Da mich in den letzten Tagen mehrere Interessenten dazu angesprochen haben, habe ich mir einmal den Tarif UZ1/ UZ2 der Deutschen Krankenversicherung (DKV) angesehen.
Was leistet der Tarif?
Die Tarife erstatten im Krankenhaus den Zuschlag für das Einbett- (UZ1) oder Zweibettzimmer (UZ2) bei einem stationären Aufenthalt in Vertragskrankenhäusern der GKV. Privatkliniken sind nur dann versichert, wenn die gesetzliche Krankenversicherung dort vorleistet.
Wie ist der Tarif kalkuliert?
Die DKV hat hier einen altersabhängigen Tarif aufgelegt. Mit Vollendung des 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79., und 89. Lebensjahr wird der Beitrag auf die kommende Altersstufe angehoben. Die Beiträge für den Tarif betragen:
Anders als “normalerweise” in der Privaten Zusatzversicherung (PKZV) ist hier der Beitrag ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und steigt daher mit zunehmendem Alter an. Dabei mag dahingestellt sein, ob das besser oder schlechter ist.
Aber auch in diesem Tarif gelten Ausschlüsse.
Es besteht kein Versicherungsschutz für:
– Allgemeine Krankenhausleistungen,
– alle sonstigen Behandlungsleistungen (z.B. von Ärzten und Hebammen),
– Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen,
– solche Krankheiten und Unfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind oder als Wehrdienstbe- schädigung anerkannt sind, einschließlich ihrer Folgen.
Weiterhin ist zu beachten, das der Tarif nur von Personen abgeschlossen werden kann, welche in der deutschen GKV versichert sind. Verlässt der Versicherte die GKV, so endet der Vertrag, denn Leistungen werden immer nur nach Vorleistung der GKV erbracht.
Gibt es Alternativen?
Um einen Zuschlag für das Ein- oder Zweibettzimmer abzusichern, kann auch ein normaler Tarif für das Krankenhaustagegeld versichert werden. Dieser ist dann natürlich mit Gesundheitsprüfung versehen, hat aber auch keine Sprünge im Alter. Wer also einen solchen Schutz bekommt, der ist hiermit meist besser bedient
Für einen 30jährigen Mann sind 50 EUR Krankenhaustagegeld (was meist für das Zweibett- und manchmal auch für das Einbettzimmer ausreicht, für monatlich 6,90 EUR zu bekommen. Für einen 50jährigen schon ab 13,80 EUR und der 60jährige Kunde ist ab 19,60 EUR versicherbar.
Für jemanden, der nicht nur die Wahlleistung Zimmer, sondern auch die privatärztliche Behandlung durch einen (Chef-) oder Oberarzt versichern möchte, für den eignen sich Tarife mit festen Tagessätzen nicht, auch wenn einige “Berater” etwas anderes behaupten. Mehr dazu auch im Blogbeitrag: –> “Krankenhaustagegeld zur Absicherung von Chefarztbehandlung ungeeignet”
Wo liegt der Vorteil des DKV Tarifs?
Bei einem Tarif ohne Gesundheitsprüfung ist jeder versicherbar, auch wenn meist Ausschlüsse oder Wartefristen gelten. Ist eine Gesundheitsprüfung nötig, so kann der Versicherer einen solchen Antrag auch ablehnen, hier geht das nicht. Wer also einen Antrag stellt, der wird auch angenommen.
Für wen geeignet?
Alle gesetzlich Versicherten (GKV), welche bei einem stationären Aufenthalt in ein Ein- oder Zweibettzimmer möchten und die Kosten nicht selbst tragen können oder wollen, diese können sich einen solchen Tarif anschauen. Anders als bei einem Krankenhaustagegeld sind immer die Kosten versichert, nicht ein fester Tagessatz.
Gerade wer gesundheitlich angeschlagen ist und sonst Ausschlüsse oder hohe Zuschläge zahlen müsste, kann sich den Tarif anschauen. Zu befürchten ist jedoch, dass dieser vorwiegend von solchen Kunden genutzt wird und daher auch in Zukunft Beitragsanpassungen nicht zu vermeiden sind.
Weitere Informationen:
Guten Tag, ich interessiere mich für einen UZ1 Tarif. Kann ich im Falle einer Notwendigkeit den UZ1 Tarif in jedem Krankenhaus welches Vorleistungen der GKV anbietet anwenden ? MfG M.Donner
An sich finde ich einen solchen Tarif für die oben beschriebene Zielgruppe – also diejenigen, die aufgrund von Vorerkrankungen eine stationäre Krankenhauszusatzversicherung nicht oder nur zu sehr hohen Risikozuschlägen erhalten – durchaus sinnvoll. Was mich an dem Tarif stört, ist die aus meiner Sicht horrende Beitragsentwicklung, v.a. der “Sprung” von 79 zu 80 bzw. 89 zu 90 Jahren.
Der zweite “Schwachpunkt” bezieht sich auf den UZ1 Tarif (nicht auf den UZ2) Tarif. Der UZ1 Tarif leistet keinen Zuschlag für ein Zweibettzimmer. Und wenn dann im Zweibettzimmer ein schnarchender Nachbar oder jemand liegt, der einem die Erholung nach einer Krankheit “vermiest”, dann bekommt man beim UZ1 Tarif keinen Ausgleich. Die 50 Euro Ersatzgeld erhält man nur für ein Zimmer, in dem mehr als zwei Betten untergebracht sind. Dies sollte man beim Abschluss einer solchen Versicherung noch bedenken.