Neben vielen anderen Leistungsbereichen in der privaten Krankenversicherung ist der Bereich der stationären Versorgung mit Abstand einer der kostenintensivsten Positionen. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse lassen sich hier die Leistungen je nach persönlichem Bedarf und persönlichen Vorlieben selbst zusammenstellen. Dabei geht es zum einen um eine andere Behandlung, die so genannte Chefarzt- oder Privatarztbehandlung und zum anderen um die Art der Unterbringung. Bevor wir uns aber mit den unterschiedlichen Möglichkeiten beschäftigen, schauen wir uns zunächst einmal die Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten im Krankenhaus an.
Welches Zimmer bekommt ein gesetzlich Versicherter (ohne private Zusatzversicherung)?
Ganz pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten, denn dieses ist auch von der Ausstattung und den Möglichkeiten des Krankenhauses abhängig. Entscheidend ist aber dabei, dass es bei der sogenannten Regelversorgung ausschließlich nach medizinischem Bedarf und den Möglichkeiten des Krankenhauses geht. Oftmals haben viele neue (oder renovierte) Kliniken heute drei unterschiedliche „Kategorien“ der Zimmer. Nehmen wir als Beispiel das SANA Krankenhaus hier in Bergen, also direkt bei mir um die Ecke. In diesem relativ neuen Krankenhaus gibt es folgende Zimmerkategorien.
Zunächst einmal die Mehrbettzimmer. In diesen Zimmern befinden sich oftmals drei, vier oder maximal 5 Betten und diese Zimmer stellen die Standardkategorie und damit die so genannte Regelleistung dar. Wenn ich also als gesetzlich Krankenversicherter (oder als privat Versicherter mit einem Versicherungsumfang der ausschließlich Regelleistungen enthält) in diese Klinik eingeliefert werde, so komme ich in ein freies Zimmer. Wie viele Betten (und damit Zimmergenossen) ist tatsächlich habe, ist nicht vorher zu planen. Es kann also durchaus sein, dass der Patient mit 2 aber eben auch mit weiteren 4 Personen im Zimmer liegt.
Nächste Stufe, das Zweibettzimmer: wenn Sie stattdessen einen so genannten „Wahlleistungsvertrag“ mit dem Krankenhaus abschließen, so können Sie sich gegen eine entsprechende Zuzahlung das Zweibettzimmer erkaufen. Je nach Klinik und Ausstattung erhalten Sie damit eine garantierte Unterbringung mit maximal einem weiteren Patienten und oftmals weitere Zusatzleistungen wie Telefon, Fernsehen ohne Zusatzkosten, Handtücher, Kaffee und Kuchen und zum Beispiel kostenfreies parken. Welche Leistungen genau enthalten sind, erfragen Sie bitte bei dem entsprechenden Krankenhaus. Die Kosten für so eine Versorgung sind auch hier je nach Klinik unterschiedlich. Diese beginnen bei ca. 40 € pro Tag und variieren je nach Lage und Ausstattung des Hauses bis zu 60 € pro Tag.
Maximal mögliche Wahlleistung, das Einbettzimmer: Wenn Sie lieber allein in einem Zimmer liegen möchten, so können Sie anstatt der Wahl Leistung 2 Bett-auch das Einbettzimmer wählen. Bietet eine Klinik eine solche Versorgung nicht an, Sie möchten diese aber dennoch haben, so ist es oftmals möglich ein Zweibettzimmer ohne Billigung des 2. Bettes zu buchen. Die Kosten für die Einbettzimmer Versorgung variieren zwischen 50 und 120 € pro Tag.
Aber das Krankenhaus hat doch sowieso Zweibettzimmer?
Natürlich können Sie auch als gesetzlich Krankenversicherter oder als Privatversicherter mit Regelleistungen in den Genuss eines Zweibettzimmers kommen. Wenn die Klinik gerade ein Zweibettzimmer verfügbar hat, so „bewohnen sie dieses“ auch ohne weitere Zusatzkosten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie keinerlei Anspruch auf den Verbleib in einem solchen Zimmer haben. Wird zum Beispiel am nächsten Tag ein Patient eingeliefert, der diese Wahlleistung bezahlt, so bekommt der das Zweibettzimmer und sie werden gegebenenfalls verlegt. Ein Anspruch auf die entsprechende Versorgung besteht nur dann, wenn sie dieses vertraglich vereinbart haben und dafür zahlen.
Auch Zusatzleistungen wie oben beschrieben stehen Ihnen nur dann zu, wenn Sie die entsprechende Leistung bezahlen. Daher kann es durchaus vorkommen, dass sie erst in einem Zweibettzimmer liegen und später bei steigender Belegung des Krankenhauses oder schlechtere Verfügbarkeit in ein Zimmer mit 3, 4 oder gar 5 Patienten wechseln müssen.
Braucht man tatsächlich ein Einbettzimmer?
Das ist doch langweilig!
Dieses Argument begegnet mir in der täglichen Beratungspraxis oftmals. Da wird als Argument angeführt, es wäre doch viel schöner nicht alleine in einem Zimmer liegen zu müssen, viel angenehmer wäre es doch sich mit jemanden unterhalten zu können. Genauso habe ich vor 15 Jahren auch noch gedacht und war mir nicht bewusst wie angenehm und wichtig ein solches Einbettzimmer sein kann. Nachdem ich vor mehr als 10 Jahren einen recht schweren Autounfall hatte, verbrachte ich viele Wochen in verschiedenen Kliniken. Gerade weil ich eben nicht an „einfachen Erkrankungen“ litt, wollte ich einfach nur meine Ruhe. Nicht dass ich glaube, meine Heilung hinge davon ab wer neben mir liegt, dennoch ist es mehr als angenehm und fördert die Genesung sicherlich. Der große Nachteil bei einem Zweibettzimmer ist eben, dass sie eine 50:50 Chance haben mit jemandem passenden zusammenzulegen. Auch aus anderen Gründen kann es durchaus interessant und nützlich sein, allein in seinem Zimmer zu liegen. Ich konnte Besuch empfangen, wann ich das wollte, Freunde konnten auch mal länger bleiben, ohne dass sich jemand beschwert hat und man kann tun und lassen, was man will. Gerade nach Operationen und damit zusammenhängenden Narkosen schlief ich oftmals den ganzen Tag, war dafür aber in der Nacht hellwach. Mit jemandem anders im Zimmer ist es nicht nur unhöflich, sondern auch vielfach nicht gewünscht, den Fernseher nachts noch einmal an zu machen.
Viele meiner Kunden (Angestellte in höheren Positionen, oder Selbstständige und Freiberufler) wollen oder müssen sich um einige berufliche Dinge kümmern, auch wenn diese im Krankenhaus liegen. Dabei gibt es ja auch Erkrankungen und Diagnosen, die nicht zwingend dazu führen, dass man nichts tun kann oder will. Oftmals ist es gerade bei Knochenbrüchen und entsprechenden Operationen ja so, dass man nach kurzer Zeit sich fit fühlt, aber vielleicht nicht aufstehen darf und das Krankenhaus schon gar nicht verlassen. Dennoch spricht ja nichts dagegen einige Telefonate zu führen, vielleicht Mitarbeitern entsprechende Anweisungen zu geben, oder einfach nach dem Stand der Dinge zu fragen. Ein anderer meiner Kunden erzählte mir neulich, dass er aufgrund einer Operation jetzt noch mindestens 10 Tage mit seinem operierten Bein hier im Bett liegen müsste, dennoch aber täglich mit seiner Mitarbeiterin telefoniert, um einige berufliche Dinge zu besprechen. Gerade hier sei ihm ein Einzelzimmer besonders wichtig, denn wer will schon das der Zimmernachbar solche Telefonate mitbekommt. Weiterhin berichtete mir dieser Kunde, auch er würde sich gestört fühlen, wenn in einem Zweibettzimmer der Bettnachbar ständig telefonieren würde und damit in einfach nur „nerven“ würde. Gerade in solchen Fällen ist es nicht nur angenehm, sondern mehr als hilfreich ein Einbettzimmer nutzen zu können.
Kann ich die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer nicht auch selber tragen?
Natürlich kann auch derjenige, der keinen Tarif mit Erstattung der Wahlleistung für das Zweibett- oder Einbettzimmer hat, eine solche Versorgung in Anspruch nehmen, wenn er diese dann selber zahlt. Das Problem dabei besteht ausschließlich darin, dass ja niemand weiß, ob und wie lange er in ein Krankenhaus muss. Für einen kurzen Aufenthalt von wenigen Tagen ist es sicherlich kein Problem, die Kosten selber zu übernehmen. Wer hingegen, wie ich damals, einige Monate in diversen Kliniken verbringt, wird schnell auch an seine finanziellen Grenzen stoßen. Das passiert besonders dann, wenn krankheitsbedingt sowieso schon finanzielle Einbußen erfolgt sind.
Bei einer Knie- oder Schulteroperation kann es durchaus passieren, dass 3 Wochen Klinikaufenthalt in einem Einbettzimmer deutlich mehr als 3000 € Kosten verursachen und die müssen natürlich erst einmal da sein. Viele Tarife der privaten Krankenversicherung (egal ob Vollversicherung oder ergänzender Schutz zur gesetzlichen Krankenkasse) bieten daher einen entsprechenden Schutz an. Die Wahlleistungen selber lässt sich über einen Zusatztarif versichern, meist im Zusammenhang mit einer privatärztlichen oder Chefarztbehandlung und die Unterbringung allein könnte auch durch ein Krankenhaustagegeld abgesichert werden. Bitte beachten Sie dazu auch meinen Artikel zu den Hintergründen der Wahlleistung und des Krankenhaustagegeldes.
Fazit:
Sie sehen schon, es gibt ganz viele unterschiedliche Möglichkeiten der stationären Versorgung. Dabei handelt es sich bei der Frage „in welchem Zimmer ich liege“ sicherlich nicht um einer Frage der Qualität der Versorgung, dennoch ist es für viele meiner Kunden extrem wichtig, eben nicht in einem mehr Bettzimmer mit vier anderen zu liegen. Eine solche Absicherung ist eine typische „Komfortleistung“ und wertet den gewünschten Versicherungsschutz entsprechend auf. Egal ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, und diese Leistung damit über eine private Zusatzversicherung erwerben können, oder aber ob ihr voll Versicherungstarif in der PKV eine solche Leistung abdeckt. Wenn Sie also bei der Auswahl Ihrer privaten Krankenversicherung sind, so berücksichtigen Sie nicht nur die Leistungen der ambulanten und zahnärztlichen Versorgung, sondern machen sich speziell Gedanken zu der Unterbringung im Krankenhaus. Glauben Sie mir, wenn sie lange im Krankenhaus verbringen werden sie für diesen Tipp sehr dankbar sein. Nicht dass ich glaube, dass sie schneller gesund werden, nur weil sie im Einbettzimmer liegen, aber es ist manchmal angenehmer seine Ruhe zu haben, gerade wenn man krank ist.
Hallo Herr Henning,
mal wieder ein super Beitrag von Ihnen.
In meiner Klinik um die Ecke (Helios-Klinik Borna) kostet das Zweibettzimmer 83,- Euro pro Nacht und das Einbettzimmer sogar 150,- Euro pro Nacht!
MfG
EDIT (SH)
hier die Ausstattungen für die Preise:
Komfort und Service
Ihre Unterbringung
· Ein- oder Zweibettzimmer mit komfortabler Ausstattung
· Komfortables Badezimmer
· Haartrockner
· Bademantel sowie Dusch- und
Handtücher
· Auswahl an Pflegeprodukten
· Minibar und Safe
Kulinarische Extras
· Auswahl an alkoholfreien Getränken
· Täglich frische Obstauswahl
· Täglich abwechslungsreiche
und individuelle Menüauswahl
Kommunikation
· Kaffee und Kuchenauswahl
· Telefon und Farb-TV ohne Grundgebühr
· DVD-Player
· Kostenfreie Nutzung unseres
Faxgerätes
· Tageszeitung/Zeitschriften · Schreibset
· Internetzugang

Quelle:
guten tag herr hennig, ihren beitrag finde ich sehr gut. nun hat sich im fall des neuen schwarzwald-baar-klinikums in villingen-schwenningen folgende situation ergeben: 2-bett-zimmer sind dort standard, also regelversorgung. die zuzahlung fuer das einzelzimmer betraegt 120 euro/tag.
die zusatzversicherung meiner eltern wurde fuer 2-bettzimmer plus chefarztbehandlung abgeschlossen. da meine eltern beide ueber 80 jahre alt sind (mein vater ist krebspatient), brauchen sie nun einzelzimmer. die zusatzversicherung lehnt die kostenuebernahme, auch anteilig, ab. auch eine aufstockung der versicherung – mit unterbringung im einzelzimmer- lehnen sie ab. gibt es hier bereits erfahrungen anderer klienten? auch in anderen kliniken ist die unterbringung in 2-bettzimmern, teilweise sogar einzelzimmern, mittlerweile regelleistung. muesste der versicherer sich da nicht mit dem leistungsspektrum anpassen?
mfg, susanne
Guten Tag Herr Hennig,
ich befasse mich schon seit geraumer Zeit mit dem Thema der zusätzlichen Abrechenbarkeit von Zweibettzimmern.
Bei meinen Recherchen stoße ich immer wieder auf den Begriff “Regelleistungsstandard”. Dieser erlaubt (wie Sie in Ihrem Artikel beschreiben), wenn der Regelleistungsstandard einer Klinik das Mehrbettzimmer darstellt (mehr als Zwei Patienten in einem Zimmer), ist es der Klinik erlaubt, Zusatzleistungen für Zweibettzimmer abzurechnen.
Das klingt plausibel und ist nachvollziehbar. Nur stellt sich für mich die Frage, wie sich der Regelleistungsstandard definiert?
Aus reiner Logik könnte man davon ausgehen, dass >50% der aufgestellten Betten den Regelleistungsstandard darstellen. Oder >50% der Patientenzimmer? Oder ist diese Definition eher schwammig und im Einzelfall zu regeln?
Das sind lediglich Gedanken und ich finde keinen passenden Gesetzestext bzw. kein passendes Urteil dazu. Hätten Sie diesbezüglich Informationen?
Danke und freundliche Grüße
Johannes Terlau
Habe ich als Apnoe Patient,mit Gebrauch einer Schlafmaske,bei einem Klinikaufenthalt,Anspruch auf ein EZ?(nach meiner Herz O P war das der Fall)
Danke für Ihre Antwort
M.f.G. Volker Ide
Guten Tag,
das hängt davon ab, welche Leistungen ihre Zusatzversicherung oder PKV enthält, oder ob es med. zwingend erforderlich ist. Eine generelle Aussage kann man hierzu nicht machen.
Guten Tag Herr Henning,
Ich habe eine zusatzversicherung mit 2 bettzimmer Unterbringung, das habe ich auch bei der Anmeldung/Aufnahme im krankenhaus angegeben. Nach 2 Stunden wartezeit da mein zimmer angeblich noch nicht frei sein sollte würde ich in einem 1 bettzimmer untergebracht…
Jetzt habe ich ein Abrechnung bekommen und da haben die den Nacht vor der OP als 2 bettzimmer berechnet und die Tagen nach der OP als 1 bettzimmer. Dürfen die das? Ich habe ja nicht gefragt um das 1 bettzimmer.
Danke für Ihre Antwort
M.f.G. Patricia van der Velden
Hallo,
wir dürfen wir als Makler (zu recht) keinerlei Beratung in individuellen Steuer- oder Rechtsfragen geben. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Danke
Guten Tag, wenn ich mir im Krankenhaus als Kassenpatient die Wahlleistung 2Bettzimmer einkaufe, darf dann die gesetzliche Krankenkasse trotzdem noch die Zuzahlung 10€/Tag für den Aufenthalt verlangen obwohl sie ja Kosten sparen,da ich ja mein Zimmer selbst bezahle?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ja, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Grundleistungen werden ja durch die Kasse bezahlt
Hallo,
ist es zulaessig, dass ich die Wahlleisung “1-Bettzimmer” nur erhalte, wenn ich gleichzeitig die Wahlleistung “Chefarzt” buche? Also beide Walleistungen nur zusammen vergeben werden.
Mit freundlichen Gruessen
Hallo Hr. Schaar,
meinen Sie vom Krankenhaus? Die Klinik kann einen Vertrag mit Ihnen schließen. Erlaubt diese hier nur die Kombi, werden Sie als “Kunde” kaum etwas dagegen tun können.
Warum wird die Wahlleistung 2- Bett Zimmer nach Tagen und nicht nach verbrachten Nächte , wie im Hotel abgerechnet ?
1. Tag Einweisung und OP, kein Frühstück und keine Mittagaessen
2. Tag um 11.00 Uhr Entlassung kein Mittagessen und Abendessen
Trotdem wurde volle 2 Tage a 70. 00 € abgerechnet.
Die Dusche konnte aufgrunf der OP nicht benutzt werden.
freundliche Grüße
Guten Tag,
ist die Frage ernst gemeint?
1. Tag, Pflegeleistungen aufgrund OP Vorbereitung
2. Tag, Pflegeleistungen (von 0:01- zur Entlassung).
Natürlich müssen die berechnet werden.
Zahlen Sie im Hotel auch weniger, falls Sie nicht duschen?