(LUH) Ich hatte bereits zu dem Thema “Freiwillige Leistungen” einiges an Blogbeiträgen geschrieben.
Eine häufige Frage und in vielen bunten Prospekten und Werbebroschüren hervorgehoben, betrifft die Leistungen bei Impfungen.
Zunächst einmal schauen wir auch hier in die entsprechenden Musterbedingungen zur Privaten Krankenversicherung, die so genannten MB/KK. Dort regelt der §1, Abs. 2 was der versicherte Leistungsfall ist:
(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
Daraus ist zunächst erstmal zu entnehmen… eine Impfung gehört nicht dazu. Warum? Weil diese eben keine Krankheit ist, auch keine Unfallfolge und diese somit auch keine medizinisch notwendige Behandlung auslöst.
Dennoch leisten die Versicherer die Kosten solcher Behandlungen nach deren Tarifbedingungen in unterschiedlichem Umfang. Im Folgenden drei Beispiele:
b) Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von 15 Jahren und allgemeine Schutzimpfungen,
Impfungen werden geleistet, aber eben keine Erstattung für Auslandsreisen und beruflich bedingte Auslandsaufenthalte.
1.8 Schutzimpfungen
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) jeweils empfohlenen Einzel- und Mehrfachimpfungen bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.
Bei Jugendlichen ab Beginn des 16. Lebensjahres und Erwachsenen sind die Aufwendungen für Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Tollwut, Polimyelitis sowie Zeckenschutzimpfungen erstattungsfähig.
Hier eine erweiterte Leistung. Bei Erwachsenden ähnlich wie in dem ersten Beispiel aber noch detaillierter klargestellt.
2 Schutzimpfungen
Aufwendungen für medizinisch notwenige Schutzimpfungen inkl. solcher wegen beruflicher Tätigkeit und Reiseimpfungen werden ersetzt -zu 100%
Und nun die umfangreichste Aufzählung der Beispiele, auch wenn sich hierbei generell eine andere Frage stellt.
Müssen solche Behandlungen bezahlt werden? Ist ein Versicherer dazu verpflichtet die (privat oder beruflich veranlassten) Impfungen des Einzelnen zu bezahlen? Gehört dieses in den Leistungsumfang eines Krankenversicherers?
Klar gibt es jetzt die, die meinen “das verhindert ja Krankheiten” und JA, dem stimme ich sogar zu. Jedoch muss hierbei auch das Kostenrisiko beachtet werden.
Da gibt es Unternehmen und Tarife die nicht einmal annähernd den Schutz bei (teuren) Hilfsmitteln regeln. Welche die meinen 620 EUR für einen Rollstuhl sind genug. Aber dennoch wird bei der Auswahl des PKV Tarifes nicht darauf, sondern eher auf Impfungen und Vorsorgeleistungen oder die Erstattung bei Brillen geschaut.
Eine Impfung kann sich sicher problemlos aus eigener Tasche zahlen, insbesondere wenn ich in den Urlaub fahre wird hier das Geld für die Impfung “auch noch drin” sein. Aber ein Hilfsmittel, teure Behandlungen bei Logopäden oder sonstige, nicht planbare (Kosten-) Risiken sicher nicht.
Daher ist eine Leistungen beim Impfungen sicher “nice to have” wie man so neudeutsch sagt, aber sicher kein Auswahlkriterium für eine/ die PKV.
Weiterführende Informationen:
Muss eine PKV die Kosten für Grippeschutz- und Tetanusimpfung übernehmen ohne auf den Eigenbehalt zurückzugreifen ?
Hallo Hr. Krüger,
NEIN, muss diese nicht. Es sei denn es gibt entsprechende Zusagen und Vereinbarungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder dem Tarif.