der Hinweis “z. Bsp.”, wodurch es keine abschließende Aufzählung ist.
Was passiert nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit?
Zunächst einmal wird der Versicherer im Leistungsfall seine Fragen formulieren und entsprechende Fragebögen versenden. Eine Prüfung der Anzeigepflichtverletzung findet routinemäßig statt und genau das erwartet man auch von einem Versicherer. Nicht nur das die (berechtigten) Leistungen erbracht werden sollen und müssen, so ist es Aufgabe des Versicherers auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren und somit die Prämien aller bezahlbar zu halten.
Doch es ist keineswegs so, wie oftmals und gern in den Medien bekannt gemacht, das die “bösen” Versicherer nicht leisten wollen und alles dran setzen, das zu verzögern. Mein Kollege Matthias Helberg hat in seinem Blogbeitrag “BU Rente bekommen, hier klappt es” rechts ausführlich und belegt aufgezeigt, welche Leistungen wann und wie in realen Leistungsfällen erbracht wurden.
Worauf ist im Leistungsfall zu achten?
Wichtig ist auch hier eine professionelle Unterstützung und eine genaue Vorbereitung der Antragstellung. Hr. Helberg für seine und ich für meine Kunden übernehmen das gern und helfen im Leistungsfall bei der Durchsetzung der Leistungen. Dabei gilt es insbesondere die Fragebögen vollständig und korrekt auszufüllen, nichts zu vergessen und die Unterlagen komplett einzureichen um die Leistungsprüfung nicht zu verzögern.
Oftmals geht es gerade bei Fragen ob es denn nun 50% und mehr sind, oder ob eine entsprechende Umorganisation oder Verweisung möglich ist um Feinheiten und die korrekte und richtige Darstellung. Ist dieses gut geplant, so steht einer zügigen Leistungsprüfung nichts im Wege. Auch aus einem anderen Grund ist eine professionelle Unterstützung wichtig: Wer berufsunfähig ist, der hat neben der oftmals physischen gesundheitlichen Einschränkungen auch noch mit persönlichen und vielleicht sogar finanziellen Problemen zu kämpfen und oftmals weder die Zeit noch das Wissen sich hier entsprechend professionell in eine Leistungsprüfung einzubringen.
Das ist einer der Gründe, warum Ihr Versicherungsmakler, der rechtlich eindeutig auf Ihrer Seite steht, auch im Leistungsfall für Sie einsetzt.
Hallo Herr Hennig,
schönen Dank auch hier für die Erwähnung.
Wünsche gute Geschäfte!
Herzliche Grüße
Matthias Helberg