Sie sind beruflich erfolgreich und nutzen die Chance eines Auslandsaufenthaltes natürlich gern um Ihre Karriere voran zu bringen. Eines wird aber dabei häufig nicht bedacht.
Durch so einen Auslandsaufenthalt kann sich ihr Status als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung unbemerkt ändern- mit gravierenden finanziellen Folgen.
Gesetzlich pflichtversichert sind in der Krankenversicherung der Rentner demnach nur Versicherte die mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Entscheidend sind somit in der Regel Auslandsaufenthalte nach dem 40. Lebensjahr.
Haben Sie also mehr als zwei Jahre in den USA, in Asien oder sonstigem Ausland gelebt, so sind Sie im Alter eben nicht mehr pflichtversichert sodern freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse.
Das hat zur Folge, dass eben nicht nur für die gesetzliche Rente und Betriebsrenten oder Direktversicherungen Beiträge fällig werden, sondern eben bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 3.600 EUR p.Monat) auch auf alle anderen Einkünfte.
Nur Angestellte die sich im EU Ausland aufhielten oder vom Arbeitgeber entstandt wurden (und eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben/ hatten) sind als Ruheständler pflichtversichert.
Prüfen Sie also ob dieses bei Ihnen der Fall ist oder war und überlegen Sie ggf. auch, ob eine Private Krankenversicherung eine Alternative für Sie darstellt. Bei weiteren Fragen bin ich Ihnen gern behilflich.